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   VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00   

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VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00 (https://dejure.org/2002,3082)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.08.2002 - 5 S 818/00 (https://dejure.org/2002,3082)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. August 2002 - 5 S 818/00 (https://dejure.org/2002,3082)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bekanntmachung über öffentliche Auslegung mehrerer Bebauungspläne; örtliche Bauvorschrift und Bebauungsplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer wirksamen Bekanntmachung einer öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplans; Äußerliche Zusammenzufassung eines Bebauungsplans; Örtliche Bauvorschriften in einer Satzung; Unvollständige Bekanntmachung einer Auslegung; Ortsübliche Bekanntgabe des ...

  • Judicialis

    BauGB § 3 Abs. 2; ; BauGB § 9 Abs. 4; ; LBO § 74 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung, Örtliche Bauvorschriften - Bebauungsplan, Entwurf, Öffentliche Auslegung, Bekanntmachung, Anstoßfunktion, Verfahrensfehler, Örtliche Bauvorschriften

  • rechtsportal.de

    Bauleitplanung, Örtliche Bauvorschriften - Bebauungsplan, Entwurf, Öffentliche Auslegung, Bekanntmachung, Anstoßfunktion, Verfahrensfehler, Örtliche Bauvorschriften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliche Auslegung zweier Bebauungspläne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 331
  • VBlBW 2003, 208
  • DVBl 2002, 1500 (Ls.)
  • DÖV 2002, 1047 (Ls.)
  • BauR 2002, 1750
  • ZfBR 2003, 56
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02

    Integration örtlicher Bauvorschriften in Bebauungspläne; Regelung zur Dachdeckung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
    Die Änderung der Landesbauordnung zum 01.01.1996, nach der örtliche Bauvorschriften nicht mehr als Festsetzungen in einen Bebauungsplan aufgenommen werden können, hindert die Gemeinden nicht daran, einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften äußerlich in einer Satzung zusammenzufassen (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.04.2002 - 8 S 177/02).

    Zur Vermeidung von Missverständnissen bemerkt der Senat, dass die mit § 3 Abs. 2 BauGB bezweckte Anstoßfunktion nicht verfehlt wird, wenn in der Bekanntmachung eines Bebauungsplanentwurfs nicht auch auf den beabsichtigten gleichzeitigen Erlass örtlicher Bauvorschriften hingewiesen wird, sofern sich der räumliche Geltungsbereich deckt und Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften äußerlich in e i n e m Satzungsentwurf zusammengefasst sind (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.04.2002 - 8 S 177/02 -).

    Vielmehr folgt der erkennende Senat im Ergebnis und in der Begründung der Rechtsprechung des 8. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 22.04.2002 - 8 S 177/02 -), wonach die Änderung der Landesbauordnung zum 01.01.1996, nach der örtliche Bauvorschriften nicht mehr als Festsetzungen in einen Bebauungsplan aufgenommen werden können, die Gemeinden nicht daran hindert, einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften äußerlich in einer Satzung zusammenzufassen.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2001 - 8 S 375/01

    Anstoßfunktion der Bekanntmachung - Gebietsumschreibung; Rügefrist des BauGB §

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
    Der Inhalt der Bekanntmachung muss deshalb so konkret gefasst sein, dass der interessierte Bürger erkennen kann, ob er betroffen ist und gegebenenfalls Einsicht in die Entwurfsunterlagen nehmen muss, um die konkrete Beeinträchtigung seiner Belange zu erkunden und notfalls gegen das geplante Vorhaben Einwendungen zu erheben (sog. Anstoßfunktion, vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 = PBauE § 3 BauGB Nr. 3; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 14.12.2001 - 8 S 375/01 - PBauE § 3 BauGB Nr. 29 = VBlBW 2002, 304; Normenkontrollurteil v. 11.10.1993 - 5 S 1266/92 - VBlBW 1994, 233 zu § 59 Abs. 2 NatSchG; BayVGH, Urt. v. 11.04.2000 - 22 N 99.2159 - BayVBl. 2000, 531).

