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   VGH Baden-Württemberg, 22.04.1996 - 5 S 833/95   

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VGH Baden-Württemberg, 22.04.1996 - 5 S 833/95 (https://dejure.org/1996,2652)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.04.1996 - 5 S 833/95 (https://dejure.org/1996,2652)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. April 1996 - 5 S 833/95 (https://dejure.org/1996,2652)
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Seeuferweg Konstanzer Bucht

§ 1 Abs. 6 BauGB, Anforderungen an die Abwägung bei Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) auf einem Privatgrundstück

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche auf einem Privatgrundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 6
    Vereinbarkeit der Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche auf einem Privatgrundstück mit dem Abwägungsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche (IBR 1996, 388)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 240
  • VBlBW 1996, 378
  • DÖV 1997, 259
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1996 - 5 S 833/95
    Die Antragstellerin hat zulässigerweise und in der Sache erfolgreich einen ihr nachteiligen Rechtsfehler des Bebauungsplans geltend gemacht und bleibt deshalb wegen des Charakters der Normenkontrolle als eines objektiven Beanstandungsverfahrens von der Kostenlast des Normenkontrollverfahrens in vollem Umfang freigestellt (BVerwG, Beschl. v. 04.06.1991 - 4 NB 35.89 - BVerwGE 88, 268 = DVBl. 1991, 1153).
  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1996 - 5 S 833/95
    Die Restbestimmung für den von der ersten Änderung erfaßten und zur Überprüfung gestellten Teilbereich bleibt auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll (Grundsatz der Teilbarkeit), und es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß der Bebauungsplan auch ohne den nichtigen Teil erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers, vgl. hierzu BVerwG Beschl. v. 08.08.1989 - 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG/BauGB Nr. 17 = BauR 1989, 695).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1996 - 5 S 833/95
    Dabei richtet sich die Abwägungskontrolle an den Maßstäben aus, die das Bundesverwaltungsgericht entwickelt hat und die in ständiger Rechtsprechung auch vom erkennenden Senat angewandt worden sind (siehe grundlegend BVerwG Urt. v. 14.02.1975 - IV C 21.74 - BVerwGE 48, 56, 63 ff.).
  • VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 1328/05

    Zentrenkonzept der Stadt Konstanz

    Die Gesamtkonzeption gelte einheitlich für beide Teilpläne und sei nicht verändert worden (vgl. VGH Baden-Württemberg, NK-Urteil vom 22.04.1996 - 5 S 1140/95 - VBlBW 1996, 378).

    All das unterscheidet das vorliegende Verfahren von jenen - der von ihr zitierten Rechtsprechung zumeist zu Grunde liegenden - Fällen eines völligen Entzugs der Nutzung des Privateigentums durch die Bauleitplanung (vgl. VGH Baden-Württemberg NK-Urteil vom 22.04.1996 - 5 S 833/95 -, VBlBW 1996, 378; NK-Urteil vom 18.09.1998 - 8 S 290/98 -, a.a.O.; Beschluss vom 05.10.1999 - 5 S 2624/96 -, BRS 62 Nr. 55 = NuR 2000, 331 = UPR 2000, 237 = VGHBW-Ls 2000, Beil.

    Insoweit verhält es sich nicht anders, als wenn nach Beanstandung durch die Rechtsaufsichtsbehörde ein räumlich und sachlich abtrennbarer Teil, welcher unbeanstandet geblieben ist, vorgezogen und - zulässigerweise ohne erneute Offenlegung -getrennt in Kraft gesetzt wird (so Battis/Krautzberger/Löhr, a.a.O., § 3, Rdnr. 20 unter Hinweis auf den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. vom 22.04.1996 - 5 S 1041/95 -, VBlBW 1996, 378).

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 1 KN 149/05

    Bestehen eines relativ breiten Raumes durch das Straßenrecht für die Ersetzung

    Er kann nur durch gewichtige öffentliche Belange überwunden werden (VGH Mannheim, Urt. v. 22.4.1996 - 5 S 833/95 - BRS 58 Nr. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 5 S 1697/95

    Bebauungsplan: Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung, Befangenheit

    Der die Ausweisung dieses Streifens als öffentliche Grünfläche rechtfertigende gewichtige öffentliche Belang (vgl. hierzu Urt. d. Senats v. 22.04.1996 - 5 S 833/95 -) wird von der Antragsgegnerin in rechtlich nicht zu beanstandender Weise mit dem Ziel angegeben, langfristig eine in öffentlicher Hand befindliche durchgehende Frischluftschneise entlang der A. in der für den "A.täler" maßgeblichen Windrichtung zu sichern.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1998 - 8 S 1950/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Erweiterung einer Friedhofsfläche -

