Rechtsprechung
| LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/2000 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Landesarbeitsgericht Thüringen
Art. 1 und 2, 20 Abs. 3 GG; §§ 242, 626 BGB; § 286 Abs. 1 ZPO
Rechtschutz gegen Mobbing Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter Arbeitnehmern Mobbing als Grund zur außerordentlichen Kündigung. - Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Mobbing als Grund zur außerordentlichen Kündigung
- jurawelt.com
Mobbing
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter Arbeitnehmern Mobbing als Grund zur außerordentlichen Kündigung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter Arbeitnehmern Mobbing als Grund zur außerordentlichen Kündigung.
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Rechtsschutz gegen Mobbing
Kurzfassungen/Presse (3)
- nomos.de
, S. 58 (Leitsatz)
§§ 242, 626 BGB; § 286 Abs. 1 ZPO; Art. 1, 2 GG
Außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung/Mobbing/Persönlichkeitsrecht - arag.de (Kurzinformation)
Ich mob Dich weg!
- soliserv.de (Zusammenfassung, ZIP-Datei)
Mobbing auch ohne Abmahnung
(Hinweis: Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen)
Verfahrensgang
- ArbG Eisenach, 20.12.1999 - 4 Ca 1037/98
- ArbG Eisenach, 30.12.1999 - 4 Ca 1037/98
- LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/2000
Zeitschriftenfundstellen
- NJ 2001, 669 (Ls.)
- BB 2001, 2061
- DB 2001, 1783
- NZA-RR 2001, 577
Wird zitiert von ... (38)
- BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06
Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist
Mobbing ist kein Rechtsbegriff und erst recht keine Anspruchsgrundlage (Thüringer LAG 15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 - LAGE BGB § 626 Nr. 133; 10. April 2001 - 5 Sa 403/2000 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 2; LAG Berlin 1. November 2002 - 19 Sa 940/02 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 6;… ErfK/Preis 7. Aufl. § 611 BGB Rn. 768a; Benecke NZA-RR 2003, 225; Rieble/Klumpp ZIP 2002, 369;… Kollmer AR-Blattei SD 1215 Stand August 2007 Rn. 7a).cc) Die im Kern übereinstimmenden Definitionen, wie die des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts (15. Januar 1997 - 7 ABR 14/96 - BAGE 85, 56 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 118 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 133), Mobbing sei das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte, oder die des Thüringer Landesarbeitsgerichts (15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 - LAGE BGB § 626 Nr. 133; 10. April 2001 - 5 Sa 403/2000 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 2; ebenso LAG Rheinland-Pfalz 16. August 2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2002, 121; LAG Bremen 17. Oktober 2002 - 3 Sa 78/02 -LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 5; LAG Hamm 25. Juni 2002 - 18 (11) Sa 1295/01 - NZA-RR 2003, 8), Mobbing seien "fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen", zeigen - unabhängig davon, welcher Definition man folgt -, dass die unter dem Begriff Mobbing zusammengefassten tatsächlichen Erscheinungen rechtliche Fragestellungen aufwerfen, die gerade für den Lauf von Fristen von Bedeutung sind.
Die Zusammenfassung der einzelnen Verhaltensweisen erfolgt dabei durch die ihnen zugrunde liegende Systematik und Zielrichtung, Rechte und Rechtsgüter - im Regelfall das Persönlichkeitsrecht und/oder die Gesundheit des Betroffenen - zu beeinträchtigen (vgl. Thüringer LAG 15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 - aaO; 10. Juni 2004 - 1 Sa 148/01 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 8a; LAG Schleswig-Holstein 19. März 2002 - 3 Sa 1/02 - NZA-RR 2002, 457).
Zur Einhaltung dieser Pflichten könne der Arbeitgeber als Störer nicht nur dann in Anspruch genommen werden, wenn er selbst den Eingriff begehe oder steuere, sondern auch dann, wenn er es unterlasse, Maßnahmen zu ergreifen oder seinen Betrieb so zu organisieren, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeschlossen werde (ebenso Thüringer LAG 15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 - LAGE BGB § 626 Nr. 133; LAG Berlin 7. November 2002 - 16 Sa 938/02 - LAG Nürnberg 2. Juli 2002 - 6 (3) Sa 154/01 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 4).
