Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2007 - 5 Sa 1442/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Hinweises im Arbeitszeugnis über die Veranlassung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach Prozessvergleich und Zahlung einer Abfindung; Notwendigkeit der Berücksichtigung des zeugnisrechtlichen Wohlwollensgebots; ...
- Judicialis
GewO § 109
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 109
Zeugnisrechtliches Wohlwollensgebot bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Hinweis auf Veranlasser einer einvernehmlichen Beendigung im Zeugnis?
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 07.07.2006 - 28 Ca 7749/06
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2007 - 5 Sa 1442/06
Papierfundstellen
- NZA-RR 2007, 373
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Köln, 29.11.1990 - 10 Sa 801/90
Zeugnis Beendigungsgrund Auflösungsurteil
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2007 - 5 Sa 1442/06
Im Falle einer dahingehenden gerichtlichen Entscheidung auf Antrag des zum Ausscheiden bereiten Arbeitnehmers unterliegt es keinem Zweifel, dass die Kündigung des Arbeitgebers ihre rechtliche Bedeutung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verloren hat, wobei dem Arbeitnehmer sogar zugestanden wird, eine Erwähnung zu verlangen, das Arbeitsverhältnis sei "auf seinen Wunsch" beendet worden (dazu LAG Köln, Urteil vom 29.11.1990 - 10 Sa 801/90 - LAGE BGB § 630 Nr. 11 zu 2 der Gründe). - BAG, 12.08.1976 - 3 AZR 720/75
Zeugnis - Notwendiger Inhalt - Vollständige Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2007 - 5 Sa 1442/06
Schon aus allgemeinen Erwägungen darf ein Zeugnis nicht ohne sachlichen Anlass erkennen lassen, dass sich die Vertragsparteien im Streit getrennt haben (BAG, Urteil vom 12.08.1976 - 3 AZR 720/75 - AP BGB § 630 Nr. 11 zu I 1 d der Gründe). - LAG Hamm, 24.09.1985 - 13 Sa 833/85
Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses im Hinblick auf den …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2007 - 5 Sa 1442/06
Deshalb wird es für grundsätzlich unzulässig erachtet, darin darauf hinzuweisen, wer gekündigt hat und welches die Beendigungsgründe waren (LAG Hamm, Urteil vom 24.09.1985 - 13 Sa 833/85 - LAGE BGB § 630 Nr. 1; Schmid DB 1988, 2253, 2254).
- ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14
Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag - …
dazu statt vieler nur Hein Schleßmann, 20. Auflage (2012) S. 83: "Bei einer außerordentlichen Kündigung ist der Hinweis auf die fristlose Kündigung unzulässig"; S. 83: "Das Zeugnis darf nicht erkennen lassen, dass sich die Parteien im Streit getrennt haben"; s. mit gleicher Tendenz etwa LAG Berlin-Brandenburg 25.1.2007 - 5 Sa 1442/06 - LAGE § 109 GewO 2003 Nr. 4 = NZA-RR 2007, 373 [1.]: "Schon aus allgemeinen Erwägungen darf ein Zeugnis nicht ohne sachlichen Anlass erkennen lassen, dass sich die Vertragsparteien im Streit getrennt haben (...).Deshalb wird es für grundsätzlich unzulässig erachtet, darin darauf hinzuweisen, wer gekündigt hat und welches die Beendigungsgründe waren (...)".S. dazu statt vieler nur Hein Schleßmann, 20. Auflage (2012) S. 83: "Bei einer außerordentlichen Kündigung ist der Hinweis auf die fristlose Kündigung unzulässig"; S. 83: "Das Zeugnis darf nicht erkennen lassen, dass sich die Parteien im Streit getrennt haben"; s. mit gleicher Tendenz etwa LAG Berlin-Brandenburg 25.1.2007 - 5 Sa 1442/06 - LAGE § 109 GewO 2003 Nr. 4 = NZA-RR 2007, 373 [1.]: "Schon aus allgemeinen Erwägungen darf ein Zeugnis nicht ohne sachlichen Anlass erkennen lassen, dass sich die Vertragsparteien im Streit getrennt haben (...).
254) S. dazu statt vieler nur Hein Schleßmann, 20. Auflage (2012) S. 83: "Bei einer außerordentlichen Kündigung ist der Hinweis auf die fristlose Kündigung unzulässig"; S. 83: "Das Zeugnis darf nicht erkennen lassen, dass sich die Parteien im Streit getrennt haben"; s. mit gleicher Tendenz etwa LAG Berlin-Brandenburg 25.1.2007 - 5 Sa 1442/06 - LAGE § 109 GewO 2003 Nr. 4 = NZA-RR 2007, 373 [1.]: "Schon aus allgemeinen Erwägungen darf ein Zeugnis nicht ohne sachlichen Anlass erkennen lassen, dass sich die Vertragsparteien im Streit getrennt haben (...).