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VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 830/96, 5 S 917/96 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.07.1997 - 5 S 830/96, 5 S 917/96 (https://dejure.org/1997,29813)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juli 1997 - 5 S 830/96, 5 S 917/96 (https://dejure.org/1997,29813)
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Kurzfassungen/Presse
- Universität des Saarlandes (Pressemitteilung)
Aktivspielplatz in Karlsruhe darf errichtet werden
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 917/96
Aktivspielplatz neben reinem Wohngebiet - Lärmimmissionen - Gebot der …
Soweit der Vertreter des Klägers im Parallelverfahren 5 S 830/96 darauf hingewiesen hat, daß sich nach der in Anlage 6 des Gutachtens wiedergegebenen Meßaufzeichnung nahezu die gesamte Lärmkurve oberhalb von 55 dB(A) mit Spitzen teilweise über 65 dB(A) und sogar über 70 dB(A) bewege, hat der Sachverständige klargestellt, daß die in einem Abstand von 20 m durchgeführte Messung vom 12.10.1995 nicht nur die Hämmergeräusche, sondern auch andere Lärmquellen auf dem Aktivspielplatz in der G.-K.-Anlage erfaßt habe; Grundlage für die Ermittlung der Beurteilungspegel seien die im Nahfeld durchgeführten Messungen der Hämmervorgänge.