Rechtsprechung
LAG Köln, 16.01.2003 - 5 Sa 1095/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Sozialauswahl; Teilzeitbeschäftigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 Abs. 3 KSchG
Sozialauswahl; Teilzeitbeschäftigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Soziale Rechtfertigung betriebsbedingter Kündigung ; Wegfall eines Reinigungsauftrags ; Verpflichtung des Arbeitgebers zur objektübergreifenden Sozialauswahl; Mehrkosten durch Einführung "geteilter Dienste" ; Gerichtliche Überprüfbarkeit betrieblicher ...
- Judicialis
KSchG § 1 Abs. 3
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 3
Sozialauswahl; Teilzeitbeschäftigung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betriebsbedingte Kündigung von Teilzeitkräften
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 08.08.2002 - 3 Ca 2229/01
- LAG Köln, 08.08.2002 - 5 Sa 1095/02 16.01.2003 ArbG Bonn 3 Ca 2229/01
- LAG Köln, 16.01.2003 - 5 Sa 1095/02
- BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 376/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 341/98
Sozialauswahl auch zwischen Teilzeit- und Vollbeschäftigten?
Auszug aus LAG Köln, 16.01.2003 - 5 Sa 1095/02
Sofern der Arbeitgeber eine Organisationsentscheidung getroffen hat, aufgrund derer er für bestimmte Arbeiten Vollzeitkräfte vorsieht, sind nach der Auffassung des Bundsarbeitsgerichts bei der Kündigung einer Teilzeitkraft die Vollzeitkräfte nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen; will der Arbeitgeber dagegen in einem bestimmten Bereich lediglich die Zahl der insgesamt geleisteten Arbeitsstunden abbauen, ohne dass eine derartige Organisationsentscheidung vorliegt, so sind sämtliche in diesem Bereich beschäftigten Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf ihr Arbeitszeitvolumen in die Sozialauswahl einzubeziehen (BAG vom 3. Dezember 1998 - 2 AZR 341/98 - AP Nr. 39 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).Soweit das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 3. Dezember 1998 (aaO) bei einem Abbau der Zahl der insgesamt geleisteten Arbeitsstunden in einem bestimmten Bereich sämtliche in diesem Bereich beschäftigten Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf ihr Arbeitszeitvolumen in die Sozialauswahl einbezogen hat, so dass "bei verbleibenden Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Teilzeitbereich statt einer Beendigungskündigung eine Änderungskündigung auszusprechen ist", vermag das Berufungsgericht dieser Auffassung nicht zu folgen.
- BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97
Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der …
Auszug aus LAG Köln, 16.01.2003 - 5 Sa 1095/02
Eine derartige Auffassung würde nicht nur der ständigen Rechtsprechung widersprechen, wonach es an einer Vergleichbarkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 KSchG fehlt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig auf einen anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann (BAG AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1999, Soziale Auswahl; vom 29.03.1990, AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969, Betriebsbedingte Kündigung, vom 17. Dezember 1998 - 2 AZR 725/97 ). - BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe
Auszug aus LAG Köln, 16.01.2003 - 5 Sa 1095/02
Bei dem Wegfall eines Reinigungsauftrags kann von einem dringenden betrieblichen Erfordernis, welches der Weiterbeschäftigung der dort eingesetzten Arbeitnehmer im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG entgegensteht, zwar nur ausgegangen werden, wenn bei Ausspruch der Kündigung aufgrund einer vernünftigen betriebswirtschaftlichen Prognose davon auszugehen ist, dass zum Zeitpunkt des Kündigungstermins eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht mehr bestehen wird (BAG Urteil vom 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - = AP Nr. 120 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
- BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54
Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung, …
Auszug aus LAG Köln, 16.01.2003 - 5 Sa 1095/02
Eine derartige Auffassung würde nicht nur der ständigen Rechtsprechung widersprechen, wonach es an einer Vergleichbarkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 KSchG fehlt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig auf einen anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann (BAG AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1999, Soziale Auswahl; vom 29.03.1990, AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969, Betriebsbedingte Kündigung, vom 17. Dezember 1998 - 2 AZR 725/97 ). - BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55
Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche …
Auszug aus LAG Köln, 16.01.2003 - 5 Sa 1095/02
