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   LAG Köln, 05.03.1998 - 5 Sa 1470/97   

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https://dejure.org/1998,7386
LAG Köln, 05.03.1998 - 5 Sa 1470/97 (https://dejure.org/1998,7386)
LAG Köln, Entscheidung vom 05.03.1998 - 5 Sa 1470/97 (https://dejure.org/1998,7386)
LAG Köln, Entscheidung vom 05. März 1998 - 5 Sa 1470/97 (https://dejure.org/1998,7386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkgebührenbeauftragten; Abgrenzung zur freien Mitarbeit; Weisungsgebundenheit; Grad der persönlichen Abhängigkeit; Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Arbeitszeit; Untersagung der Ausübung anderer Tätigkeiten in Verbindung mit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; HGB § 84
    Arbeitnehmer; Rundfunkbeauftragter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus LAG Köln, 05.03.1998 - 5 Sa 1470/97
    Anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht zuletzt zum Arbeitnehmerbegriff entschiedenen Sachverhalten der Entscheidung vom 19.11.1997 (5 AZR 653/96), in dem eine ständige Dienstbereitschaft des Klägers in der Zeit von 6.00 Uhr - 16.00 Uhr/17.00 Uhr, in der die Beklagte über seine Arbeitskraft verfügen konnte, erwartet wurde, ist vorliegend mangels anderweitigen substantiierten Sachvortrags des Klägers davon auszugehen, daß er über Beginn und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie die Reihenfolge der von ihm zu erledigenden und zu bearbeitenden Kunden selbständig und ohne Vorgaben des Beklagten entscheiden konnte und auch entschieden hat.
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus LAG Köln, 05.03.1998 - 5 Sa 1470/97
    Wie das Bundesarbeitsgericht im Hinblick auf die hier vorliegende Tätigkeit eines Rundfunkbeauftragten, der von der Rundfunkanstalt zur Ermittlung von Schwarzhörern und Schwarzsehern eingesetzt wird, ausgeführt hat, kommt es bei Personen, die ihrer Berufstätigkeit vorwiegend außerhalb des Betriebes nachgehen, nicht in erster Linie auf eine "Eingliederung in den Betrieb" an, sondern darauf, ob diese im wesentlichen ihre Tätigkeit frei gestalten und ihre Arbeitszeit selbst bestimmen können oder ob dies nicht der Fall ist (vgl. BAG, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Landesarbeitsgericht Köln - 5 Sa 1470/97 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. März 1998 - 5 Sa 1470/97 - wird zurückgewiesen.

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