Die Fünfte Kammer des Thüringer Landesarbeitsgerichts (15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 - LAGE BGB § 626 Nr. 133) möchte diesen Grundsatz modifizieren und darauf abstellen, dass das Vorliegen eines "mobbingtypischen" medizinischen Befundes als Indiz für die Richtigkeit der Behauptungen angesehen werden kann, wenn eine Konnexität zu den behaupteten Mobbing-Handlungen besteht.
Das Thüringer Landesarbeitsgericht (15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 - LAGE BGB § 626 Nr. 133) geht hier wiederum von Beweiserleichterungen für den Arbeitnehmer aus und meint, es spreche eine widerlegbare Vermutung für die Kausalität, wenn zwischen dem "mobbingtypischen" medizinischen Befund und den behaupteten Mobbing-Handlungen eine Konnexität bestehe.
- LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00
Mobbing am Arbeitsplatz - Rechte der Betroffenen
Nur in wenigen Einzelfällen haben Arbeitsgerichte ihre Entscheidungen auf das Vorliegen eines als Mobbing zu kennzeichnenden Verhaltens gestützt (Thüringer LAG, Urteil vom 15.2.2001 - 5 Sa 102/00 - und LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.1.2000, -9 Sa 473/99 - Mobbing als Grund zur fristlosen Kündigung; ArbG Kiel, Urteil vom 16.1.1997 - 5d Ca 2306/96 - "Abmahnungsmobbing" als Provokationsmittel zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses).Ein als Mobbing zu bezeichnendes Verhalten kann innerhalb kürzester Zeit zu den schwerwiegendsten Folgen führen (vgl. Urteil des Thüringer LAG vom 15.2.2001 - 5 Sa 102/00 - Selbstmordversuch des Opfers).
- LAG München, 30.10.2012 - 6 TaBV 39/12
Betriebnsratsschulung zum Thema Mobbing
2001 - 5 Sa 102/00, NZA-RR 2001, 577; LAG Rheinland-Pfalz v. 13.10.2004 - 10 TaBV 19/04, NZA-RR 2005, 376; LAG Schleswig-Holstein v. 19.3.
- LAG Thüringen, 28.06.2005 - 5 Sa 63/04
Einhaltung der Menschenwürde am Arbeitsplatz, als Bestandteil systematischer …
Nach der auf ihre Urteile vom 15.2.2001 (AR Blattei ES 1215 Nr. 3 = NZA-RR 2001, 577) und 10.4.2001 (AR Blattei ES 1215 Nr. 2 = NZA-RR 2001, 347 ) gegründeten Rechtsprechung der Kammer liegt die juristische Bedeutung des Begriffs Mobbing in der Bezeichnung eines Spezialfalls der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, welcher durch die Summe mehrerer in systematischem Zusammenhang stehender und auf die psychosoziale Destabilisierung des Adressaten gerichteter Angriffshandlungen gekennzeichnet ist (verhaltensumfassende mehraktige Persönlichkeitsrechtsverletzung).Anders ist es allerdings dann, wenn ein solches Verhalten nicht vereinzelt geblieben ist und sich die Kritik als Kette einer regelmäßig wiederkehrenden entmutigenden und einschüchternden Maßregelung erweist (ebenso ArbG Lübeck, Urteil vom 7.9.2000, AuA 2001, 138; zu herabwürdigender Kritik als Mobbingtatelement auch Urteil der Kammer vom 15.2.2001, AR Blattei ES 1215 Nr. 3 = NZA-RR 2001, 577; zum Fall maßregelnder Personalgespräche auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.7.2001, PersR 2002, 9).
Die Ankündigung einer Umsetzung der Klägerin kann sowohl eine mobbingrelevante Drohung mit Nachteilen sein (vgl. Urteil der Kammer vom 15.2.2001 a.a.O.; Urteil des LAG Sachsen-Anhalt vom 7.1.2000 - 9 Sa 473/99 - juris: Drohung, einen LKW-Fahrer nach Hause zu schicken).