Eine derartige Auffassung würde nicht nur der ständigen Rechtsprechung widersprechen, wonach es an einer Vergleichbarkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 KSchG fehlt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig auf einen anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann (BAG AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1999, Soziale Auswahl; vom 29.03.1990, AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969, Betriebsbedingte Kündigung, vom 17. Dezember 1998 - 2 AZR 725/97 ). - BAG, 04.11.1957 - 2 AZR 57/56
Verdacht eines Geschäftsdiebstahls - Fristgemäße Kündigung - Schuldhaftes …
Auszug aus LAG Köln, 16.01.2003 - 5 Sa 1095/02
Sofern der Arbeitgeber eine Organisationsentscheidung getroffen hat, aufgrund derer er für bestimmte Arbeiten Vollzeitkräfte vorsieht, sind nach der Auffassung des Bundsarbeitsgerichts bei der Kündigung einer Teilzeitkraft die Vollzeitkräfte nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen; will der Arbeitgeber dagegen in einem bestimmten Bereich lediglich die Zahl der insgesamt geleisteten Arbeitsstunden abbauen, ohne dass eine derartige Organisationsentscheidung vorliegt, so sind sämtliche in diesem Bereich beschäftigten Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf ihr Arbeitszeitvolumen in die Sozialauswahl einzubeziehen (BAG vom 3. Dezember 1998 - 2 AZR 341/98 - AP Nr. 39 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
- BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 376/03
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Vergleichbarkeit - Teilzeitkräfte
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. Januar 2003 - 5 Sa 1095/02 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 20.11.2002 - 4 (5) Sa 1095/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Sozialauswahl bei Teilbetriebsveräußerung nach Betriebsschließung durch Insolvenzverwalter
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 613 a BGB, 1 III KSchG
Sozialauswahl bei Teilbetriebsveräußerung nach Betriebsschließung durch Insolvenzverwalter - Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Sozialauswahl bei Teilbetriebsveräußerung ; Sozialwidrigkeit einer nach Betriebsschließung durch den Insolvenzverwalter ausgesprochenen Kündigung
- LAG Düsseldorf
§§ 613 a BGB, 1 III KSchG
Sozialauswahl bei Teilbetriebsveräußerung nach Betriebsschließung durch Insolvenzverwalter - rewis.io
- rechtsportal.de
BGB § 613a; KSchG § 1 Abs. 3
Sozialauswahl bei Teilbetriebsveräußerung nach Betriebsschließung durch Insolvenzverwalter - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 02.07.2002 - 6 Ca 514/02
- LAG Düsseldorf, 20.11.2002 - 4 (5) Sa 1095/02
Papierfundstellen
- ZIP 2003, 861
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Düsseldorf, 31.10.2002 - 5 Sa 911/02
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Interessenausgfleich bei …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2002 - 4 (5) Sa 1095/02
Scheidet ein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Betriebsschließung durch rechtswirksamen Aufhebungsvertrag mit dem Insolvenzverwalter aus dem Betrieb der Insolvenzschuldnerin aus und wird er danach von einem Betriebserwerber neu in einem vom Insolvenzverwalter übernommenen Teilbetrieb eingestellt, scheidet dieser Arbeitnehmer als vergleichbarer Arbeitnehmer im Rahmen der Sozialauswahl in einem Kündigungsrechtsstreit eines anderen Arbeitnehmers über die Sozialwidrigkeit einer nach Betriebsschließung durch den Insolvenzverwalter ausgesprochenen Kündigung aus (Abweichung von LAG Düsseldorf vom 31.10.2002 - 5 Sa 911/02).Auf den abgeschlossenen Aufhebungsvertrag könne sich der Beklagte nicht berufen, hierzu verweist der Kläger auf die Entscheidung des Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 31.10.2002 (5 Sa 911/02 = 3 Ca 589/02 ArbGG Essen).
Die Kammer hat die Revision für den Kläger im Hinblick auf die Entscheidung des Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 5 Sa 911/02 - zugelassen.
- BAG, 28.02.1995 - 5 AZB 24/94
Rechtsweg - Präklusion durch früheren Kündigungsschutzrechtsstreit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2002 - 4 (5) Sa 1095/02
Entspricht der Klageantrag - vorliegend - im Falle einer Feststellungsklage, die sich gegen die Rechtswirksamkeit einer Kündigung richtet, dem Wortlaut des § 4 Satz 1 KSchG, so ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (statt aller BAG NZA 95, 595) Streitgegenstand die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis aus Anlass einer ganz bestimmten Kündigung zu dem beabsichtigten Termin aufgelöst worden ist oder nicht. - BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2002 - 4 (5) Sa 1095/02
Dies ergib sich zwingend daraus, dass der Bestand des Arbeitsverhältnisses zum vorgesehen Auflösungszeitpunkt Voraussetzung für die Feststellung ist, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde (BAG NZA 96, 651).