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   VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 5 S 874/93   

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VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 5 S 874/93 (https://dejure.org/1993,5333)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.06.1993 - 5 S 874/93 (https://dejure.org/1993,5333)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juni 1993 - 5 S 874/93 (https://dejure.org/1993,5333)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Baurechtliche Nachbarklage - keine nachbarschützende Wirkung der Bauvorlagenverordnung; Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauliche Veränderung einer Doppelhaushälfte - Nachbarschutz? (IBR 1994, 123)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1994, 46
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - 3 S 2795/91

    Kein Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften bei Anbau eines zum dauernden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 5 S 874/93
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß die Erweiterung bzw. der Umbau von Doppelhaushälften grundsätzlich wegen des engen nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses im besonderen Maße vom Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme geprägt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 21.11.1991 - 3 S 2795/91 - m.w.N.).

    Dies gilt selbst unter Berücksichtigung des Grundsatzes, daß die Eigentümer aneinander gebauter Häuser bei einseitigen baulichen Erweiterungen zu besonderer Rücksichtnahme wegen des engen nachbarschaftlichen Verhältnisses verpflichtet sind (vgl. nochmals VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.11.1991, a.a.O.).

    Der Senat kann offen lassen, ob eine bauliche Erweiterung einer Doppelhaushälfte außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche unzulässig wäre (vgl. in bezug auf Erweiterungsbauten, die noch innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegen und grundsätzlich an die Grenze gebaut werden müssen: VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 21.11.1991 - 3 S 2795/91 -), denn selbst wenn hier eine Abstandsfläche einzuhalten wäre, so wäre die geplante Treppenanlage in dieser Abstandsfläche zulässig.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1993 - 5 S 1650/92

    Zur Klagebefugnis des Bauherrn bei Nichtbescheidung eines Nachbarwiderspruchs -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 5 S 874/93
    Der Senat hat bereits entschieden, daß eine Baugenehmigung für eine gewerbliche Anlage, die nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauVorlVO die erforderlichen Angaben nicht enthält, in der Regel nicht dem Bestimmtheitsgebot des § 37 Abs. 1 VwVfG genügt und wegen dieses Mangels auch Rechte des Nachbarn verletzt (vgl. Urt.v. 09.02.1993 - 5 S 1650/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1992 - 5 S 1475/92

    Keine nachbarschützende Wirkung der straßenseitigen Baugrenze oder Baulinie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 5 S 874/93
    Derartige Anhaltspunkte für eine nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen oder Baulinien können sich regelmäßig hinsichtlich der seitlichen oder hinteren Baugrenze zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn ergeben (vgl. dazu Urt.d. erk. Senats v. 10.11.1992 - 5 S 1475/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2012 - 5 S 2233/11

    Abstandsflächeneinhaltung aufgrund von BauO BW 2010 § 6 Abs 1 S 1 Nr 3;

    Hinsichtlich beider Vorgängervorschriften - bzw. deren Vorgängervorschriften in noch früheren Fassungen der Landesbauordnung - war in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aber anerkannt, dass bereits die Erfüllung eines der beiden genannten Maße die abstandsflächenrechtliche Privilegierung auslöst, m.a.W. erst deren kumulative Überschreitung zu einer Un zulässigkeit der betreffenden baulichen Anlage führt (zu § 6 Abs. 6 Nr. 2 LBO a.F. Beschl. v. 21.06.1993 - 5 S 874/93 -, BRS 55 Nr. 162, juris; Urt. v. 14.08.1997 - 5 S 1252/96 -, BauR 1998, 517; Urt. v. 13.03.2008 - 8 S 15/07 -, BauR 2008, 1585, ebenso zu § 5 Abs. 9 LBO a.F. Urt. v. 18.07.1984 - BWVPr.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06

    Anforderungen an Bauvorlagen sind nicht nachbarschützend; bauordnungsrechtlich

    Demgegenüber hat der Senat in seiner zur (früheren) Bauvorlagenverordnung ergangenen Rechtsprechung betont, dass ein Verstoß gegen die in ihr geregelten Anforderungen nur dann zum Erfolg einer Nachbarklage führen könne, wenn aufgrund dessen die Baugenehmigung, etwa wegen fehlender Bestimmtheit, auch materiell rechtswidrig werde und insofern Rechte des Nachbarn verletze (Senatsbeschl. v. 21.06.1993 - 5 S 874/93 - BRS 55 Nr. 162).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2008 - 8 S 15/07

    Zur Zulässigkeit einer Werbeanlage in der Abstandsfläche - hier: § 6 Abs. 6 Nr. 2

    Schon für diese Vorschrift bestand Einigkeit darüber, dass beide genannten Maße überschritten sein müssen, damit die Zulässigkeit der Anlage in der Abstandsfläche entfällt, während die Anlage zulässig blieb, wenn nur eines der beiden Maße überschritten war (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.6.1993 - 5 S 874/93 - Urteil vom 12.9.1996 - 3 S 2330/95 - Urteil vom 14.8.1997 - 5 S 1252/96 - BauR 1998, 517 = BRS 59 Nr. 189; Sauter, LBO § 6 LBO 1983 Rn. 71b).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem

