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   LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2016 - 5 Sa 1620/16   

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https://dejure.org/2016,54489
LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2016 - 5 Sa 1620/16 (https://dejure.org/2016,54489)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2016 - 5 Sa 1620/16 (https://dejure.org/2016,54489)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 5 Sa 1620/16 (https://dejure.org/2016,54489)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Jahresfrist bei Verzicht der Arbeitgeberin auf vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot während der Kündigungsfrist

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Karenzentschädigung - Verzichtserklärung - Beginn Jahresfrist § 75a HGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 75a
    Verzichtserklärung - Beginn der Jahresfrist nach § 75a HGB

  • rechtsportal.de

    HGB § 75a
    Beginn der Jahresfrist bei Verzicht der Arbeitgeberin auf vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot während der Kündigungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 662/06

    Sonderkündigungsrecht bei selbständiger Tätigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2016 - 5 Sa 1620/16
    Etwas anderes ergebe sich nicht aus dem Urteil des BAG v. 25.10.2007 (6 AZR 662/06), welches eine vorliegend nicht einschlägige Rechtsfrage betroffen habe.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin und der in ErfKomm-Oetker, § 75 a HGB, Rz. 4 vertretenen Auffassung ergibt sich Abweichendes auch nicht aus den Urteilen des BAG v. 25.10.2007 (6 AZR 662/06, Rz. 26 f.) und v. 17.02.1987 (3 AZR 59/86, Rz. 10).

  • BAG, 19.01.1978 - 3 AZR 573/77

    Rechtswirkungen eines bedingten Wettbewerbsverbots

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2016 - 5 Sa 1620/16
    Aus diesem folgt, dass die Jahresfrist, nach deren Ablauf die Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung erlischt, mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung Prinzipals beginnt, in welcher dieser auf das Wettbewerbsverbot verzichtet (BAG v. 19.01.1978 - 3 AZR 573/77, Rz. 34; BAG v 23.11.2004 - 9 AZR 595/03 Rz. 26).

    Zunächst ist insoweit darauf hinzuweisen, dass das BAG in keiner der beiden Entscheidungen ausführt, dass - und aus welchen Gründen - es Anlass gebe, § 75 a HGB entgegen seinem auch nach Auffassung der Klägerin "klaren Wortlaut" in dem von der Klägerin vertretenen Sinne auszulegen, in welchem Falle für das BAG zudem dann auch noch auszuführen gehabt hätte, warum dieser Auslegung die beiden Entscheidungen jeweils vorhergehenden Urteile vom 19.01.1978 (3 AZR 573/77, Rz. 34) und vom 23.11.2004 (9 AZR 595/03, Rz. 26) nicht entgegenstünden bzw. dass an den darin aufgestellten Grundsätzen nicht festgehalten werde.

  • BAG, 17.02.1987 - 3 AZR 59/86

    Erlöschen einer Karenzentschädigung nach schriftlichem Verzicht auf die

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2016 - 5 Sa 1620/16
    Das BAG habe in der Entscheidung auf ein weiteres Urteil vom 17.02.1987 (3 AZR 59/86) Bezug genommen, in welchem ebenfalls davon ausgegangen werde, dass der Arbeitgeber auch im Falle des Verzichts auf das Wettbewerbsverbot stets für die Dauer eines Jahres zur Zahlung von Karenzentschädigung verpflichtet sei und § 75 a HGB gegen seinen klaren Wortlaut ausgelegt werden müsse.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin und der in ErfKomm-Oetker, § 75 a HGB, Rz. 4 vertretenen Auffassung ergibt sich Abweichendes auch nicht aus den Urteilen des BAG v. 25.10.2007 (6 AZR 662/06, Rz. 26 f.) und v. 17.02.1987 (3 AZR 59/86, Rz. 10).

  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 595/03

    Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2016 - 5 Sa 1620/16
    Aus diesem folgt, dass die Jahresfrist, nach deren Ablauf die Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung erlischt, mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung Prinzipals beginnt, in welcher dieser auf das Wettbewerbsverbot verzichtet (BAG v. 19.01.1978 - 3 AZR 573/77, Rz. 34; BAG v 23.11.2004 - 9 AZR 595/03 Rz. 26).

    Zunächst ist insoweit darauf hinzuweisen, dass das BAG in keiner der beiden Entscheidungen ausführt, dass - und aus welchen Gründen - es Anlass gebe, § 75 a HGB entgegen seinem auch nach Auffassung der Klägerin "klaren Wortlaut" in dem von der Klägerin vertretenen Sinne auszulegen, in welchem Falle für das BAG zudem dann auch noch auszuführen gehabt hätte, warum dieser Auslegung die beiden Entscheidungen jeweils vorhergehenden Urteile vom 19.01.1978 (3 AZR 573/77, Rz. 34) und vom 23.11.2004 (9 AZR 595/03, Rz. 26) nicht entgegenstünden bzw. dass an den darin aufgestellten Grundsätzen nicht festgehalten werde.

  • BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93

    Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2016 - 5 Sa 1620/16
    Es liegt ein Fall des § 264 Nr. 2 ZPO vor, wenn der Kläger, wie vorliegend betreffend den Zeitraum vom 08.09.2016 bis 30.11.2016, aufgrund desselben Lebenssachverhalts von einem Feststellungsantrag auf einen Leistungsantrag übergeht (BGH v. 08.06.1994 - VIII ZR 178/93, Rz. 19).
  • BGH, 17.02.1992 - II ZR 140/91

    Entlassung des GmbH-Geschäftsführers aus nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2016 - 5 Sa 1620/16
    Ist zwischen den Parteien streitig, ob in einem bestimmten Zeitraum die Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung nach § 75 a HGB besteht, ist eine Feststellungsklage in der mit diesem Antrag gestellten Fassung zulässig (vgl. BGH v. 17.02.1992 - II ZR 140/91, Rz. 4).
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