Rechtsprechung
LAG München, 14.01.2019 - 5 Sa 153/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- ArbG München, 10.11.2015 - 26 Ca 2612/15
- ArbG München, 10.12.2015 - 26 Ca 2612/15
- ArbG München, 16.11.2016 - 5 Sa 153/16
- LAG München, 16.11.2016 - 5 Sa 153/16
- LAG München, 01.02.2017 - 5 Sa 153/16
- BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 84/17
- LAG München, 28.11.2018 - 5 Sa 153/16
- LAG München, 14.01.2019 - 5 Sa 153/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 1020/12
Auslegung einer tariflichen Mindestabstandsregelung für außertarifliche …
Auszug aus LAG München, 14.01.2019 - 5 Sa 153/16
§ 1 Ziff. 3 Abs. (II) Buchst. d MTV für die Arbeitnehmer der bayerischen Metall- und Elektroindustrie ist so auszulegen, dass die Berechnung der den Tarifabstand wahrenden Bruttovergütung gem. § 1 Ziff. 3 Abs. (II) Buchst. d Unterabs. 2 MTV (Jahreseinkommen) zu erfolgen hat, wenn das Abstandsgebot nicht bereits durch das garantierte Monatsentgelt gem. § 1 Ziff. 3 Abs. (II) Buchst. d Unterabs. 1 MTV eingehalten wurde (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12).Nicht entscheidend ist, ob die Arbeitsvertragsparteien eine Monatsvergütung oder ein Jahreseinkommen vereinbart haben (BAG 03.09.2014 - 5 AZR 1020/12).
Dies ergibt sich auch aus der Historie der Norm (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12, Rn 16f).
Die Tarifvertragsparteien haben hiermit lediglich zum Ausdruck gebracht, dass bei der Prüfung, ob der einzuhaltende Mindestabstand gewahrt ist, eine auf das monatlich zu zahlende Entgelt oder eine auf das Jahreseinkommen bezogene Betrachtung vorzunehmen ist (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12, Rn 18).
Entsprechend der darin enthaltenen Definition des "garantierten" Monatsentgelts bzw. Jahreseinkommens i.S.v. § 1 Ziff. 3 Abs. (II) Buchst. d MTV ist Entgelt nur zu berücksichtigen, wenn der Anspruch auch der Höhe nach nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung änderbar ist (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12, Rn 20).
Vielmehr ist Unterabs. 2 nur anzuwenden, wenn nicht bereits mit dem in Monatsbeträgen zugesagten, garantierten Entgelt der Mindestabstand nach Unterabs. 1 gewahrt ist und dem Angestellten neben dem garantierten monatlichen Entgelt weitere Entgeltbestandteile zugesagt sind (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12, Rn 21).
Die Revision war gem. § 72 Abs. 2 Ziff. 2 ArbGG zuzulassen, da die Berechnung und die Fälligkeit einer Vergütung, die den Tarifabstand nach dem MTV wahrt, von grundsätzlicher Bedeutung ist und das BAG in der zurückverweisenden Entscheidung diesbezüglich seine Rechtsprechung aus dem Jahre 2014 (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12) nicht zugrunde gelegt hat, so dass diese Rechtsfragen nicht als endgültig geklärt angesehen werden können.
- BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 84/17
Anspruch eines AT-Beschäftigten auf Vergütung, die den Mindestabstand zur …
Auszug aus LAG München, 14.01.2019 - 5 Sa 153/16
Das BAG hat mit Urteil vom 25.04.2018, 5 AZR 84/17 die Entscheidung aufgehoben und entschieden, dass der Kläger dem Grunde nach einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf eine Vergütung hat, die den Tarifabstand wahrt.Aufgrund der zurückverweisenden Revisionsentscheidung des BAG vom 25.4.2018, 5 AZR 84/17 steht fest, dass dem Kläger dem Grunde nach aus dem in § 1 Ziff. 3 Abs. (II) Buchst. d MTV enthaltenen Mindestabstandsgebot für AT-Angestellte in Verbindung mit der vertraglichen Ernennung zum AT-Angestellten ein Individualanspruch auf eine entsprechende Gehaltshöhe zusteht.
