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   LAG Berlin, 01.07.2003 - 5 Sa 1288/02   

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https://dejure.org/2003,14793
LAG Berlin, 01.07.2003 - 5 Sa 1288/02 (https://dejure.org/2003,14793)
LAG Berlin, Entscheidung vom 01.07.2003 - 5 Sa 1288/02 (https://dejure.org/2003,14793)
LAG Berlin, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 5 Sa 1288/02 (https://dejure.org/2003,14793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 2 BGB § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB § 201 a.F.
    EArbGG, BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine bestimmte tarifvertragliche Vergütungsgruppe; Beschäftigung als pädagogische Unterrichtshilfe an einer Schule für geistig Behinderte; Differenzierung zwischen den Vergütungsgruppen Vb und IVb Bundes-Angestelltentarifvertrag-Ost (BAT-O); Verjährung des ...

  • Judicialis

    ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 8; ; BGB § 201 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährungsbeginn bei rückwirkender Vergütungserhöhung; Keine Revisionszulassung bei Abweichung von einer BAG-Entscheidung, die auf einem offensichtlichen Subsumtionsfehler ohne Bildung eines abstrakten Rechtssatzes beruht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 647/00

    Eingruppierung von pädagogischen Unterrichtshilfen (Berlin)

    Auszug aus LAG Berlin, 01.07.2003 - 5 Sa 1288/02
    Nach der Entscheidung eines im Wesentlichen gleichgelagerten Musterfalles durch das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 647/00 vom 8.8.2002, n.v.) macht das beklagte Land nur noch geltend, die Klageforderung sei für den Zeitraum Juli bis Dezember 1995 verjährt.

    In Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. August 2002 (8 AZR 647/00) geht die Kammer davon aus, dass auch die hiesige Klägerin seit Juli 1995 die Voraussetzungen einer Eingruppierung in die Vergütungsgruppe IV b erfüllt: Sie ist Lehrkraft im Sinne der SR 2 I BAT-O und der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen des BAT-O und erfüllt die Voraussetzungen des Teils B Abschnitt c Nr. 8 i.V.m. der Fußnote 34 der Lehrerrichtlinien des beklagten Landes in der Fassung vom 20. September 1996.

    Die Entscheidung hält sich an die Vorgaben des zitierten BAG-Urteils vom 8. August 2002 (8 AZR 647/00).

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