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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 148/15   

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LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 148/15 (https://dejure.org/2016,7550)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.03.2016 - 5 Sa 148/15 (https://dejure.org/2016,7550)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. März 2016 - 5 Sa 148/15 (https://dejure.org/2016,7550)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 2 BGB, § 286 BGB
    Kettenbefristung - Steuerschaden - Verzugsschaden

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, §§ 286, 287 Satz 1 BGB, § 286 Abs. 4 BGB, §§ 276 bis 278 BGB, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG, § 21 Abs. 1 BEEG, § 138 Abs. 2 ZPO, § 615 Satz 1 BGB, § 288 Abs. 1 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 289 Satz 1 BGB, § 289 Satz 2 BGB, §§ 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, §§ 291, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerprogression bei verspäteter Vergütungszahlungen; Schadensersatzanspruch einer Lehrerin nach obsiegendem Urteil im Verfahren zur Entfristung von Kettenarbeitsverträgen

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Ersatz des Steuerschadens nach unwirksamer Kettenbefristung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Ersatz des Steuerschadens nach unwirksamer Kettenbefristung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 286; BGB § 287; BGB § 289
    Kettenbefristung; Kücük; Steuerschaden; Vertrauen; Verzug; Steuerschaden als Verzugsschaden nach Kettenbefristung

  • rechtsportal.de

    Steuerprogression bei verspäteter Vergütungszahlungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgleich eines Steuerschadens infolge Annahmeverzugslohnzahlung bei rechtsmissbräuchlicher Kettenbefristung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2016, 1202
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 148/15
    Das beklagte Land hätte bei gehöriger Sorgfalt, spätestens nach Veröffentlichung des Urteils des BAG vom 18.07.2012 (7 AZR 443/09), erkennen können, dass die Kettenbefristung unwirksam sei.

    Bis heute seien die Parameter für einen "institutionellen Rechtsmissbrauch" bei mehrfachen Befristungen im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 18.07.2012 (7 AZR 443/09) nicht eindeutig und für die Praxis rechtssicher.

    Bereits mit Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des BAG vom 17.11.2010 (7 AZR 443/09 (A)) in der Sache K. muss ein umfassender Vertrauensverlust in die Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung bei sog. "Kettenbefristungen" angenommen werden.

    Deshalb kann sich das beklagte Land nicht mit dem Argument entlasten, dass die Parameter für einen "institutionellen Rechtsmissbrauch" bei mehrfachen Befristungen im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 18.07.2012 (7 AZR 443/09) bis heute nicht eindeutig und für die Praxis rechtssicher seien.

    Das BAG äußerte bereits in der EuGH-Vorlage vom 17.11.2010 (7 AZR 443/09 (A)) Zweifel daran, ob es mit § 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge vereinbar ist, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG, § 21 Abs. 1 BEEG dahin auszulegen, dass das Vorliegen eines ständigen Vertretungsbedarfs, den der Arbeitgeber auch durch die unbefristete Einstellung eines Arbeitnehmers abdecken könnte, dem Sachgrund der Vertretung nicht entgegensteht.

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01

    Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 148/15
    Der Arbeitgeber könne mit der Leistung der Arbeitsvergütung in Verzug geraten, wenn er infolge einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr leiste, obwohl er bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass die Kündigung unwirksam sei (vgl. BAG 20.06.2002 - 8 AZR 488/01).

    Entscheidend ist, ob er unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit vertretbaren Gründen zu der Annahme gelangen durfte, die Kündigung werde sich als rechtsbeständig erweisen (vgl. BAG 13.06.2002 - 2 AZR 391/01 - Rn. 41 mwN und BAG 20.06.2002 - 8 AZR 488/01 - Rn. 38 mwN).

    Ob an der Rechtsprechung festzuhalten ist, dass Ansprüche auf Ersatz des Verzögerungsschadens nach einer erfolgreichen Bestandsschutzklage ausdrücklich oder besonders geltend gemacht werden müssen (so BAG 20.06.2002 - 8 AZR 488/01 - Rn. 52) kann dahinstehen, denn die Klägerin hat die tarifliche Ausschlussfrist gewahrt.

    Die Ausschlussfrist beginnt frühestens mit dem Zugang des Steuerbescheids (vgl. BAG 20.06.2002 - 8 AZR 488/01 - Rn. 53 ff).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2013 - 9 Sa 366/12

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 148/15
    Im Vorprozess hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit rechtskräftigem Urteil vom 11.01.2013 (9 Sa 366/12) unter teilweiser Abänderung des klageabweisenden Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21.06.2012 (7 Ca 354/12) festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der Befristungsvereinbarungen vom 08.07.2011, 17.01.2012 und 26.03.2012 mit Ablauf des 31.01.2012, 28.03.2012 und 29.06.2012 beendet worden ist.

    Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akte 7 Ca 354/12 (9 Sa 366/12).

    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit rechtskräftigem Urteil vom 11.01.2013 (9 Sa 366/12) unter teilweiser Abänderung des klageabweisenden Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21.06.2012 (7 Ca 354/12) festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der Befristungsvereinbarungen vom 08.07.2011, 17.01.2012 und 26.03.2012 mit Ablauf des 31.01.2012, 28.03.2012 und 29.06.2012 beendet worden ist.

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 148/15
    Dabei genügt die Berufung auf eine günstige Ansicht im Schrifttum nicht, wohl aber die Berufung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere wenn ihr ein zumindest ähnlicher Sachverhalt zugrunde liegt (vgl. BAG 19.08.2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 31 mwN).

    Rechtsfolge des Annahmeverzugs nach § 615 Satz 1 BGB ist die Aufrechterhaltung des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs (st. Rspr., zuletzt BAG 19.08.2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 22 mwN), der Arbeitnehmer hat trotz Nichtleistung der Arbeit Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 148/15
    Das beklagte Land habe jedoch auch im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 18.07.2012 (7 AZR 783/10) noch den Rechtsstandpunkt vertreten können, die Befristung sei rechtmäßig.

    Das beklagte Land musste im Vorprozess spätestens nach Veröffentlichung des Urteils des BAG vom 18.07.2012 (7 AZR 783/10) in Betracht ziehen, dass das erstinstanzliche Urteil vom 21.06.2012 im Berufungsrechtszug - wie geschehen - abgeändert werden könnte.

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 148/15
    Die Ansprüche müssen weder ausdrücklich bezeichnet noch beziffert werden (vgl. BAG 19.09.2012 - 5 AZR 627/11).
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 148/15
    Entscheidend ist, ob er unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit vertretbaren Gründen zu der Annahme gelangen durfte, die Kündigung werde sich als rechtsbeständig erweisen (vgl. BAG 13.06.2002 - 2 AZR 391/01 - Rn. 41 mwN und BAG 20.06.2002 - 8 AZR 488/01 - Rn. 38 mwN).
  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 148/15
    Bei Verkündigung des erstinstanzlichen Urteils lag bereits die Entscheidung des EuGH vom 26.01.2012 (C-586/10 [Kücük]) auf das Vorabentscheidungsersuchen des BAG vor.
  • BGH, 11.06.2014 - VIII ZR 349/13

    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 148/15
    Der Schuldner darf das Risiko einer unübersichtlichen oder zweifelhaften Rechtslage nicht dem Gläubiger zuschieben (vgl. BGH 13.10.2015 - II ZR 23/14 - Rn. 38; BGH 11.06.2014 - VIII ZR 349/13 - Rn. 35, 36 mwN).
  • BGH, 13.10.2015 - II ZR 23/14

    Auslegung von Nominierungsrichtlinien eines Sportverbands und Schadensersatz für

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 148/15
    Der Schuldner darf das Risiko einer unübersichtlichen oder zweifelhaften Rechtslage nicht dem Gläubiger zuschieben (vgl. BGH 13.10.2015 - II ZR 23/14 - Rn. 38; BGH 11.06.2014 - VIII ZR 349/13 - Rn. 35, 36 mwN).
  • BGH, 16.09.2015 - XII ZR 74/14

    Zinseszinsverbot: Anforderungen an den Verzugsschadensersatzanspruch wegen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.05.2016 - 2 Sa 63/16

    Schadensersatzanspruch - Steuerschaden - nachgezahlte Vergütung

    Zwar steht einer Arbeitnehmerin gegenüber einem Arbeitgeber grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zum Ersatz des Steuerschadens zu, wenn der Arbeitgeber Arbeitsvergütung aus Vorjahren nachzahlt (vgl. neben der von der Beklagten benannten Entscheidung des Sächsischen LAG vom 27.01.2014 und der von der ersten Instanz angezogenen Entscheidung des BAG vom 20.06.2002 - 8 AZR 488/01 - NZA 2003, 268 aus jüngster Zeit nur LAG Rheinland-Pfalz 17.03.2016 - 5 Sa 148/15 - zitiert nach juris).
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