- BAG, 17.10.1974 - 3 AZR 4/74
Geltendmachen von Ansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - …
Auszug aus LAG München, 14.01.2019 - 5 Sa 153/16
Mangels einer konkreten Bestimmung der Fälligkeit dieses Anspruchs kann nach der Rechtsprechung des BAG die Frist frühestens mit dem Zeitpunkt zu laufen beginnen, in dem der Kläger in der Lage war, seinen Anspruch annähernd zu beziffern (BAG 17.10.1974 - 3 AZR 4/74, BAG 18.2.2016 - 6 AZR 628/14, jeweils zitiert nach juris).
- BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14
Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist
Auszug aus LAG München, 14.01.2019 - 5 Sa 153/16
Mangels einer konkreten Bestimmung der Fälligkeit dieses Anspruchs kann nach der Rechtsprechung des BAG die Frist frühestens mit dem Zeitpunkt zu laufen beginnen, in dem der Kläger in der Lage war, seinen Anspruch annähernd zu beziffern (BAG 17.10.1974 - 3 AZR 4/74, BAG 18.2.2016 - 6 AZR 628/14, jeweils zitiert nach juris). - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus LAG München, 14.01.2019 - 5 Sa 153/16
Für die bei Zweifeln darüber hinaus mögliche Heranziehung weiterer Auslegungskriterien (Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages) gibt es keinen Zwang zu einer bestimmten Reihenfolge (BAG 14.08.1991, 4 AZR 649/90 und BAG 12.09.1984, 4 AZR 336/82, NZA 1985, 160). - BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 649/90
Arbeitnehmer - Voraussetzungen - Zinsen - Arbeitsverhältnis - Klage
Auszug aus LAG München, 14.01.2019 - 5 Sa 153/16
Für die bei Zweifeln darüber hinaus mögliche Heranziehung weiterer Auslegungskriterien (Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages) gibt es keinen Zwang zu einer bestimmten Reihenfolge (BAG 14.08.1991, 4 AZR 649/90 und BAG 12.09.1984, 4 AZR 336/82, NZA 1985, 160).
Rechtsprechung
LAG München, 01.02.2017 - 5 Sa 153/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- BAYERN | RECHT
ArbGG § 46 Abs. 2, § 53 Abs. 1 S. 1, § 64 Abs. 7
Berichtigung eines offensichtlichen Schreibversehens - IWW
§ 319 ZPO, §§ 64 Abs. 7, 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 128 Abs. 4 ZPO, §§ 78 Satz 1, Satz 2, 72 Abs. 2 Ziff. 1, Ziff. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Urteilsberichtigung bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung
- rewis.io
Berichtigung eines offensichtlichen Schreibversehens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schreibversehen; Berichtigung; Offensichtlichkeit
- rechtsportal.de
ZPO § 128 Abs. 4 ; ZPO § 319
Urteilsberichtigung bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung
Verfahrensgang
- ArbG München, 10.11.2015 - 26 Ca 2612/15
- ArbG München, 10.12.2015 - 26 Ca 2612/15
- ArbG München, 16.11.2016 - 5 Sa 153/16
- LAG München, 16.11.2016 - 5 Sa 153/16
- LAG München, 01.02.2017 - 5 Sa 153/16
- BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 84/17
- LAG München, 28.11.2018 - 5 Sa 153/16
- LAG München, 14.01.2019 - 5 Sa 153/16
Rechtsprechung
LAG München, 28.11.2018 - 5 Sa 153/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 133, § 157, § 614
Berechnung der höheren Vergütung bei Tarifabstand für AT-Mitarbeiter - Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 133, 157 BGB; § 1 Ziff. 3 Abs. (II) Buchst. d MTV für die Arbeitnehmer der bayerischen Metall- und Elektroindustrie
Vertragsauslegung AT-Mitarbeiter, Ewigkeitsklausel, Tarifabstand
Verfahrensgang
- ArbG München, 10.11.2015 - 26 Ca 2612/15
- ArbG München, 10.12.2015 - 26 Ca 2612/15