    Deshalb ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf einem Privatgrundstück nur dann im Ergebnis mit dem Abwägungsgebot vereinbar, wenn sich hierfür hinreichend gewichtige Belange anführen lassen (vgl. das NK-Urt. des 5. Senats v. 22.4.1996 - 5 S 833/95 -, VBlBW 1996, 378 zu einer öffentlichen Grünfläche).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2007 - 1 KN 74/05

    Materielle Beurteilung eines eine Umlegung vorbereitenden Bebeauungsplanes;

    Dieser private Eigentumsbelang ist darüber hinaus in hervorgehobener Weise zu berücksichtigen (BVerwG, B. v. 6.10.1992 - 4 NB 36.92 -, BRS 54 Nr. 57; Urt. v. 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144; Beschl. v. 4.1.2007 - 4 B 74.06 -, ZfBR 2007, 273) und kann nur durch gewichtige öffentliche Belange überwunden werden (VGH Mannheim, Urt. v. 22.4.1996 - 5 S 833/95 - BRS 58 Nr. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 290/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Beachtung des Entwicklungsgebotes;

    Deshalb ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf einem Privatgrundstück nur dann im Ergebnis mit dem Abwägungsgebot vereinbar, wenn sie dafür hinreichend gewichtige öffentliche Belange anführen kann (vgl. das NK-Urt. des 5. Senats v. 22.4.1996 - 5 S 833/95 -, VBlBW 1996, 378 zu einer öffentlichen Grünfläche; vgl. auch OVG Berlin, NK-Urt. v. 24.3.1995 - 2 A 4.94 -, OVGE 21, 206).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 25/07

    Bauleitplanung für zersiedelte Waldflächen; Rechtsschutzbedürfnis für einen

    Er kann nur durch gewichtige öffentliche Belange überwunden werden (VGH Mannheim, Urt. v. 22.4.1996 - 5 S 833/95 - BRS 58 Nr. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 5 S 2687/00

    Verletzung des Entwicklungsgebots; Überplanung einer Gewerbefläche mit

    Dementsprechend ist die vollständige Inanspruchnahme eines Grundstücks für öffentliche Nutzungen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nur dann mit dem Gebot einer gerechten Abwägung im Ergebnis vereinbar, wenn die planende Gemeinde dafür hinreichend gewichtige Belange anführen kann und sich mit naheliegenden oder sich aufdrängenden Planungsalternativen ausreichend befasst hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.4.1996 - 5 S 833/95 - Urt. v. 18.9.1998 - 8 S 290/98 - BRS 60 Nr. 9 = PBauE § 1 Abs. 3 BauGB Nr. 22; Urt. v. 5.10.1999 - 5 S 2624/96 -, NuR 2000, 331 = PBauE § 215a BauGB Nr. 11; vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 17.12.1998 - 10a D 186/96 -, NVwZ-RR 1999, 561).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2004 - 1 KN 111/03

    Abwägung; Ausgleich; Bebauungsplan; Eingriff; Eingriffsregelung;

    Dieser private Eigentumsbelang ist in hervorgehobener Weise zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 6.10.1992 - 4 NB 36.92 -, BRS 54, Nr. 57) und kann nur durch gewichtige öffentliche Belange überwunden werden (VGH Mannheim, Urt. v. 22.4.1996 - 5 S 833/95 -, BRS 58, Nr. 12, S. 53).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1999 - 5 S 2624/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: öffentliche Grünfläche; Teilnichtigkeit;

    Die Antragsgegnerin kann keine hinreichend gewichtigen öffentlichen Belange anführen, die für die Nutzung der in Rede stehenden Grundstücksfläche durch die Allgemeinheit sprechen (vgl. zu diesem Maßstab Senatsurt. v. 22.04.1996 - 5 S 833/95), so daß mit der auf § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB gestützten Festsetzung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt ist.
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 47/07

    Zulässigkeit einer Waldfestsetzung i.R.d. "maßvollen Nachverdichtung" ungeordnet

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2005 - 1 KN 335/03

    Abwägung; Ausgleichsmaßnahme; Grundsatz der Lastengleichheit; Privateigentum

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