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LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2016 - 5 Sa 170/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 26.11.2015 - 41 Ca 6175/15
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2016 - 5 Sa 170/16
- BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 831/16
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - 10 Sa 380/16
Eingruppierung - Vergütung - ETV - Sicherheitsdienstleistung
Mit Urteil vom 12. Mai 2016 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Verfahren 5 Sa 170/16 die Klage eines anderen Mitarbeiters der Beklagten im HZB bezüglich dessen Eingruppierung in den Anhang KTA zum ETV abgewiesen und die Entscheidung wesentlich auf die Verwendung des Begriffs Objektsicherungsdienst im § 3 des Anhangs KTA zum ETV und dessen Auslegung nach der RL Objektsicherungsdienst bezogen.Entsprechend verhält es sich mit der Nennung des Begriffs Objektsicherungsdienst in § 3 des Anhangs KTA zum ETV, auch wenn der unmittelbare Wortlaut des § 3 die von der Beklagten sowie der Kammer 5 des LAG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 12. Mai 2016 im Verfahren 5 Sa 170/16 angenommene Auslegung möglich erscheinen lässt.
Die Zulassung der Revision gemäß § 72 Abs. 2 ArbGG erfolgt wegen Divergenz zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Mai 2016 im Verfahren 5 Sa 170/16.
- BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 831/16
Eingruppierung eines Sicherheitsmitarbeiters in den Anhang "Kerntechnische …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Mai 2016 - 5 Sa 170/16 - wird zurückgewiesen.