- ArbG München, 16.11.2016 - 5 Sa 153/16
- LAG München, 16.11.2016 - 5 Sa 153/16
- LAG München, 01.02.2017 - 5 Sa 153/16
- BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 84/17
- LAG München, 28.11.2018 - 5 Sa 153/16
- LAG München, 14.01.2019 - 5 Sa 153/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 1020/12
Auslegung einer tariflichen Mindestabstandsregelung für außertarifliche …
Auszug aus LAG München, 28.11.2018 - 5 Sa 153/16
§ 1 Ziff. 3 Abs. (II) Buchst. d MTV für die Arbeitnehmer der bayerischen Metall- und Elektroindustrie ist so auszulegen, dass die Berechnung der den Tarifabstand wahrenden Bruttovergütung gem. § 1 Ziff. 3 Abs. (II) Buchst. d Unterabs. 2 MTV (Jahreseinkommen) zu erfolgen hat, wenn das Abstandsgebot nicht bereits durch das garantierte Monatsentgelt gem. § 1 Ziff. 3 Abs. (II) Buchst. d Unterabs. 1 MTV eingehalten wurde (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12).Nicht entscheidend ist, ob die Arbeitsvertragsparteien eine Monatsvergütung oder ein Jahreseinkommen vereinbart haben (BAG 03.09.2014 - 5 AZR 1020/12).
Dies ergibt sich auch aus der Historie der Norm (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12, Rn 16f).
Die Tarifvertragsparteien haben hiermit lediglich zum Ausdruck gebracht, dass bei der Prüfung, ob der einzuhaltende Mindestabstand gewahrt ist, eine auf das monatlich zu zahlende Entgelt oder eine auf das Jahreseinkommen bezogene Betrachtung vorzunehmen ist (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12, Rn 18).
Entsprechend der darin enthaltenen Definition des "garantierten" Monatsentgelts bzw. Jahreseinkommens i.S.v. § 1 Ziff. 3 Abs. (II) Buchst. d MTV ist Entgelt nur zu berücksichtigen, wenn der Anspruch auch der Höhe nach nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung änderbar ist (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12, Rn 20).
Vielmehr ist Unterabs. 2 nur anzuwenden, wenn nicht bereits mit dem in Monatsbeträgen zugesagten, garantierten Entgelt der Mindestabstand nach Unterabs. 1 gewahrt ist und dem Angestellten neben dem garantierten monatlichen Entgelt weitere Entgeltbestandteile zugesagt sind (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12, Rn 21).
Die Revision war gem. § 72 Abs. 2 Ziff. 2 ArbGG zuzulassen, da die Berechnung und die Fälligkeit einer Vergütung, die den Tarifabstand nach dem MTV wahrt, von grundsätzlicher Bedeutung ist und das BAG in der zurückverweisenden Entscheidung diesbezüglich seine Rechtsprechung aus dem Jahre 2014 (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12) nicht zugrunde gelegt hat, so dass diese Rechtsfragen nicht als endgültig geklärt angesehen werden können.
- BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 84/17
Anspruch eines AT-Beschäftigten auf Vergütung, die den Mindestabstand zur …
Auszug aus LAG München, 28.11.2018 - 5 Sa 153/16
Das BAG hat mit Urteil vom 25.04.2018, 5 AZR 84/17 die Entscheidung aufgehoben und entschieden, dass der Kläger dem Grunde nach einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf eine Vergütung hat, die den Tarifabstand wahrt.Aufgrund der zurückverweisenden Revisionsentscheidung des BAG vom 25.4.2018, 5 AZR 84/17 steht fest, dass dem Kläger dem Grunde nach aus dem in § 1 Ziff. 3 Abs. (II) Buchst. d MTV enthaltenen Mindestabstandsgebot für AT-Angestellte in Verbindung mit der vertraglichen Ernennung zum AT-Angestellten ein Individualanspruch auf eine entsprechende Gehaltshöhe zusteht.
