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   LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/2000   

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LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/2000 (https://dejure.org/2001,661)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 15.02.2001 - 5 Sa 102/2000 (https://dejure.org/2001,661)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 (https://dejure.org/2001,661)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mobbing als Grund zur außerordentlichen Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtschutz gegen Mobbing; Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung durch Mobbing; Recht auf Achtung der Würde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit; Achtung der Persönlichkeitsrechte von Arbeitskollegen; Inanspruchnahme des Arbeitgebers auf Schadensersatz ...

  • Wolters Kluwer

    Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, der Ehre und Gesundheit; Mobbing als Grund zur außerordentlichen Kündigung; Begriff "Mobbing"; Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz vor Mobbing; Erfordernis der vorherigen Abmahnung

  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; BGB § 242; ; BGB § 626; ; ZPO § 286 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter Arbeitnehmern Mobbing als Grund zur außerordentlichen Kündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 1 und 2, 20 Abs. 3; BGB §§ 242, 626
    Fristlose Entlassung wegen schweren Mobbings: Verbale Misshandlung eines nachgeordneten Arbeitnehmers bis zur Selbstmordgefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nomos.de PDF, S. 58 (Leitsatz)

    §§ 242, 626 BGB; § 286 Abs. 1 ZPO; Art. 1, 2 GG
    Außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung/Mobbing/Persönlichkeitsrecht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mobbing als Grund zur außerordentlichen Kündigung

  • soliserv.de (Zusammenfassung, ZIP-Datei)

    Mobbing auch ohne Abmahnung

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mobbing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mobbing als Kündigungsgrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mobbing als Kündigungsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 669 (Ls.)
  • BB 2001, 2061
  • DB 2001, 1783
  • NZA-RR 2001, 577
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
    Auszug aus LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00
    Die Anwendung dieser Vorschrift erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 12.8.1999, NZA 2000 S. 421 ff; APS/Dörner § 626 BGB Rn 28-30 m.w.N) in einer in zwei systematisch selbständigen Abschnitten abgestuften Prüfung.

    Entspricht demgegenüber der vom Kläger behauptete Sachverhalt den Tatsachen, nachdem es weder zu einem solchen Fehlverhalten bezüglich der Mitarbeiterinnen W und K noch zu entsprechenden Abmahnungen gekommen ist, dann bedurfte es auch nach den neueren Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 8.6.2000, NZA 2000 S. 1282 ff; Urteil vom 12.8.1999, NZA 2000 S. 421 ff; Urteil vom 1.7.1999, NZA 1999 S. 1270 ff), durch die lediglich die Abmahnungserfordernisse im Vertrauensbereich denselben Grundsätzen unterworfen wurden, die bereits für Störungen im Leistungsbereich galten, keiner Abmahnung.

  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Anforderungen an ein wörtliches Angebot bei mangelnder Leistungsbereitschaft des

    Auszug aus LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00
    In dem vor der Kammer am 15.2.2001 ebenfalls verhandelten und dieser zur grundsätzlichen Erörterung der im Zusammenhang mit Mobbing am Arbeitsplatz bestehenden Rechtsfragen Anlaß gebenden Verfahren 5 Sa 403/2000 (NZA-RR 2001 S. 347 ff. = BB 2001 S. 1558 mit Anmerkung von Aigner BB 2001 S. 1354 ff. = AuR 2001 S. 251 ff.; Volltextabdruck in der im Internet unter "www.thueringen.de/largef" abrufbaren Entscheidungssammlung des Thüringer LAG) ging es um die Möglichkeit der Mobbingabwehr durch das Mobbingopfer im Eilverfahren der einstweiligen Verfügung und nicht um die Berechtigung einer gegenüber dem Mobbingtäter ausgesprochenen "mobbingbedingten Kündigung" des Arbeitgebers.

    b) Zunächst ist wie bereits in dem oben erwähnten Rechtsstreit 5 Sa 403/2000 (a.a.O.) klarzustellen, daß es sich bei dem Begriff "Mobbing" nach derzeitiger Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland nicht um einen juristischen Tatbestand, sondern um einen Sammelbegriff für Verhaltensweisen handelt, die je nach Sachlage für die Betroffenen rechtliche, gesundheitliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben können und mit wachsender Zunahme im gesellschaftlichen Leben auch soziologische Folgen nach sich ziehen.

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Auszug aus LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00
    Entspricht demgegenüber der vom Kläger behauptete Sachverhalt den Tatsachen, nachdem es weder zu einem solchen Fehlverhalten bezüglich der Mitarbeiterinnen W und K noch zu entsprechenden Abmahnungen gekommen ist, dann bedurfte es auch nach den neueren Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 8.6.2000, NZA 2000 S. 1282 ff; Urteil vom 12.8.1999, NZA 2000 S. 421 ff; Urteil vom 1.7.1999, NZA 1999 S. 1270 ff), durch die lediglich die Abmahnungserfordernisse im Vertrauensbereich denselben Grundsätzen unterworfen wurden, die bereits für Störungen im Leistungsbereich galten, keiner Abmahnung.
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00
    Das Bundesarbeitsgericht hat nicht nur in seiner Rechtsprechung die zentrale Bedeutung der verfassungsmäßig garantierten Persönlichkeitsrechte für den beruflichen Bereich immer wieder herausgestellt (vgl. neben den bereits zitierten Urteilen insbesondere die Entscheidung des Großen Senats vom 27.2.1985, NZA 1985 S. 702 ff).
  • LAG Thüringen, 10.09.1998 - 5 Sa 104/97

    Rechtswirksamkeit von Schuldanerkenntnissen

    Auszug aus LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00
    Auch der Arbeitgeber muß, wenn er Ermittlungen zur Aufklärung von Straftaten oder sonstigen Arbeitsvertragspflichtverletzungen führt, um daraus rechtliche Konsequenzen zu ziehen, jedenfalls den Kernbestand rechtsstaatlicher Gepflogenheiten beachten (vgl. Urteil der 5. Kammer des Thüringer LAG vom 10.9.1998 - 5 Sa 104/97 -, LAGE § 138 BGB Nr. 12).
  • BAG, 07.06.1973 - 5 AZR 563/72

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

    Auszug aus LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00
    Wenn es zur Beseitigung der Persönlichkeitsbeeinträchtigung erforderlich und angemessen ist, kann auch die Zurückbehaltung der Arbeitsleistung nach § 273 Abs. 1 BGB (BAG, Urteil vom 7.6.1973, DB 1973 S. 1605; ErfK-Dieterich a.a.O. Rn 82) und bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sogar eine außerordentliche Kündigung durch den Betroffenen mit anschließendem Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs. 2 BGB in Betracht kommen.
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Ausschluss der Körperschaftsteueranrechnung

    Auszug aus LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00
    Entspricht demgegenüber der vom Kläger behauptete Sachverhalt den Tatsachen, nachdem es weder zu einem solchen Fehlverhalten bezüglich der Mitarbeiterinnen W und K noch zu entsprechenden Abmahnungen gekommen ist, dann bedurfte es auch nach den neueren Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 8.6.2000, NZA 2000 S. 1282 ff; Urteil vom 12.8.1999, NZA 2000 S. 421 ff; Urteil vom 1.7.1999, NZA 1999 S. 1270 ff), durch die lediglich die Abmahnungserfordernisse im Vertrauensbereich denselben Grundsätzen unterworfen wurden, die bereits für Störungen im Leistungsbereich galten, keiner Abmahnung.
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00
    Für die in ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erforderliche negative Zukunftsprognose (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.1996, NZA 1997, 487 ff m.w.N) ist entscheidend, ob eine Wiederholungsgefahr besteht oder ob durch die belastenden Auswirkungen einer in der Vergangenheit abgeschlossenen Vertragsverletzung die Grundlage für eine Fortführung der Vertragsbeziehung irreparabel zerstört ist.
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00
    Im Bereich des Privatrechts diene die Rechtsfigur des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor allem im Bereich der privaten Sphäre des Menschen dazu, die im Laufe der Zeit immer fühlbarer werdenden verbliebenen Lücken im Persönlichkeitsschutz auszufüllen (BVerfG, Beschluss vom 14.2.1973, NJW 1973 S. 1221 ff).
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch heimliches Mithörenlassen von

