Rechtsprechung
   LAG Hamm, 26.02.2002 - 5 Sa 1582/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3874
LAG Hamm, 26.02.2002 - 5 Sa 1582/01 (https://dejure.org/2002,3874)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.02.2002 - 5 Sa 1582/01 (https://dejure.org/2002,3874)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - 5 Sa 1582/01 (https://dejure.org/2002,3874)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3874) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Entfernung einer Abmahnung wegen Verlassen des Arbeitsplatzes zum Zwecke des Betens

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2, 2 Abs. 1, 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG, §§ 242, 1004, 616 BGB
    Entfernung einer Abmahnung wegen Verlassen des Arbeitsplatzes zum Zwecke des Betens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit einer Abmahnung wegen Verlassen des Arbeitsplatzes zum Beten; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Rücknahme und Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte; Gebetspausen eines muslimischen Arbeitnehmers während der Arbeitszeit

  • Judicialis

    GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 1004; ; BGB § 616

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Gebetspausen: Muss der Arbeitgeber diese einräumen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung einer Abmahnung wegen Verlassen des Arbeitsplatzes zum Zwecke des Betens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1090
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2002 - 5 Sa 1582/01
    Ist der erhobene Vorwurf objektiv nicht gerechtfertigt, kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung der zu unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (BAG, Urteil vom 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - NZA 1997, S. 145).

    Aus diesem Grunde kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wird oder ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte nicht mehr besteht (BAG, Urteil vom 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - NZA 1997, S. 145).

    Eine solche Rüge ist nicht nur dann ungerechtfertigt, wenn sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, sondern auch dann, wenn sie auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht (BAG, Urteil vom 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - NZA 1997, S. 145).

  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2002 - 5 Sa 1582/01
    Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Arbeitnehmer berechtigt, die Rücknahme einer missbilligenden Äußerung des Arbeitgebers zu verlangen, wenn diese Äußerung unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält oder ihrer Form und ihrem Inhalt nach geeignet ist, ihn in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen zu beeinträchtigen (BAG, Urteil vom 31.03.1994 - 7 AZR 893/93 -, NZA 1995, S. 225).

    Zugleich fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragsgetreuen Verhalten auf und kündigt, wenn ihm das angebracht erscheint, ihm arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an (BAG, Urteil vom 31.08.1994 - 7 AZR 893/93 - NZA 1995, S. 225).

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2002 - 5 Sa 1582/01
    Das mit Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Grundrecht der Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG schützten ebenfalls juristische Personen (BVerfG vom 14.02.1998 - 1 BvF 1/91 - NJW 1998, S. 1627).
  • LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01

    Gebetspausen eines muslimischen Arbeitnehmers während der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2002 - 5 Sa 1582/01
    Hierauf hat das Gericht in den Entscheidungsgründen aus dem Urteil vom 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01 - bereits hingewiesen.
  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2002 - 5 Sa 1582/01
    Beschränkungen können sich nur aus Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag ergeben (BAG vom 07.12.2000 - 6 AZR 444/99 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80

    Bezahlte freie Tage

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2002 - 5 Sa 1582/01
    Hierzu gehören auch die vorrangigen religiösen Verpflichtungen, da sie gemäß Artikel 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG unter Verfassungsschutz stehen (BAG, Urteil vom 27.04.1983 - 4 AZR 506/80 - AP Nr. 61 zu § 616 BGB).
  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2002 - 5 Sa 1582/01
    Selbst wenn ein zwingender Charakter des religiösen Gebots erforderlich wäre, steht dem nicht entgegen, dass die Religion in Ausnahmefällen auf die Gewissensnot von Gläubigen Rücksicht nimmt (BVerfG vom 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99 - NJW 2002, S. 663, 666).
  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2002 - 5 Sa 1582/01
    Das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung ist nämlich bereits im Begriff der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Art. 4 Abs. 1 GG enthalten (BVerfG vom 05.02.1991 - 2 BvR 263/86 - NJW S. 2623, 2624).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87

    Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2002 - 5 Sa 1582/01
    § 616 BGB führt ohne weitere gestaltende Erklärung des Arbeitgebers bei bestehen des Leistungshindernisses zu einer Suspendierung der Arbeitspflicht für den Hinderungszeitraum (BAG, Urteil vom 20.05.1988 - 2 AZR 682/87 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung).
  • ArbG Herne, 21.02.2008 - 6 Ca 649/07

    Verletzung von Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis durch das Tragen eines

    Maßgeblich ist, dass die Klägerin dies aus religiösen Gründen für sich als verbindlich ansieht (vgl. LAG Hamm, Urteil v. 26.02.2002, 5 Sa 1582/01, NZA 2002, S. 1090, 1091; Bockenförde, NJW 2001, S. 723, 724).
  • ArbG Dortmund, 16.01.2003 - 6 Ca 5736/02

    Feststellung des Bestandes eines Arbeitsverhältnisses; Kopftuchtragen einer

    Maßgeblich ist, dass die Arbeitnehmerin dies aus religiösen Gründen für sich als verbindlich ansieht (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 26.02.2002, 5 Sa 1582/01 , NZA 2002, Seite 1090, 1091; VG Lüneburg, NJW 2001, Seite 767, 770; LAG Frankfurt. Urteil vom 21.06.2001, 4 Sa 1448/00; Bockenförde, NJW 2001, Seite 723, 724).
  • LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01
    Über die Ansprüche des Klägers auf Entfernung der Abmahnungen, insbesondere wegen der von ihm vorgenommenen Arbeitspausen zum Zwecke des Betens sind zwei Rechtsstreitigkeiten anhängig (ArbG Münster 4 Ca 915/01 nunmehr LAG Hamm 5 Sa 1582/01; ArbG Münster 4 Ca 2710/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht