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   LAG Niedersachsen, 11.08.2003 - 5 Sa 1048/03   

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https://dejure.org/2003,16037
LAG Niedersachsen, 11.08.2003 - 5 Sa 1048/03 (https://dejure.org/2003,16037)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.08.2003 - 5 Sa 1048/03 (https://dejure.org/2003,16037)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. August 2003 - 5 Sa 1048/03 (https://dejure.org/2003,16037)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schadensersatz für den untergegangenen Urlaubsabgeltungsanspruch

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 3 BUrlG; § 7 Abs. 4 BUrlG; § 280 Abs. 1 BGB; § 286 Abs. 1 BGB; § 287 S. 2 BGB; § 249 S. 1 BGB; § 251 Abs. 1 BGB
    Schadensersatz für den untergegangenen Urlaubsabgeltungsanspruch; Notwendigkeit des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber in Verzug zu setzen; Möglichkeit der Geltendmachung einer Abgeltung von Urlaubsansprüchen im Übertragungszeitraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz für den untergegangenen Urlaubsabgeltungsanspruch; Notwendigkeit des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber in Verzug zu setzen; Möglichkeit der Geltendmachung einer Abgeltung von Urlaubsansprüchen im Übertragungszeitraum

  • Judicialis

    BurlG § 7 Abs. 3; ; BurlG § 7 Abs. 4; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 287 Satz 2; ; BGB § 249 Satz 1; ; BGB § 251 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 122
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.08.2003 - 5 Sa 1048/03
    Zur Begründung bezieht er sich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (u. a. 21.09.1999 - 9 AZR 705/98 - AP Nr. 77 zu § 7 BUrlG = EzA § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 6).

    Er setzt deshalb voraus, dass der geschuldete Urlaubsanspruch gewährt werden müsste, wenn das Arbeitsverhältnis fortbestünde (BAG 21.09.1999 - 9 AZR 705/98 a. a. O. unter I. 1. der Gründe; BAG 17.01.1995 - 9 AZR 664/93 - AP Nr. 66 zu § 7 BUrlG Abgeltung = EzA § 7 BUrlG Nr. 98; Erfurter Kommentar/Dörner § 7 BUrlG Rn. 91).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 05.09.1985 - 6 AZR 86/82 - AP BUrlG § 1 Treueurlaub Nr. 1 = EzA BUrlG § 7 Nr. 40; 17.01.1995 - 9 AZR 664/93 - a. a. O. sowie 21.09.1999 - 9 AZR 705/98 - a. a. O. unter I. 2. a der Gründe) kann der Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hat (§ 280 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1, § 251 Abs. 1 BGB).

    Der Arbeitnehmer hat daher, einerlei ob es sich um ein ungekündigtes oder gekündigtes Arbeitsverhältnis handelt, den Arbeitgeber durch die Forderung der Urlaubsgewährung im Urlaubsjahr oder spätestens im Übertragungszeitraum in Verzug zu setzen, wenn er den Arbeitgeber für den mit Fristablauf eintretenden Verfall des Urlaubsanspruchs haftbar machen will (BAG 21.09.1999 - 9 AZR 705/98 a. a. O. unter 2. b der Gründe).

  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.08.2003 - 5 Sa 1048/03
    Er setzt deshalb voraus, dass der geschuldete Urlaubsanspruch gewährt werden müsste, wenn das Arbeitsverhältnis fortbestünde (BAG 21.09.1999 - 9 AZR 705/98 a. a. O. unter I. 1. der Gründe; BAG 17.01.1995 - 9 AZR 664/93 - AP Nr. 66 zu § 7 BUrlG Abgeltung = EzA § 7 BUrlG Nr. 98; Erfurter Kommentar/Dörner § 7 BUrlG Rn. 91).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 05.09.1985 - 6 AZR 86/82 - AP BUrlG § 1 Treueurlaub Nr. 1 = EzA BUrlG § 7 Nr. 40; 17.01.1995 - 9 AZR 664/93 - a. a. O. sowie 21.09.1999 - 9 AZR 705/98 - a. a. O. unter I. 2. a der Gründe) kann der Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hat (§ 280 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1, § 251 Abs. 1 BGB).

  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.08.2003 - 5 Sa 1048/03
    Der Beklagte könne sich dabei zwar auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Urteil vom 28.06.1984 - 6 AZR 521/81 - AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG = EzA § 7 BUrlG Nr. 34) stützen.
  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 86/82

    Betrieblicher Treueurlaub - Betriebszugehörigkeit - Übertragungszeitraum

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.08.2003 - 5 Sa 1048/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 05.09.1985 - 6 AZR 86/82 - AP BUrlG § 1 Treueurlaub Nr. 1 = EzA BUrlG § 7 Nr. 40; 17.01.1995 - 9 AZR 664/93 - a. a. O. sowie 21.09.1999 - 9 AZR 705/98 - a. a. O. unter I. 2. a der Gründe) kann der Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hat (§ 280 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1, § 251 Abs. 1 BGB).
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