    Auszug aus LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00
    Das durch Art. 1 und 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht ist auch im beruflichen Bereich zu beachten (BAG, ständige Rspr., z.B. Urteile vom 29.10.1997, NZA 1998 S. 307 ff; 4.4.1990, NZA 1990 S. 933 f; 15.7.1987, NZA 1988 S. 53 ff; 8.2.1984, NZA 1984 S. 225 f; Blomeyer in Münchener Handbuch Arbeitsrecht, 2. Aufl. Bd. 1, § 97; ErfK-Dieterich, 1. Aufl., Art. 2 GG Rn. 77 ff jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.01.2000 - 9 Sa 473/99

    Wirksamkeit einer außerordentlichen sowie einer vorsorglich ordentlichen

  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

  • BFH, 27.03.2001 - I R 66/00

    Veröffentlichung von Briefen

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel

  • BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86

    Personalakteneinsicht durch Sparkassenrevision

  • BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 299/89

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Mobbing ist kein Rechtsbegriff und erst recht keine Anspruchsgrundlage (Thüringer LAG 15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 - LAGE BGB § 626 Nr. 133; 10. April 2001 - 5 Sa 403/2000 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 2; LAG Berlin 1. November 2002 - 19 Sa 940/02 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 6; ErfK/Preis 7. Aufl. § 611 BGB Rn. 768a; Benecke NZA-RR 2003, 225; Rieble/Klumpp ZIP 2002, 369; Kollmer AR-Blattei SD 1215 Stand August 2007 Rn. 7a).

    cc) Die im Kern übereinstimmenden Definitionen, wie die des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts (15. Januar 1997 - 7 ABR 14/96 - BAGE 85, 56 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 118 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 133), Mobbing sei das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte, oder die des Thüringer Landesarbeitsgerichts (15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 - LAGE BGB § 626 Nr. 133; 10. April 2001 - 5 Sa 403/2000 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 2; ebenso LAG Rheinland-Pfalz 16. August 2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2002, 121; LAG Bremen 17. Oktober 2002 - 3 Sa 78/02 -LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 5; LAG Hamm 25. Juni 2002 - 18 (11) Sa 1295/01 - NZA-RR 2003, 8), Mobbing seien "fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen", zeigen - unabhängig davon, welcher Definition man folgt -, dass die unter dem Begriff Mobbing zusammengefassten tatsächlichen Erscheinungen rechtliche Fragestellungen aufwerfen, die gerade für den Lauf von Fristen von Bedeutung sind.

    Die Zusammenfassung der einzelnen Verhaltensweisen erfolgt dabei durch die ihnen zugrunde liegende Systematik und Zielrichtung, Rechte und Rechtsgüter - im Regelfall das Persönlichkeitsrecht und/oder die Gesundheit des Betroffenen - zu beeinträchtigen (vgl. Thüringer LAG 15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 - aaO; 10. Juni 2004 - 1 Sa 148/01 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 8a; LAG Schleswig-Holstein 19. März 2002 - 3 Sa 1/02 - NZA-RR 2002, 457).

    Zur Einhaltung dieser Pflichten könne der Arbeitgeber als Störer nicht nur dann in Anspruch genommen werden, wenn er selbst den Eingriff begehe oder steuere, sondern auch dann, wenn er es unterlasse, Maßnahmen zu ergreifen oder seinen Betrieb so zu organisieren, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeschlossen werde (ebenso Thüringer LAG 15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 - LAGE BGB § 626 Nr. 133; LAG Berlin 7. November 2002 - 16 Sa 938/02 - LAG Nürnberg 2. Juli 2002 - 6 (3) Sa 154/01 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 4).

    Die Fünfte Kammer des Thüringer Landesarbeitsgerichts (15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 - LAGE BGB § 626 Nr. 133) möchte diesen Grundsatz modifizieren und darauf abstellen, dass das Vorliegen eines "mobbingtypischen" medizinischen Befundes als Indiz für die Richtigkeit der Behauptungen angesehen werden kann, wenn eine Konnexität zu den behaupteten Mobbing-Handlungen besteht.