    Auf das nach Ansicht der Antragsgegnerin seit dem Aufstellungsbeschluss vom 15.05.1985 geprägte Bewusstsein der Bevölkerung, dass für das Gesamtgebiet "Windelbachstraße" ein Bebauungsplan aufgestellt werde, kommt es schon deshalb nicht an, weil der Anstoß im Hinblick auf etwa zugezogene Bürger allein von der letzten, auch von der Antragsgegnerin für notwendig erachteten Bekanntmachung der Auslegung ausgehen muss (zu diesem Gesichtspunkt VGH Bad.-Württ., NK-Urteil v. 14.12.2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
    Der Antragsteller zu 1 ist als Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet antragsbefugt, weil der Bebauungsplan Inhalt und Schranken seines Eigentums bestimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.03.1998 - 4 CN 6.97 - UPR 1998, 348 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 50) und es nach seinem substantiierten Vortrag als möglich erscheint, dass die Festsetzungen dieses Bebauungsplans rechtswidrig sind.
  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
    Da zu den besonderen Eigenschaften von Betrieben und Anlagen auch ihr Immissionsverhalten gehört, können zum einen "flächenbezogene Schallleistungspegel" und "emissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel" zur Gliederung von Baugebieten festgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.1998 - 4 NB 3.97 - NVwZ 1998, 1067 = PBauE § 1 Abs. 4 BauNVO Nr. 6).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
    Hierfür müssen nicht notwendig Gründe von größerem oder im Verhältnis zu § 1 Abs. 5 BauNVO zusätzlichem Gewicht vorliegen, sondern es genügt, dass "spezielle" Gründe, die sich aus der örtlichen Planungssituation und der spezifischen planerischen Aufgabenstellung ergeben, plausibel dargestellt werden (BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 77.84 - BVerwGE 77, 308 = PBauE § 1 Abs. 9 BauNVO Nr. 1 und Fickert/Fieseler, a.a.O., § 1 RdNr. 114).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
    Dafür, dass die Planung erkennbar von keinem städtebaulichen Konzept getragen sei und deshalb einen groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriff im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 22.08.1993 - 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8 = PBauE § 123 BauGB Nr. 1) darstelle, haben die Antragsteller in der mündlichen Verhandlung nichts vorgetragen.
  • VGH Bayern, 11.04.2000 - 22 N 99.2159
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
    Der Inhalt der Bekanntmachung muss deshalb so konkret gefasst sein, dass der interessierte Bürger erkennen kann, ob er betroffen ist und gegebenenfalls Einsicht in die Entwurfsunterlagen nehmen muss, um die konkrete Beeinträchtigung seiner Belange zu erkunden und notfalls gegen das geplante Vorhaben Einwendungen zu erheben (sog. Anstoßfunktion, vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 = PBauE § 3 BauGB Nr. 3; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 14.12.2001 - 8 S 375/01 - PBauE § 3 BauGB Nr. 29 = VBlBW 2002, 304; Normenkontrollurteil v. 11.10.1993 - 5 S 1266/92 - VBlBW 1994, 233 zu § 59 Abs. 2 NatSchG; BayVGH, Urt. v. 11.04.2000 - 22 N 99.2159 - BayVBl. 2000, 531).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1998 - 8 S 1174/98

    Beteiligung der Bürger - Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in frei zugänglichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
    Schließlich verlangt die von § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene öffentliche Auslegung, dass jeder Interessierte ohne Weiteres, d.h. ohne noch Fragen und Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann, dass also die Unterlagen vollständig, sichtbar, griffbereit und als zusammengehörig erkennbar in dem vorgesehenen Raum zur Verfügung stehen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.07.1973 - II 458/70 - ESVGH 27, 25; NK-Urteil v. 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - VBlBW 99, 178).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
    Hierfür müssen nicht notwendig Gründe von größerem oder im Verhältnis zu § 1 Abs. 5 BauNVO zusätzlichem Gewicht vorliegen, sondern es genügt, dass "spezielle" Gründe, die sich aus der örtlichen Planungssituation und der spezifischen planerischen Aufgabenstellung ergeben, plausibel dargestellt werden (BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 77.84 - BVerwGE 77, 308 = PBauE § 1 Abs. 9 BauNVO Nr. 1 und Fickert/Fieseler, a.a.O., § 1 RdNr. 114).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
    Die Antragstellerin zu 2 ist als Inhaberin eines Produktionsbetriebs für Kücheneinrichtungen auf diesen Grundstücken antragsbefugt, weil sie eine Verletzung ihres Rechts auf gerechte Abwägung eigener Belange nach § 1 Abs. 6 BauGB geltend macht (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - NJW 1999, 592 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 55a) und es nicht ausgeschlossen ist, dass das Interesse an einer ihren Vorstellungen entsprechenden Entwicklung und Erweiterung ihres Betriebs verletzt ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1973 - II 458/70

    Anforderungen an die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1994 - 10 S 1378/93

    Heimerlaubnis: Einhaltung baulicher Mindestanforderungen bei bereits befugt

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2019 - 5 S 2015/17

    Zulässigkeit der Festsetzung der Entsprechung der zulässigen Größe der

    Auch handelt es sich trotz des Umstands, dass die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Abs. 7 LBO zusammen mit dem Bebauungsplan "Melcherleshorn II" in einem Verbundverfahren und formal in einer Satzung zusammengefasst beschlossen wurden, bei dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften materiell um unterschiedliche Satzungen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.4.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123, juris Rn. 26 ff.; Senatsurteil vom 9.8.2002 - 5 S 818/00 - VBlBW 2003, 208, juris Rn. 45).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 2 A 16.05

