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   LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11   

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https://dejure.org/2011,44917
LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11 (https://dejure.org/2011,44917)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11 (https://dejure.org/2011,44917)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. November 2011 - 5 Sa 1524/11 (https://dejure.org/2011,44917)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 387/11

    Fahrtkostenerstattung bei Leiharbeit an wechselnden Einsatzorten; unbegründeter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11
    Die tragenden Erwägungen des BAG in seiner Entscheidung vom 14.12.2010 beziehen sich deshalb auf die Rechtslage, wie sie seit dem 05.12.2005 bestanden hat (ebenso Urteil des LAG Hamm vom 30.06.2011 - 8 Sa 387/11 -, zitiert nach juris-Datenbank, sowie Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11 -, vgl. auch Schüren, RdA 2011, S. 368 ff.; a. A. u. a.).

    Zum anderen fehlte der Gewerkschaft CGZP jedenfalls am 09.07.2008 die Fähigkeit zum Abschluss eines Tarifvertrages, wie oben bereits ausgeführt, weshalb die tarifvertragliche Ausschlussfrist keine Wirkung entfaltet (vgl. Urteil des LAG Hamm vom 30.06.2011 - 8 Sa 387/11 -, zitiert nach juris-Datenbank).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11
    Bei einmal festgestellter Tarifunfähigkeit bedarf es danach auch dann keiner Aussetzung des Rechtsstreits, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Tariffähigkeit vorher bestanden haben kann (vgl. Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11 -, bisher n.v. sowie Brors, jurisPR-ArbR 18/2011 Nr. 1).

    Die tragenden Erwägungen des BAG in seiner Entscheidung vom 14.12.2010 beziehen sich deshalb auf die Rechtslage, wie sie seit dem 05.12.2005 bestanden hat (ebenso Urteil des LAG Hamm vom 30.06.2011 - 8 Sa 387/11 -, zitiert nach juris-Datenbank, sowie Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11 -, vgl. auch Schüren, RdA 2011, S. 368 ff.; a. A. u. a.).

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11
    Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 15.11.2006 (- 10 AZR 665/05 -, EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 131) darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Tariffähigkeit einer Vereinigung nach §§ 2a Abs. 1 Nr. 2, 97 ArbGG die Tariffähigkeit einer Vereinigung nicht begründet oder beendet, sondern die Tariffähigkeit oder Tarifunfähigkeit nur feststellt, und dass die Verpflichtung zur Aussetzung des Verfahrens nach § 97 Abs. 5 ArbGG weitgehend sinnlos und überflüssig wäre, wenn die Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifunfähigkeit einer Vereinigung nur für die Zeit nach der Verkündung der Entscheidung von Bedeutung wäre.

    Der gute Glaube an die Tariffähigkeit einer Vereinigung wird nicht geschützt (vgl. Urteil des BAG vom 15.11.2006 - 10 AZR 665/05 -, aaO, unter Berufung auf Oetker in Wiedemann, TVG, 6. Aufl., § 2 Rn. 15).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11
    Er hat sich auf die Entscheidung des LAG Berlin Brandenburg vom 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09 -, rechtskräftig seit Beschluss des BAG vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 -, zur fehlenden Tariffähigkeit der CGZP berufen, wonach auch der in seinem Arbeitsvertrag zugrunde gelegte Tarifvertrag unwirksam sei.

    Es war davon auszugehen, dass der Beklagten die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09 - bei Ausstellung der Ausgleichsquittung bekannt war.

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11
    Er hat sich auf die Entscheidung des LAG Berlin Brandenburg vom 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09 -, rechtskräftig seit Beschluss des BAG vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 -, zur fehlenden Tariffähigkeit der CGZP berufen, wonach auch der in seinem Arbeitsvertrag zugrunde gelegte Tarifvertrag unwirksam sei.

    Das BAG hat mit Beschluss vom 14.12.2010 (- 1 ABR 19/10 -, EzA § 2 TVG Nr. 31, dort unter B. IV der Gründe) entschieden, dass die CGZP weder nach § 2 Abs. 1 TVG als Gewerkschaft noch nach § 2 Abs. 3 TVG als Spitzenorganisation tariffähig ist.