    Das Thüringer Landesarbeitsgericht (15. Februar 2001 - 5 Sa 102/2000 - LAGE BGB § 626 Nr. 133) geht hier wiederum von Beweiserleichterungen für den Arbeitnehmer aus und meint, es spreche eine widerlegbare Vermutung für die Kausalität, wenn zwischen dem "mobbingtypischen" medizinischen Befund und den behaupteten Mobbing-Handlungen eine Konnexität bestehe.

  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Nur in wenigen Einzelfällen haben Arbeitsgerichte ihre Entscheidungen auf das Vorliegen eines als Mobbing zu kennzeichnenden Verhaltens gestützt (Thüringer LAG, Urteil vom 15.2.2001 - 5 Sa 102/00 - und LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.1.2000, -9 Sa 473/99 - Mobbing als Grund zur fristlosen Kündigung; ArbG Kiel, Urteil vom 16.1.1997 - 5d Ca 2306/96 - "Abmahnungsmobbing" als Provokationsmittel zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses).

    Ein als Mobbing zu bezeichnendes Verhalten kann innerhalb kürzester Zeit zu den schwerwiegendsten Folgen führen (vgl. Urteil des Thüringer LAG vom 15.2.2001 - 5 Sa 102/00 - Selbstmordversuch des Opfers).

  • ArbG Eisenach, 30.08.2005 - 3 Ca 1226/03

    Mobbing - Ersatz materieller und immaterieller Mobbingschäden -

    Die juristische Bedeutung des Mobbingbegriffs besteht darin, der Rechtsanwendung Sachverhalte zugänglich zu machen, die bei isolierter Betrachtung der einzelnen Handlungen die tatbestandlichen Voraussetzungen von Anspruchs-, Gestaltungs- und Abwehrrechten nicht oder nicht in einem der Tragweite des Falles rechnungstragenden Umfang erfüllen können (vgl. Urteil des Thüringer LAG vom 15.02.2001 - 5 Sa 102/00).

    Unter Berücksichtigung der seit dem Jahr 2000 verstärkt festzustellenden Auseinandersetzungen mit dem Thema "Mobbing am Arbeitsplatz" und den dazu zwischenzeitlich ergangenen grundlegenden Entscheidungen der Instanzgerichte (vgl. Urteil des LAG Rheinland/Pfalz vom 16.08.2001 - 6 Sa 415/01; Urteil des LAG Baden- Württemberg vom 27.07.2001 - 5 Sa 72/01; Urteil des Thüringer LAG vom 10.04.2001 - 5 Sa 403/00; Urteil des Thüringer LAG vom 15.02.2001 - 5 Sa 102/00; Urteil des Thüringer LAG vom 14.06.2004 - 1 Sa 148/01; Urteil des Thüringer LAG vom 28.06.2005 - 5 Sa 63/04) und den europaweit teilweise festzustellenden gesetzgeberischen Erkenntnissen und Umsetzungen (vgl. Schweden: Verordnung: AFS 1993: 17 zu Maßnahmen gegen Mobbing am Arbeitsplatz; vgl. Frankreich: Gesetz zur sozialen Modernisierung vom 17.01.2002 i. d. F. des Gesetzes Nr. 2003-6 vom 03.01.2003; Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz) ist das Gericht davon überzeugt, dass zukünftig von der unabdingbaren Notwendigkeit ausgegangen werden muss, dass sich sowohl Gesetzgebung als auch Rechtssprechung mit diesem Phänomen und Problem auseinander zu setzen haben.

  • VG Halle, 27.03.2019 - 5 A 519/16

    Beamtin hat wegen Mobbing Anspruch auf Entschädigung

    Ein als Mobbing zu bezeichnendes Verhalten kann innerhalb kürzester Zeit zu den schwerwiegendsten Folgen führen (vgl. LAG Erfurt, Urteil vom 15. Februar 2001 - 5 Sa 102/00 - Selbstmordversuch des Opfers).
  • LAG Düsseldorf, 26.03.2013 - 17 Sa 602/12

    893.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbing?