    Bauvorlagen konkretisieren nicht nur den Bauantrag und damit das Vorhaben, sondern sie bestimmen auch Inhalt und Umfang der Baugenehmigung sowohl für die Errichtung als auch für die bestimmungsgemäße Nutzung einer Anlage; denn bei einer Genehmigung ohne Einschränkung ist das Vorhaben so genehmigt, wie es in den Bauvorlagen, insbesondere dem Lageplan, den Bauzeichnungen und der Baubeschreibung dargestellt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 21.06.1993 - 5 S 874/92 -, BRS 55 Nr. 162; Sauter, LBO, 3. Aufl. § 58 RdNr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2017 - 5 S 2427/15

    Klagebefugnis von Gemeinden gegen die Baugenehmigung bei Missachtung örtlicher

    Das Verwaltungsgericht hat den Begriff des "Dachraums" in Nr. VII. 6. der Altstadtsatzung der Klägerin im vorliegenden Fall lediglich auf den Bereich oberhalb des zweiten Dachgeschosses und sich damit bei der Auseinandersetzung mit der Frage, ob Dachflächenfenster für den Dachraum die einzig mögliche Belichtung seien, auf den für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Baugenehmigung allein maßgeblichen genehmigten Bauantrag nebst Bauvorlagen (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, §§ 4 bis 6 LBOVVO) bezogen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Juni 1993 - 5 S 874/93 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2002 - 3 S 1637/01

    Handwerksbetrieb in Dorfgebiet - Gebietsversorgung

    Die Bauvorlagen konkretisieren nicht nur die Bauvoranfrage und damit das geplante Vorhaben, sondern sie bestimmen auch Inhalt und Umfang der Genehmigung, denn bei einer Genehmigung ohne Einschränkungen ist das Bauvorhaben so genehmigt, wie es in den Bauvorlagen dargestellt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.6.1993 - 5 S 874/93 -, BRS 55 Nr. 162; Sauter, LBO, § 53 RdNr. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1994 - 8 S 1470/94

    Fehlendes Sachbescheidungsinteresse für einen Bauantrag wegen offensichtlich

    Unzulässig sind die dort genannten Anlagen nur dann, wenn sie sowohl länger als 5 m als auch höher als 2, 5 m sind (vgl. auch Beschl. des erk. Gerichtshofs v. 21.6.1993 - 5 S 874/93 - Sauter, LBO, § 6, RdNr. 71 b).
  • VGH Hessen, 25.06.2014 - 3 A 1024/13

    Schriftformerfordernis der Baugenehmigung und Verwirkung von Nachbarrechten

    "...Der Inhalt und der Umfang einer Baugenehmigung werden durch den Bauschein und die darin enthaltenen Nebenbestimmungen sowie die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen des Bauantragstellers bestimmt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 09.04.2001 - 9 UE 1066/97 - OVG Berlin, Beschluss vom 26.01.1995 - 2 S 35.94 - BRS 57 Nr. 193; OVG des Saarlandes, Urteil vom 03.12.1982 - 3 R 182/81 - BRS 220 Nr. 220; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.06.1993 - 5 S 874/92 - BRS 55 Nr. 162; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.1996 - 10 A 4248/92 - BRS 58 Nr. 216).
  • VGH Hessen, 07.02.2008 - 3 UZ 473/07

    Baurechtliche Legalisierung; Bordellbetrieb; gewerbliche Zimmervermietung;

    Der Inhalt und der Umfang einer Baugenehmigung werden durch den Bauschein und die darin enthaltenen Nebenbestimmungen sowie die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen des Bauantragstellers bestimmt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 09.04.2001 - 9 UE 1066/97 - OVG Berlin, Beschluss vom 26.01.1995 - 2 S 35.94 - BRS 57 Nr. 193; OVG des Saarlandes, Urteil vom 03.12.1982 - 3 R 182/81 - BRS 220 Nr. 220; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.06.1993 - 5 S 874/92 - BRS 55 Nr. 162; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.1996 - 10 A 4248/92 - BRS 58 Nr. 216).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1995 - 3 S 3321/94

    Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegenüber einem

    Abstriche gegenüber dem Streitwert der Hauptsache sind nicht zu machen, da der Antragsteller sich ausschließlich gegen Beeinträchtigungen durch den Baukörper wendet (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 5.12.1994 - 3 S 3155/94 - u.v. 21.6.1993 - 5 S 874/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 S 1706/01

    Lagerhalle und zumutbarer Lärm infolge Ladevorgängen, im Besonderen nach Ende der

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2008 - 3 S 2868/07

    Baurechtliches Eilverfahren; Zielrichtung; Vorwegnahme der Hauptsache;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1994 - 3 S 3155/94

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Streitwert für vorläufigen Rechtsschutz

  • VG Ansbach, 06.11.2014 - AN 3 K 14.01322

    Gebot der Rücksichtnahme; untergeordnete Dachgauben; "hochsitzartige

  • VG München, 04.07.2008 - M 2 K 07.1993

    Wasserrechtliche Plangenehmigung und beschränkte Erlaubnis für Anlage von

  • VG Sigmaringen, 02.09.2003 - 9 K 770/02

    Werbeanlage auf Bauverbotsfläche - Abstandsfläche

  • VG Stuttgart, 19.05.2008 - 9 K 1055/08

    Multifunktionshalle in Ludwigsburg kann vorläufig gebaut werden

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