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11
    Auch muss der Leiharbeitnehmer die im Entleiherbetrieb geltenden Ausschlussfristen nicht einhalten, wenn er von seinem Vertragsarbeitgeber die Erfüllung der wesentlichen Arbeitsbedingungen verlangt, wie sie der Entleiher vergleichbaren eigenen Arbeitnehmern gewährt (vgl. Urteil des BAG vom 23.03.2011 - 5 AZR 7/10 -, EzA § 10 AÜG Nr. 15).
  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11
    Eine Formularbestimmung genügt dem Bestimmtheitsgebot nur dann, wenn sie im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren die Rechte und Pflichten des Vertragspartners des Verwenders der Klausel so klar und präzise wie möglich umschreibt (so die ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. Urteile vom 25.10.2006 - VIII ZR 23/06 -, BGHZ 170, S. 1 ff., vom 20.07.2005 - VIII ZR 121/04 -, BGHZ 164, S. 11 ff. und vom 26.10.2005 - VIII ZR 48/05, BGHZ 165, S. 12 ff.).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11
    Eine Formularbestimmung genügt dem Bestimmtheitsgebot nur dann, wenn sie im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren die Rechte und Pflichten des Vertragspartners des Verwenders der Klausel so klar und präzise wie möglich umschreibt (so die ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. Urteile vom 25.10.2006 - VIII ZR 23/06 -, BGHZ 170, S. 1 ff., vom 20.07.2005 - VIII ZR 121/04 -, BGHZ 164, S. 11 ff. und vom 26.10.2005 - VIII ZR 48/05, BGHZ 165, S. 12 ff.).
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 206/10

    Funktionszulage im Schreibdienst - Nachwirkung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11
    Sinn des Transparenzgebotes bei arbeitsvertraglichen Abreden ist es, der Gefahr vorzubeugen, dass der Arbeitnehmer wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt (vgl. Urteile des BAG vom 14.09.2011 - 10 AZR 526/10 -, zitiert nach Juris-Datenbank, vom 18.05.2011 - 10 AZR 206/10 -, NZA 2011, S. 1289 ff., vom 10.12.2008 - 10 AZR 1/08 -, EzA § 307 BGB 2002 Nr. 40 und vom 14.03.2007 - 5 AZR 630/06, EzA § 307 BGB 2002 Nr. 18).
  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06

    Formularmäßige Vereinbarung der vorzeitigen Lieferung und Fälligkeit des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11
    Eine Formularbestimmung genügt dem Bestimmtheitsgebot nur dann, wenn sie im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren die Rechte und Pflichten des Vertragspartners des Verwenders der Klausel so klar und präzise wie möglich umschreibt (so die ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. Urteile vom 25.10.2006 - VIII ZR 23/06 -, BGHZ 170, S. 1 ff., vom 20.07.2005 - VIII ZR 121/04 -, BGHZ 164, S. 11 ff. und vom 26.10.2005 - VIII ZR 48/05, BGHZ 165, S. 12 ff.).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

  • LAG Düsseldorf, 13.04.2005 - 12 Sa 154/05

    Ausgleichsquittung

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2007 - 12 Sa 524/07

    AGB-Kontrolle von Ausgleichsquittungen

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. November 2011 - 5 Sa 1524/11 - aufgehoben.
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2013 - 1 Sa 61/13

    Zahlungsansprüche, Ausgleichsquittung, Unwirksamkeit, Allgemeine

    Ein in einer Generalquittung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbarter beidseitiger Verzicht auf Ansprüche "gleich aus welchem Rechtsgrund" im Rahmen eines vom Arbeitgeber gestellten Formulars stellt typischerweise eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (im Anschluss an: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11).(Rn.50).

    Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer sowohl die Empfangsbestätigung als auch die Ausgleichsquittung durch eine einzige Unterschrift bestätigt, macht den Anspruchsverzicht aus Sicht des Berufungsgerichts noch nicht überraschend im Sinne des Gesetzes (anderer Ansicht LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11 - Juris, Rn 86 zu einer ähnlichen Klausel).

    Würde man allein wegen der gleichzeitigen Verzichtserklärung des Arbeitgebers annehmen, dass keine unangemessene Benachteiligung vorläge, könnte der Arbeitgeber, der erkennbar keinerlei Ansprüche mehr gegen den Arbeitnehmer hat, allein dadurch die Unwirksamkeit einer einseitigen Verzichtserklärung des Arbeitnehmers umgehen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11 - Juris, Rn 91).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2012 - 9 Sa 254/12

    Ausgleichsklausel - gerichtlicher Vergleich - Bezugnahme - Aufhebungsvertrag

    Soweit das LAG Berlin-Brandenburg (5.6.2007 - 12 Sa 524/07 - LAGE § 307 BGB 2002 Nr. 13; hierauf Bezug nehmend auch LAG Berlin-Brandenburg 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11- juris) die Auffassung vertreten hat, dem Transparenzgebot werde nur Genüge getan, wenn in der Klausel die ihr unterfallenden Ansprüche konkret bezeichnet würden, folgt dem die Kammer nicht.
  • LAG Hessen, 18.05.2012 - 9 Ta 489/11

    Sofortige Beschwerde gegen Aussetzungsbeschluss - Rechtskraftwirkung einer

    Die Parteien schlossen auch keine Beendigungsvereinbarung, bei der es üblich und nicht überraschend wäre, eine derartige Abgeltungsklausel mit aufzunehmen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 24. Nov. 2011 - 5 Sa 1524/11 - Juris).
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