    Mobbing wird "als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte" (BAG 15.01.1997 - 7 ABR 14/96 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 118) oder "fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweise, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen, verstanden (LAG Thüringen 15.02.2001 - 5 Sa 102/2000 - LAGE BGB § 626 Nr. 133; 10.04.2001 - 5 Sa 403/2000 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 2; LAG Rheinland-Pfalz 16.08.2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2002, 121; LAG Bremen 17.10.2002 - 3 Sa 78/02 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 5; LAG Hamm 25.06.2002 - 18 (11) Sa 1295/01 - NZA-RR 2003, 8).

    Die zahlreich in Betracht kommenden Handlungen können darin bestehen, dass der Betroffene tätlich angegriffen oder auch nur geringschätzig behandelt, von der Kommunikation ausgeschlossen, beleidigt oder diskriminiert wird (LAG Schleswig-Holstein 25.07.2008 - 2 Ta 106/08 - juris; LAG Schleswig-Holstein 01.04.2004 - 3 Sa 542/03 - NZA-RR 2005, 15; LAG Thüringen 15.02.2001 - 5 Sa 102/00 - LAGE BGB § 626 Nr. 133).

    Die Zusammenfassung der einzelnen Verhaltensweisen erfolgt dabei durch die ihnen zugrunde liegende Systematik und Zielrichtung, Rechte und Rechtsgüter - im Regelfall das Persönlichkeitsrecht und/oder die Gesundheit des Betroffenen - zu beeinträchtigen (vgl. (BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07 - NZA 2009, 38; BAG 13.03.2008 - 2 AZR 88/07 - DB 2009, 68; BAG v. 25.10.2007 - 8 AZR 593/06 - NZA 2008, 223; BAG v. 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154; LAG Niedersachsen v. 09.03.2009 - 9 Sa 378/08 - juris; Thüringer LAG 15.02.2001 - 5 Sa 102/2000 - aaO; 10.06.2004 - 1 Sa 148/01 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 8a; LAG Schleswig-Holstein 19.03.2002 - 3 Sa 1/02 - NZA-RR 2002, 457).

  • LAG Thüringen, 28.06.2005 - 5 Sa 63/04

    Einhaltung der Menschenwürde am Arbeitsplatz, als Bestandteil systematischer

    Nach der auf ihre Urteile vom 15.2.2001 (AR Blattei ES 1215 Nr. 3 = NZA-RR 2001, 577) und 10.4.2001 (AR Blattei ES 1215 Nr. 2 = NZA-RR 2001, 347 ) gegründeten Rechtsprechung der Kammer liegt die juristische Bedeutung des Begriffs Mobbing in der Bezeichnung eines Spezialfalls der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, welcher durch die Summe mehrerer in systematischem Zusammenhang stehender und auf die psychosoziale Destabilisierung des Adressaten gerichteter Angriffshandlungen gekennzeichnet ist (verhaltensumfassende mehraktige Persönlichkeitsrechtsverletzung).

    Anders ist es allerdings dann, wenn ein solches Verhalten nicht vereinzelt geblieben ist und sich die Kritik als Kette einer regelmäßig wiederkehrenden entmutigenden und einschüchternden Maßregelung erweist (ebenso ArbG Lübeck, Urteil vom 7.9.2000, AuA 2001, 138; zu herabwürdigender Kritik als Mobbingtatelement auch Urteil der Kammer vom 15.2.2001, AR Blattei ES 1215 Nr. 3 = NZA-RR 2001, 577; zum Fall maßregelnder Personalgespräche auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.7.2001, PersR 2002, 9).

    Die Ankündigung einer Umsetzung der Klägerin kann sowohl eine mobbingrelevante Drohung mit Nachteilen sein (vgl. Urteil der Kammer vom 15.2.2001 a.a.O.; Urteil des LAG Sachsen-Anhalt vom 7.1.2000 - 9 Sa 473/99 - juris: Drohung, einen LKW-Fahrer nach Hause zu schicken).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01

    Mobbing und Schmerzensgeld

    Die Berufungskammer legt ihrer Entscheidung den Begriff des Mobbings zugrunde, den das Landesarbeitsgericht Thüringen in seinem Urteil vom 15.02.2001 (AZ: 5 Sa 102/00) entwickelt hat.
  • ArbG Berlin, 31.07.2015 - 28 Ca 6964/15

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach sozialwidriger Kündigung -

    Thüringer LAG 10.4.2001 - - 5 Sa 102/2000 - LAGE § 626 BGB Nr. 133 = NZA-RR 2001, 577 = DB 2001, 1783.S. Thüringer LAG 10.4.2001 - - 5 Sa 102/2000 - LAGE § 626 BGB Nr. 133 = NZA-RR 2001, 577 = DB 2001, 1783.

