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   LG Mönchengladbach, 14.10.2003 - 5 S 75/03   

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https://dejure.org/2003,3812
LG Mönchengladbach, 14.10.2003 - 5 S 75/03 (https://dejure.org/2003,3812)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 14.10.2003 - 5 S 75/03 (https://dejure.org/2003,3812)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - 5 S 75/03 (https://dejure.org/2003,3812)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufsichtspflichtverletzung, 5-jähriges Kind, Radweg, Bürgersteig, Gehweg

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 832, StVO § 2 Abs. 5
    Aufsichtspflichtverletzung, 5-jähriges Kind, Radweg, Bürgersteig, Gehweg

  • verkehrslexikon.de

    Doppelte Rückschaupflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung der elterlichen Aufsichtspflicht i.F.d. Fahrens mit dem Fahrrad in einem Abstand von 7 m vor einem 5 jährigen Kind; Anpassung der Reichweite der Aufsichtspflicht an die konkreten Verkehrsumstände; Auswirkung der Tatsache des Fahrens des Kindes auf dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Verfahrensgang

  • AG Mönchengladbach - 5 C 86/03
  • LG Mönchengladbach, 14.10.2003 - 5 S 75/03

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1604
  • MDR 2004, 397
  • NZV 2004, 144
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG München I, 18.09.1998 - 17 S 9784/98

    Gegenstand, Inhalt und Grenzen elterlicher Aufsichtspflicht: Gefahren durch

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 14.10.2003 - 5 S 75/03
    Bereits bei einem dreieinhalbjährigen Kind ist nicht zu verlangen, dass die Eltern permanent die Lenkstange halten (LG München, VersR 2000, Seite 1022).
  • LG Düsseldorf, 03.03.1993 - 23 S 185/92

    Vorliegen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen Verletzung der

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 14.10.2003 - 5 S 75/03
    So bedarf es zur Erfüllung der Aufsichtspflicht der Eltern über ein selbständig fahrradfahrendes Kind eines ständigen Sichtkontaktes (LG Düsseldorf, VersR 1994, Seite 484).
  • OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 92/99

    Gegenstand, Inhalt und Grenzen elterlicher Aufsichtspflicht; Gefahren durch

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 14.10.2003 - 5 S 75/03
    Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation tun müssen, um Schädigungen Dritter zu verhindern (OLG Hamm, MDR 2000, Seite 454).
  • AG Augsburg, 24.01.2018 - 73 C 4417/17

    Zusammenstoß eines fünfjährigen Fahrradfahrers mit geparktem Auto

    Wouska (DAR 82, 108,112) vertritt dagegen die Ansicht, dass die Fahrradbenutzung wegfalle, sofern die Gehwege für fahrradfahrende Kinder nicht geeignet seien, also z.B. bei zu schmalen Gehwegen (a.A. LG Mönchengladbach, Urteil vom 14.10.2003, Az: 5 S 75/03 bei beck-online).
  • LG München II, 08.11.2011 - 8 O 2828/11

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall wegen Verletzung der elterlichen

    Es genügt aber zur Erfüllung der Aufsichtspflicht ein ständiger Blickkontakt und die Möglichkeit, durch warnende Zurufe auf das Kind einzuwirken (Übersicht bei Staudinger, 2007, Rdn. 102 zu § 832 BGB; AG Darmstadt ZfS 1992, 3; LG Düsseldorf VersR 1994, 484; LG Saarbrücken ZfS 2004, 9; LG Mönchengladbach NJW-RR 2003, 1604).
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