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01
Schmerzensgeld für Mobbingopfer
Die Berufungskammer legt ihrer Entscheidung den Begriff des Mobbings zugrunde, den das Landesarbeitsgericht Thüringen in seinem Urteil vom 15.02.2001 (AZ: 5 Sa 102/00) entwickelt hat. - LAG Berlin, 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03
Autoritärer Führungsstil ist kein Mobbing
Man mag darunter ein "systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren" verstehen (so das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 15.1.1997, NZA 1997, 781) oder, weiter ausholend, "fortgesetzte, aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen (von Vorgesetzten aber auch Kollegen), die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall zu einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen" (so die viel zitierten Entscheidungen der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Thüringen vom 15.2. und 10.4.2001, 5 Sa 102/00 und 5 Sa 403/00, NZA-RR 2001, 347 und 577). - LAG Sachsen, 17.02.2005 - 2 Sa 751/03
Geldentschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit sog. …
Erforderlich sein sollen aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Verhaltensweisen, die der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienen, nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall ein übergeordnetes, von der Rechtsordnung missbilligtes Ziel verfolgen und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre, den Körper oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (vgl. Thür. LAG vom 15.02.2001 - 5 Sa 102/00 - LAGE § 626 BGB Nr. 133 sowie die bereits zuvor zitierte Entscheidung derselben Kammer vom 10.04.2001, a. a. O.). - ArbG Eisenach, 30.08.2005 - 3 Ca 1226/03 Die juristische Bedeutung des Mobbingbegriffs besteht darin, der Rechtsanwendung Sachverhalte zugänglich zu machen, die bei isolierter Betrachtung der einzelnen Handlungen die tatbestandlichen Voraussetzungen von Anspruchs-, Gestaltungs- und Abwehrrechten nicht oder nicht in einem der Tragweite des Falles rechnungstragenden Umfang erfüllen können (vgl. Urteil des Thüringer LAG vom 15.02.2001 - 5 Sa 102/00).
Unter Berücksichtigung der seit dem Jahr 2000 verstärkt festzustellenden Auseinandersetzungen mit dem Thema "Mobbing am Arbeitsplatz" und den dazu zwischen-zeitlich ergangenen grundlegenden Entscheidungen der Instanzgerichte (vgl. Urteil des LAG Rheinland/Pfalz vom 16.08.2001 - 6 Sa 415/01; Urteil des LAG Baden- Württemberg vom 27.07.2001 - 5 Sa 72/01; Urteil des Thüringer LAG vom 10.04.2001 - 5 Sa 403/00; Urteil des Thüringer LAG vom 15.02.2001 - 5 Sa 102/00; Urteil des Thüringer LAG vom 14.06.2004 - 1 Sa 148/01; Urteil des Thüringer LAG vom 28.06.2005 - 5 Sa 63/04) und den europaweit teilweise festzustellenden gesetzgeberischen Erkenntnissen und Umsetzungen (vgl. Schweden: Verordnung: AFS 1993: 17 zu Maßnahmen gegen Mobbing am Arbeitsplatz; vgl. Frankreich: Gesetz zur sozialen Modernisierung vom 17.01.2002 i. d. F. des Gesetzes Nr. 2003-6 vom 03.01.2003; Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz) ist das Gericht davon überzeugt, dass zukünftig von der unabdingbaren Notwendigkeit ausgegangen werden muss, dass sich sowohl Gesetzgebung als auch Rechtssprechung mit diesem Phänomen und Problem auseinander zu setzen haben.
- BVerwG, 11.06.2002 - 2 WD 38.01
Demütigung, Erniedrigung bzw. ehrverletzende Behandlung untergebener Soldaten …
Es ist in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung inzwischen anerkannt, dass sog. "Mobbing", nämlich das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Beschäftigten untereinander oder durch Vorgesetzte (vgl. BAG, Beschluss vom 15. Januar 1997 - 7 ABR 14/96 -), - über gewöhnliche, von jedermann zu bewältigende berufliche Schwierigkeiten hinausgeht und einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre und/ oder Gesundheit des Betroffenen darstellen kann, der gegebenenfalls zu Maßnahmen, wie zum Beispiel einer Kündigung des Täters oder Schadensersatzansprüchen des Opfers berechtigt (vgl. dazu LAG Thüringen, Urteile vom 10. April 2001 - 5 Sa 403/00 - und vom 15. Februar 2001 - 5 Sa 102/00 - m. w. N.). - LAG Bremen, 17.10.2002 - 3 Sa 78/02 Auch Arbeitnehmer sind in der Konsequenz des von der Verfassung vorgegebenen Wertesystems verpflichtet, das durch Art. 1 und 2 GG geschützte Recht auf Achtung und Würde der freien Entfaltung der Persönlichkeit der anderen bei ihrem Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer nicht durch Eingriffe in die Persönlichkeits- und Freiheitssphäre zu verletzen (vgl. LAG Thüringen, NZA-RR 2001, S. 577).
- LAG Hamm, 25.06.2002 - 18 (11) Sa 1295/01
Mobbing, Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber und gegen Kollegen, …
- LAG Hamm, 06.03.2006 - 16 Sa 76/05
Ansprüche wegen eines sogenannten Mobbings durch einen Chefarzt im Krankenhaus …
- LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 Sa 1283/05
Lohnanspruch für ein Betriebsratsmitglied zur Teilnahme an einer …
- LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06
Mobbing, Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2005 - 9 Sa 597/04
Nicht jede Schikane am Arbeitsplatz ist Mobbing
- LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 TaBV 114/05
Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit eines Seminars über …
- LAG Schleswig-Holstein, 15.10.2008 - 3 Sa 196/08
Schmerzensgeld, Schadensersatzanspruch, Mobbing, Persönlichkeitsverletzung, …
- LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11
Entscheidung nach Lage der Akten, Zurückverweisung, Mobbing, Straining, …
- LAG Hamm, 07.11.2006 - 9 Sa 444/06
Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Mobbing
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 Sa 982/06
Schmerzensgeld und Auflösungsverschulden
- LAG Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 6 Sa 93/06
Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing
- ArbG Wiesbaden, 18.12.2008 - 5 Ca 46/08
Zuweisung eines Arbeitsplatzes nach Rückkehr aus Mutterschutzzeiten, der dem …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2004 - 9 Sa 1125/03
Unsubstantiierter Schmerzensgeldanspruch bei Mobbing
- ArbG Stuttgart, 30.11.2005 - 2 Ca 8178/04
Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des …
- LSG Hessen, 01.12.2009 - L 3 U 157/07
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - …
- LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1514/10
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbings - Darlegungslast des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2012 - 5 Sa 701/11
Unbegründete Schadensersatzklage bei unsubstantiierten Darlegungen zur …
- LAG Bremen, 17.10.2002 - 3 Sa 232/02
DÜG § 1; ArbGG § 64 Abs. 2b; ArbGG § 72a; ZPO § 97; ZPO § …
- BAG, 20.03.2003 - 8 AZN 27/03
Nichtzulassungsbeschwerde - Substantiierung von Mobbingvorwürfen
- LAG Berlin, 07.11.2002 - 16 Sa 938/02
BGB § 31, § 280, § 286, § 823 Abs. 1, § 847 Abs. 1; …
- LAG München, 05.07.2011 - 9 Sa 1174/10
Schlechtleistung; Kündigung; Auflösungsantrag, Sonderkündigungsschutz
- ArbG Wiesbaden, 30.10.2008 - 5 Ca 46/08
§ 15 AGG, § 22 AGG, § 3 Abs 1 AGG
- LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2010 - 6 Sa 256/09
Schmerzensgeld, Schadensersatz, Mobbing, Darlegungslast des Arbeitnehmers, …
- LSG Hessen, 28.06.2011 - L 3 U 30/08
- ArbG Cottbus, 04.01.2006 - 5 Ca 1899/05
Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing
- ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2007 - 7 Ca 5101/06
Mobbing - tarifvertragliche Ausschlussfrist
- ArbG Solingen, 03.02.2012 - 3 Ca 1050/10
893.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbing?
- ArbG Cottbus, 24.02.2010 - 7 Ca 493/09
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