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   LAG Baden-Württemberg, 08.05.2000 - 5 Sa 14/00   

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https://dejure.org/2000,6302
LAG Baden-Württemberg, 08.05.2000 - 5 Sa 14/00 (https://dejure.org/2000,6302)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.05.2000 - 5 Sa 14/00 (https://dejure.org/2000,6302)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Mai 2000 - 5 Sa 14/00 (https://dejure.org/2000,6302)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Vollstreckungstitels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 724
    Zwangsvollstreckung: Erteilung einer Vollstreckungsklausel - nicht vollstreckungsfähiger Urteilsinhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2000, 663 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 17 Ta 1/07

    Weiterbeschäftigungstitel: Bestimmtheit eines Weiterbeschäftigungstitels; Wegfall

    Dem steht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 08.05.2002 (5 Sa 14/00, NZA RR 2000, 663) nicht entgegen.
  • LAG Köln, 23.12.2004 - 4 Ta 406/04

    Bestimmtheit eines Titels, hier: Vergleich

    Eine Auslegung kommt aber nur in Betracht, soweit Umstände zu berücksichtigen sind, die dem Vollstreckungstitel selbst zu entnehmen sind, wozu - bei einem Urteil - auch die Urteilsgründe, nicht aber die darin in Bezug genommenen Urkunden gehören, die nicht zum Urteilsbestandteil erhoben sind (demso LAG Baden-Württemberg 08.05.2000 - 5 Sa 14/00 -).

    Eine Auslegung kommt aber nur in Betracht, soweit Umstände zu berücksichtigen sind, die dem Vollstreckungstitel selbst zu entnehmen sind, wozu - bei einem Urteil - auch die Urteilsgründe, nicht aber die darin in Bezug genommenen Urkunden gehören, die nicht zum Urteilsbestandteil erhoben sind (vgl. LAG Baden-Württemberg 08.05.2000 - 5 Sa 14/00 -).

  • LAG Hessen, 16.08.2005 - 13 SaGa 929/05

    Beschäftigung - Freistellung - Kündigungsfrist

    Dies gilt im vorliegenden Fall umso mehr, als die bisherige Tätigkeit des Klägers zwischen den Parteien nicht im Streit ist (vgl. hierzu allgemein: LAG Köln vom 16. Dezember 2004 - 3 (7) Ta 358/04 - zitiert nach Juris; Hess. LAG vom 16. Mai 2003, a.a.O.; LAG München vom 07. Mai 2003, LAGE Nr. 1 zu § 611 BGB 2002, Beschäftigungspflicht; LAG Baden-Württemberg vom 08. Mai 2000, NZA-RR 2000, 663; BAG vom 15. März 2001, AP Nr. 46 zu § 4 KSchG 1969).
  • LAG Köln, 16.12.2004 - 3 (7) Ta 358/04

    Weiterbeschäftigung, Vollstreckbarkeit, Urteilstenor, Klausel, Bestimmtheit

    Hinreichend bestimmt ist daher ein Titel, wenn sich aus ihm - das heißt aus dem Urteilstenor und dem Tatbestand sowie den Entscheidungsgründen - der Inhalt des zu vollstreckenden Anspruchs zweifelsfrei ergibt (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.05.2000 - 5 Sa 14/00 - NZA-RR 2000, 663; LAG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2003 - 16 Ta 158/03 - LAG Köln, Beschluss vom 24.10.1995 - 13 (5) Ta 245/95 -, NZA-RR 1996, 108, 109; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.1998 - 7 Ta 313/98 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2005 - 11 Ta 195/05

    Beschäftigungsanspruch aus Urteil

    Wie gerade das vorliegende Zwangsvollstreckungsverfahren zeigt, bleibt es im Einzelnen offen, mit welchen konkreten Aufgaben/Tätigkeiten der Kläger weiterzubeschäftigen ist (vgl. LAG Köln, Beschl. v. 08.05.2000 - 5 Sa 14/00 -).
  • LAG Köln, 08.04.2005 - 4 Ta 95/05

    Zwangsvollstreckung, Bestimmtheit eines Titels, gerichtlichen Vergleich

    Eine Auslegung kommt aber nur in Betracht, soweit Umstände zu berücksichtigen sind, die dem Vollstreckungstitel selbst zu entnehmen sind, wozu - bei einem Urteil - auch die Urteilsgründe, nicht aber darin in Bezug genommene Urkunden gehören, die nicht zum Urteilsbestandteil erhoben sind (vgl. LAG Baden-Württemberg 08.05.2000 - 5 Sa 14/00 -).
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