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   LAG Niedersachsen, 24.06.1996 - 5 Sa 1767/95   

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LAG Niedersachsen, 24.06.1996 - 5 Sa 1767/95 (https://dejure.org/1996,10998)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.06.1996 - 5 Sa 1767/95 (https://dejure.org/1996,10998)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juni 1996 - 5 Sa 1767/95 (https://dejure.org/1996,10998)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 KSchG; § 63 Abs. 1 Satz 1 AFG
    Betriebsbedingte Kündigung bei Kurzarbeit; Vorübergehender Arbeitsmangel; Zulässigkeit betriebsbedingter Kündigungen während einer Kurzarbeitsperiode

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Kurzarbeit; Vorübergehender Arbeitsmangel; Zulässigkeit betriebsbedingter Kündigungen während einer Kurzarbeitsperiode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.06.1996 - 5 Sa 1767/95
    Habe aber ein Arbeitgeber wegen eines vorübergehenden Arbeitsmangels (§ 63 Abs. 1 Satz 1 AFG) Kurzarbeit eingeführt, so sei eine betriebsbedingte Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn über die Gründe, die zur Einführung von Kurzarbeit geführt hätten, hinausgehend weitergehende inner- oder außerbetriebliche Gründe vorlägen, die ergäben, daß nicht nur vorübergehend, sondern auf (unbestimmte) Dauer für den gekündigten Arbeitnehmer das Bedürfnis der Weiterbeschäftigung entfallen sei (BAG AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht (AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) ausgeführt, betriebsbedingte Kündigungen nach § 1 Abs. 2 KSchG seien während einer Kurzarbeitsperiode nicht ausgeschlossen, weiter heißt es sodann:.

    Die Frage, ob eine betriebsbedingte Kündigung während einer Kurzarbeitsperiode nur unter den vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung genannten Voraussetzungen zulässig ist, hat grundsätzliche Bedeutung.

  • BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 494/96

    Betriebsbedingte Kündigung nach Einführung von Kurzarbeit

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 24. Juni 1996 - 5 Sa 1767/95 - aufgehoben.
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