    78) S. Thüringer LAG 10.4.2001 - - 5 Sa 102/2000 - LAGE § 626 BGB Nr. 133 = NZA-RR 2001, 577 = DB 2001, 1783.

  • ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 2357/13

    Entfernung mehrerer Abmahnungen - verweigerte Krankenvergütung - disziplinarische

    Er hat also für eine 'ordentliche Betriebsführung' zu sorgen (vgl. hierzu MünchKommBGB/ Wagner § 823 Rn. 368 ff.)"; s. auch Thüringer LAG 15.2.2001 - 5 Sa 102/2000 - LAGE § 626 BGB Nr. 133 = NZA-RR 2001, 577 = DB 2001, 1783 [3 e.]: "Zur Erhaltung der im Zusammenhang mit der Sicherung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts seiner Beschäftigten bestehenden Pflichten kann der Arbeitgeber als Störer nämlich nicht nur dann in Anspruch genommen werden, wenn er selbst den Eingriff begeht oder steuert, sondern auch dann, wenn er es unterlässt, Maßnahmen zu ergreifen oder seinen Betrieb so zu organisieren, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeschlossen wird"; 10.4.2001 - 5 Sa 403/2000 - LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 2 = NZA-RR 2001, 347 = DB 2001, 1204 [III.3 b, aa.].

    Er hat also für eine 'ordentliche Betriebsführung' zu sorgen (vgl. hierzu MünchKommBGB/ Wagner § 823 Rn. 368 ff.)"; s. auch Thüringer LAG 15.2.2001 - 5 Sa 102/2000 - LAGE § 626 BGB Nr. 133 = NZA-RR 2001, 577 = DB 2001, 1783 [3 e.]: "Zur Erhaltung der im Zusammenhang mit der Sicherung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts seiner Beschäftigten bestehenden Pflichten kann der Arbeitgeber als Störer nämlich nicht nur dann in Anspruch genommen werden, wenn er selbst den Eingriff begeht oder steuert, sondern auch dann, wenn er es unterlässt, Maßnahmen zu ergreifen oder seinen Betrieb so zu organisieren, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeschlossen wird"; 10.4.2001 - 5 Sa 403/2000 - LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 2 = NZA-RR 2001, 347 = DB 2001, 1204 [III.3 b, aa.].

    Er hat also für eine 'ordentliche Betriebsführung' zu sorgen (vgl. hierzu MünchKommBGB/ Wagner § 823 Rn. 368 ff.)"; s. auch Thüringer LAG 15.2.2001 - 5 Sa 102/2000 - LAGE § 626 BGB Nr. 133 = NZA-RR 2001, 577 = DB 2001, 1783 [3 e.]: "Zur Erhaltung der im Zusammenhang mit der Sicherung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts seiner Beschäftigten bestehenden Pflichten kann der Arbeitgeber als Störer nämlich nicht nur dann in Anspruch genommen werden, wenn er selbst den Eingriff begeht oder steuert, sondern auch dann, wenn er es unterlässt, Maßnahmen zu ergreifen oder seinen Betrieb so zu organisieren, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeschlossen wird"; 10.4.2001 - 5 Sa 403/2000 - LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 2 = NZA-RR 2001, 347 = DB 2001, 1204 [III.3 b, aa.].

  • LAG Sachsen, 17.02.2005 - 2 Sa 751/03

    Geldentschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit sog.