    Normenkontrolle (Stattgabe); Bebauungsplan; Bekanntmachung (falsche

    Selbst wenn dies vom Plangeber beabsichtigt gewesen sein sollte, entspräche eine solche Festsetzung jedenfalls nicht den rechtsstaatlichen Erfordernissen, da zumindest - etwa anhand der Begründung des Bebauungsplans - nachweisbar sein muss, dass die Gemeindevertretung sich auch darüber bewusst war, dass sie mit dem Bebauungsplan zugleich bauordnungsrechtliche Gestaltungsregelungen auf landesrechtlicher Grundlage erlässt (vgl. Reichel/Schulte, Handbuch des Bauordnungsrechts, München 2004, S. 1203; VGH BW, Urteil vom 9. August 2002, NVwZ-RR 2003, 331).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 8 S 1694/11

    Bebauungsplan: Abwägungsmangel bei Festsetzung einer Verkehrsfläche an Steilhang

    Die angegriffene Satzung fasst nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassene Festsetzungen und andere im Rang unter dem Landesgesetz stehende örtliche Bauvorschriften, die mangels landesrechtlicher Grundlage keine Festsetzungen des Bebauungsplans sind, äußerlich in einem Regelungswerk zusammen (vgl. Senatsurteil vom 22.04.2002 - 8 S 177/02 -ESVGH 52, 252; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.08.2002 - 5 S 818/00 -VBlBW 2003, 208).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan, der Einzelhandel im Plangebiet

    Die Gesamtunwirksamkeit ergibt sich zwar nicht bereits daraus, dass der Bebauungsplan unwirksam ist, da es sich bei den örtlichen Bauvorschriften um eine selbständige Satzung handelt (vgl. dazu Urteil des Senats vom 09.08.2002 - 5 S 818/00 -, ZfBR 2003, 56; VGH Bad,-Württ., Urteil vom 22.04.2002 - 8 S 177/02 -, BauR 2003, 81).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - 10 A 6.09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Bekanntmachungsfehler; Anstoßfunktion;

    Dies ist auch dann erheblich, wenn man berücksichtigt, dass der Anstoß im Hinblick auf zugezogene Bürger von der Bekanntmachung der Auslegung ausgehen muss (vgl. VGH BW, Urteil vom 9. August 2002 - 5 S 818.00 -, NVwZ-RR 2003, 331, juris Rn. 37).

    Sie birgt das nicht zu vernachlässigende Risiko von Missverständnissen, weil der Bürger nach ihrer Durchsicht sogar zu der irrigen Auffassung kommen kann, von der Planung nicht betroffen zu sein (vgl. dazu VGH BW, Urteil vom 9. August 2002 - 5 S 818.00 -, NVwZ-RR 2003, 331, juris Rn. 35).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 5 S 2662/04

    Verneinung eines potenzielles FFH-Gebiets

    Denn diese sind mit den Festsetzungen des Bebauungsplans, was zulässig ist, nur äußerlich in einer Satzung zusammengefasst (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.04.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123; Senatsurt. v. 09.08.2002 - 5 S 818/00 - VBlBW 2003, 208).
  • VGH Bayern, 13.12.2012 - 15 N 08.1561

    Der Hinweis auf einen Umweltbericht und "wesentliche, bereits vorliegende

    Dass sich die Bekanntmachung auf zwei weitere Bauleitplanentwürfe bezog, ändert daran nichts, weil diese gemeinsame Bekanntmachung für jeden der zusätzlichen Entwürfe gesondert die Anforderungen an die Anstoßfunktion erfüllt hat (vgl. VGH BW vom 9.8.2002 - 5 S 818/00).
  • VG Augsburg, 06.03.2008 - Au 5 K 06.891

    Solarpark; Vorbescheid; Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Sollen zwei Bebauungspläne mit verschiedenen räumlichen Geltungsbereichen öffentlich ausgelegt werden, genügt eine Bekanntmachung über die Auslegung nicht der ihr nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zugedachten Anstoßfunktion, wenn darin nur auf die öffentliche Auslegung eines Entwurfs mit einem geografischen Oberbegriff hingewiesen wird und der mit der Bekanntmachung abgebildete Kartenausschnitt keinen Rückschluss auf die Auslegung mehrerer Bebauungsplanentwürfe zulässt (VGH BW vom 9.8.2002 5 S 818/00).
  • VG Augsburg, 06.03.2008 - Au 5 K 06.1357

    Solarpark; Vorbescheid; Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Sollen zwei Bebauungspläne mit verschiedenen räumlichen Geltungsbereichen öffentlich ausgelegt werden, genügt eine Bekanntmachung über die Auslegung nicht der ihr nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zugedachten Anstoßfunktion, wenn darin nur auf die öffentliche Auslegung eines Entwurfs mit einem geografischen Oberbegriff hingewiesen wird und der mit der Bekanntmachung abgebildete Kartenausschnitt keinen Rückschluss auf die Auslegung mehrerer Bebauungsplanentwürfe zulässt (VGH BW vom 9.8.2002 5 S 818/00).
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