- BAG, 17.10.1974 - 3 AZR 4/74
Geltendmachen von Ansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - …
Auszug aus LAG München, 28.11.2018 - 5 Sa 153/16
Mangels einer konkreten Bestimmung der Fälligkeit dieses Anspruchs kann nach der Rechtsprechung des BAG die Frist frühestens mit dem Zeitpunkt zu laufen beginnen, in dem der Kläger in der Lage war, seinen Anspruch annähernd zu beziffern (BAG 17.10.1974 - 3 AZR 4/74, BAG 18.2.2016 - 6 AZR 628/14, jeweils zitiert nach juris).
- BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14
Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist
Auszug aus LAG München, 28.11.2018 - 5 Sa 153/16
Mangels einer konkreten Bestimmung der Fälligkeit dieses Anspruchs kann nach der Rechtsprechung des BAG die Frist frühestens mit dem Zeitpunkt zu laufen beginnen, in dem der Kläger in der Lage war, seinen Anspruch annähernd zu beziffern (BAG 17.10.1974 - 3 AZR 4/74, BAG 18.2.2016 - 6 AZR 628/14, jeweils zitiert nach juris). - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus LAG München, 28.11.2018 - 5 Sa 153/16
Für die bei Zweifeln darüber hinaus mögliche Heranziehung weiterer Auslegungskriterien (Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages) gibt es keinen Zwang zu einer bestimmten Reihenfolge (BAG 14.08.1991, 4 AZR 649/90 und BAG 12.09.1984, 4 AZR 336/82, NZA 1985, 160). - BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 649/90
Arbeitnehmer - Voraussetzungen - Zinsen - Arbeitsverhältnis - Klage
Auszug aus LAG München, 28.11.2018 - 5 Sa 153/16
Für die bei Zweifeln darüber hinaus mögliche Heranziehung weiterer Auslegungskriterien (Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages) gibt es keinen Zwang zu einer bestimmten Reihenfolge (BAG 14.08.1991, 4 AZR 649/90 und BAG 12.09.1984, 4 AZR 336/82, NZA 1985, 160).
Rechtsprechung
LAG München, 16.11.2016 - 5 Sa 153/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rewis.io
Vertragsauslegung - Anspruch auf eine Tarifabstandszahlung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 10.11.2015 - 26 Ca 2612/15
- ArbG München, 10.12.2015 - 26 Ca 2612/15
- ArbG München, 16.11.2016 - 5 Sa 153/16
- LAG München, 16.11.2016 - 5 Sa 153/16
- LAG München, 01.02.2017 - 5 Sa 153/16
- BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 84/17
- LAG München, 28.11.2018 - 5 Sa 153/16
- LAG München, 14.01.2019 - 5 Sa 153/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 1020/12
Auslegung einer tariflichen Mindestabstandsregelung für außertarifliche …
Auszug aus LAG München, 16.11.2016 - 5 Sa 153/16
Im Hinblick auf die Ausführungen der Parteien der Berufungsinstanz wird zusammenfassend noch einmal festgehalten, dass der Kläger sich nicht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berufen kann, wonach eine konstitutive "Ernennung" zum außertariflichen Angestellten bei beiderseitiger Tarifgebundenheit eine arbeitsvertragliche Zusicherung enthält, diesen Status durch Zahlung einer der Tarifentwicklung und ggf. einer tarifvertraglichen Abstandsklausel entsprechenden außertariflichen Vergütung zu erhalten (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12; BAG 03.09.2014, 5 AZR 240/13 und BAG 19.05.2009, 9 AZR 505/08).Anders als in den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12; BAG 03.09.2014, 5 AZR 240/13 und BAG 19.05.2009, 9 AZR 505/08, jeweils zitiert nach juris) ist es vorliegend mangels Tarifbindung der Parteien für die Wirksamkeit der Vereinbarung insgesamt nicht erforderlich, dass der Tarifabstand auf Dauer eingehalten wird.