    Erforderlich sein sollen aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Verhaltensweisen, die der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienen, nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall ein übergeordnetes, von der Rechtsordnung missbilligtes Ziel verfolgen und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre, den Körper oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (vgl. Thür. LAG vom 15.02.2001 - 5 Sa 102/00 - LAGE § 626 BGB Nr. 133 sowie die bereits zuvor zitierte Entscheidung derselben Kammer vom 10.04.2001, a. a. O.).
  • LAG Hamm, 06.03.2006 - 16 Sa 76/05

    Ansprüche wegen eines sogenannten Mobbings durch einen Chefarzt im Krankenhaus

  • ArbG Berlin, 25.04.2014 - 28 Ca 17463/13

    Geldentschädigung - Verletzung des sogenannten allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • ArbG Wiesbaden, 18.12.2008 - 5 Ca 46/08

    Zuweisung eines Arbeitsplatzes nach Rückkehr aus Mutterschutzzeiten, der dem

  • ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16

    Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld

  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11

    Zurückverweisung des Rechtsstreits bei unzulässiger Entscheidung nach Aktenlage;

  • LAG München, 05.07.2011 - 9 Sa 1174/10

    Schlechtleistung; Kündigung; Auflösungsantrag, Sonderkündigungsschutz

  • BVerwG, 11.06.2002 - 2 WD 38.01

    Demütigung, Erniedrigung bzw. ehrverletzende Behandlung untergebener Soldaten

  • LAG München, 30.10.2012 - 6 TaBV 39/12

    Betriebsratsschulung zum Thema Mobbing

  • LAG Hamm, 25.06.2002 - 18 (11) Sa 1295/01

    Mobbing, Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber und gegen Kollegen,

  • LAG Bremen, 17.10.2002 - 3 Sa 78/02

    Mobbing; Schmerzensgeld wegen Mobbings; Darlegungs- und Beweislast des

  • LG München I, 12.04.2007 - 5 HKO 23424/06

    Siemens-Bilanzen bestätigt - Gericht weist Klage auf Feststellung der Nichtigkeit

  • LAG Berlin, 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen "Mobbing", Verschulden des "Täters" auch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2012 - 5 Sa 701/11

    Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbings

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.10.2008 - 3 Sa 196/08

    Schmerzensgeld, Schadensersatzanspruch, Mobbing, Persönlichkeitsverletzung,

  • ArbG Stuttgart, 30.11.2005 - 2 Ca 8178/04

    Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2010 - 6 Sa 256/09

    Schmerzensgeld, Schadensersatz, Mobbing, Darlegungslast des Arbeitnehmers,

  • LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06

    Mobbing, Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • LAG Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 6 Sa 93/06

    Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing

  • LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 Sa 1283/05

    Lohnanspruch für ein Betriebsratsmitglied zur Teilnahme an einer

  • ArbG Solingen, 03.02.2012 - 3 Ca 1050/10

    893.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbing?

  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZN 27/03

    Nichtzulassungsbeschwerde - Substantiierung von Mobbingvorwürfen

  • LAG Hamm, 07.11.2006 - 9 Sa 444/06

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Mobbing

  • LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 TaBV 114/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit eines Seminars über

  • LSG Hessen, 01.12.2009 - L 3 U 157/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2005 - 9 Sa 597/04

    Schmerzengeld und Mobbing

  • LSG Hessen, 28.06.2011 - L 3 U 30/08

    Für psychische Erkrankungen durch Mobbing am Arbeitsplatz gibt es keine Rente aus

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 Sa 982/06

    Zum Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs 2 BGB und zum Schmerzensgeldanspruch

  • LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1514/10

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbings - Darlegungslast des

  • LAG Berlin, 07.11.2002 - 16 Sa 938/02

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing; Anforderungen an

  • ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ca 713/13

    Verhaltensbedingte Kündigung - Mobbing unter Kollegen - Abmahnung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2004 - 9 Sa 1125/03

    Mobbing eines Arbeitnehmers durch Isolation

  • LAG Hamm, 14.02.2019 - 18 Sa 976/18

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs eines Arbeitnehmers wegen

  • LSG Hessen, 23.10.2012 - L 3 U 12/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - seelischer

  • ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2007 - 7 Ca 5101/06

    Mobbing - tarifvertragliche Ausschlussfrist

  • ArbG Cottbus, 24.02.2010 - 7 Ca 493/09

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit; Anspruch auf

  • ArbG Cottbus, 04.01.2006 - 5 Ca 1899/05

    Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing

  • ArbG Frankfurt/Main, 22.06.2005 - 6 Ca 537/05
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