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   LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1751/11   

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https://dejure.org/2013,28359
LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1751/11 (https://dejure.org/2013,28359)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.03.2013 - 5 Sa 1751/11 (https://dejure.org/2013,28359)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. März 2013 - 5 Sa 1751/11 (https://dejure.org/2013,28359)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beendigungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigungsanspruch - behinderungsgerechte Beschäftigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angebot leidensgerechter Arbeit; Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf anderem Arbeitsplatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2; BetrVG § 102; SGB IX § 81 Abs. 4
    Angebot leidensgerechter Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1751/11
    Eine Änderungskündigung darf nur in "Extremfällen" unterbleiben, wenn der Arbeitgeber bei vernünftiger Betrachtung nicht mit einer Annahme des neuen Vertragsangebots durch den Arbeitnehmer rechnen konnte und ein derartiges Angebot vielmehr beleidigenden Charakter gehabt hätte (vgl. BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - LS, zitiert nach juris; BAG 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - Orientierungssatz 1, zitiert nach juris).

    Spricht der Arbeitgeber ohne vorheriges oder gleichzeitiges Angebot der geänderten Arbeitsbedingungen sofort eine Beendigungskündigung aus, so ist diese Kündigung regelmäßig sozialwidrig (vgl. BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - LS, zitiert nach juris).

    Hat der Arbeitnehmer erkennen lassen, dass er das Änderungsangebot in keinem Fall annehmen werde, ist sein Verhalten widersprüchlich, wenn er sich später auf eine mögliche Änderungskündigung beruft (vgl. BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - Rn. 49, zitiert nach juris).

    Nur für den Fall, dass der Arbeitnehmer bei der Ablehnung des Änderungsangebots unmissverständlich zu erkennen gibt, dass er unter gar keinen Umständen - auch nicht unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung - bereit ist, zu den geänderten Arbeitsbedingungen zu arbeiten, kann der Arbeitgeber eine Beendigungskündigung aussprechen (vgl. BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - Rn. 50, zitiert nach juris).

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1751/11
    Ein Beschäftigungsantrag mit einer Alternative ist nur dann erforderlich, wenn der Arbeitnehmer noch nie beschäftigt worden ist oder das Direktionsrecht noch nie wirksam ausgeübt wurde (vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn 15, zit. nach juris).

    Die Klägerin ist lediglich von Aufträgen zu entbinden, die es erfordern, Lasten von über 10 Kilogramm zu heben, zu tragen und zu bewegen Die Entscheidung, ob und ggfs. in welchem Umfang die Beklagte zukünftig von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen kann, bleibt davon unberührt (vgl. in diesem Zusammenhang BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn 15, zit. nach juris).

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1751/11
    Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann verlangen, dass er nur mit leichteren Arbeiten beschäftigt wird, sofern im Betrieb die Möglichkeit einer solchen Aufgabenumverteilung besteht (BAG 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 - Rn 18, zit. nach juris).

    Der Arbeitgeber ist erst dann nicht zur Beschäftigung des schwerbehinderten Menschen verpflichtet, wenn ihm die Beschäftigung unzumutbar oder eine solche nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden ist, § 81 Abs. 4 S. 3 SGB IX. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn 19, zit. nach juris).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1751/11
    Die Klägerin kann den Hauptantrag auf den allgemeinen im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten Weiterbeschäftigungsanspruch stützen (seit BAG 27. Februar 1995 - GS 1/84 - AP 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, zu C II 2 der Gründe).

    Außer der Ungewissheit des endgültigen Prozessausgangs - die nunmehr für sich genommen nicht ausreicht - sind besonders belastende Umstände auf Seiten der Beklagten nicht gegeben (vgl. seit BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - in: NJW 1985, 2953).

  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem"

    Auszug aus LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1751/11
    Dem zufolge sind verschärfte Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers zu stellen, mit allen zumutbaren Mitteln, ggf. auch durch eine entsprechende Umorganisation, eine Weiterbeschäftigung im Betrieb bzw. Unternehmen zu versuchen (vgl. BAG 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - Rn. 52, zitiert nach juris).

    Der Arbeitgeber hat, wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer entsprechende Vorstellungen für seine Weiterbeschäftigung entwickelt hat, substantiiert darzulegen, weshalb trotz dieser verschärften Anforderungen eine Weiterbeschäftigung nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen sein soll (vgl. BAG 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - Rn. 52, zitiert nach juris).

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1751/11
    Eine Unbestimmtheit liegt auch dann nicht vor, wenn aufgrund des Direktionsrechts unterschiedliche Beschäftigungsvarianten in Frage kommen, denen im Antrag durch die Angabe von Beschäftigungsalternativen Rechnung getragen wird und dem Arbeitgeber die Auswahl der konkreten Beschäftigung überlassen bleibt (vgl. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - Rn. 31, 32, zitiert nach juris).

    45 Zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs sind im Rahmen des vorläufigen Weiterbeschäftigungsanspruchs aber zusätzlich die Wertungen des § 81 Abs. 4 SGB IX zu beachten: Kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer die arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten wegen seiner Behinderung nicht mehr wahrnehmen, so führt dieser Verlust nach der Konzeption der §§ 81 ff. SGB IX nicht ohne weiteres zum Wegfall des Beschäftigungsanspruchs (vgl. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - ; BAG 03. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - ).

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

    Auszug aus LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1751/11
    Eine Änderungskündigung darf nur in "Extremfällen" unterbleiben, wenn der Arbeitgeber bei vernünftiger Betrachtung nicht mit einer Annahme des neuen Vertragsangebots durch den Arbeitnehmer rechnen konnte und ein derartiges Angebot vielmehr beleidigenden Charakter gehabt hätte (vgl. BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - LS, zitiert nach juris; BAG 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - Orientierungssatz 1, zitiert nach juris).

    Die verspätete Berufung auf eine solche Weiterbeschäftigungsmöglichkeit erscheint dann nicht mehr widerspruchsfrei (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - Rn. 46, zitiert nach juris).

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

    Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1751/11
    45 Zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs sind im Rahmen des vorläufigen Weiterbeschäftigungsanspruchs aber zusätzlich die Wertungen des § 81 Abs. 4 SGB IX zu beachten: Kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer die arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten wegen seiner Behinderung nicht mehr wahrnehmen, so führt dieser Verlust nach der Konzeption der §§ 81 ff. SGB IX nicht ohne weiteres zum Wegfall des Beschäftigungsanspruchs (vgl. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - ; BAG 03. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - ).
  • LAG Hessen, 13.07.1987 - 1 Ta 151/87

    Zwangsvollstreckung: Voraussetzungen - Zustellung - Vollstreckungsfähiger Inhalt

    Auszug aus LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1751/11
    Der Verweis auf "unveränderte" Arbeitsbedingungen ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sich die Einzelheiten der Beschäftigung unter Heranziehung der zugestellten Urkunden, also von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils sowie aus sonstigen Urkunden, aus sich heraus eindeutig erkennen lassen (vgl. LAG Hessen, 13. Juli 1987 - 1 Ta 151/87 - LS, zit. nach juris; 16 Ta 158/03; LAG Rheinland-Pfalz, 03. Februar 2005 - 2 Ta 23/05 - Rn. 10, zitiert nach juris).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Auszug aus LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1751/11
    Ein Weiterbeschäftigungsanspruch zu den bisherigen Arbeitsbedingungen hätte der Klägerin nicht zugestanden (vgl. BAG 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 -).
  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 15/84

    Beweisantritt im Urkundenprozeß

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 2 Ta 23/05

    Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00

    Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

  • LAG Hessen, 16.05.2003 - 16 Ta 158/03
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