- LAG Düsseldorf, 11.01.2017 - 7 Sa 215/16
Auszug aus LAG München, 16.11.2016 - 5 Sa 153/16
Das LAG München hat in seinen Entscheidungen vom 29.09.2016, 7 Sa 215/16 und 27.09.2016, 9 Sa 217/16 zu Recht darauf hingewiesen, dass hieraus gefolgert werden kann, dass die Wahrung des Tarifabstands für die betroffenen Mitarbeiter gerade nicht als selbstverständlich galt.Die betriebliche Vergütungsordnung wird dadurch nicht verlassen (s. auch LAG München 27.09.2016, 9 Sa 217/16 und LAG München 29.09.2016, 7 Sa 215/16 zu Parallelverfahren).
- BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 240/13
Auslegung einer tariflichen Mindestabstandsregelung für außertarifliche …
Auszug aus LAG München, 16.11.2016 - 5 Sa 153/16
Im Hinblick auf die Ausführungen der Parteien der Berufungsinstanz wird zusammenfassend noch einmal festgehalten, dass der Kläger sich nicht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berufen kann, wonach eine konstitutive "Ernennung" zum außertariflichen Angestellten bei beiderseitiger Tarifgebundenheit eine arbeitsvertragliche Zusicherung enthält, diesen Status durch Zahlung einer der Tarifentwicklung und ggf. einer tarifvertraglichen Abstandsklausel entsprechenden außertariflichen Vergütung zu erhalten (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12; BAG 03.09.2014, 5 AZR 240/13 und BAG 19.05.2009, 9 AZR 505/08).Anders als in den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12; BAG 03.09.2014, 5 AZR 240/13 und BAG 19.05.2009, 9 AZR 505/08, jeweils zitiert nach juris) ist es vorliegend mangels Tarifbindung der Parteien für die Wirksamkeit der Vereinbarung insgesamt nicht erforderlich, dass der Tarifabstand auf Dauer eingehalten wird.
- BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
AT-Angestellter - tarifliche Abstandsklausel - Gehalt auf außertariflicher …
Auszug aus LAG München, 16.11.2016 - 5 Sa 153/16
Im Hinblick auf die Ausführungen der Parteien der Berufungsinstanz wird zusammenfassend noch einmal festgehalten, dass der Kläger sich nicht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berufen kann, wonach eine konstitutive "Ernennung" zum außertariflichen Angestellten bei beiderseitiger Tarifgebundenheit eine arbeitsvertragliche Zusicherung enthält, diesen Status durch Zahlung einer der Tarifentwicklung und ggf. einer tarifvertraglichen Abstandsklausel entsprechenden außertariflichen Vergütung zu erhalten (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12; BAG 03.09.2014, 5 AZR 240/13 und BAG 19.05.2009, 9 AZR 505/08).Anders als in den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12; BAG 03.09.2014, 5 AZR 240/13 und BAG 19.05.2009, 9 AZR 505/08, jeweils zitiert nach juris) ist es vorliegend mangels Tarifbindung der Parteien für die Wirksamkeit der Vereinbarung insgesamt nicht erforderlich, dass der Tarifabstand auf Dauer eingehalten wird.
Rechtsprechung
ArbG München, 16.11.2016 - 5 Sa 153/16 |
Verfahrensgang
- ArbG München, 10.11.2015 - 26 Ca 2612/15
- ArbG München, 10.12.2015 - 26 Ca 2612/15
- ArbG München, 16.11.2016 - 5 Sa 153/16
- LAG München, 16.11.2016 - 5 Sa 153/16
- LAG München, 01.02.2017 - 5 Sa 153/16
- BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 84/17
- LAG München, 28.11.2018 - 5 Sa 153/16
- LAG München, 14.01.2019 - 5 Sa 153/16