Rechtsprechung
   LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3502
LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01 (https://dejure.org/2002,3502)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01 (https://dejure.org/2002,3502)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 5 Sa 1782/01 (https://dejure.org/2002,3502)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gebetspausen eines muslimischen Arbeitnehmers während der Arbeitszeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 616, 242 BGB, Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 14, 2 GG
    Gebetspausen eines muslimischen Arbeitnehmers während der Arbeitszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebetspausen eines muslimischen Arbeitnehmers während der Arbeitszeit; Freistellung von der Arbeit; Verursachung von betrieblichen Störungen; Gewährung einer dreiminütigen Arbeitspause zum Zwecke des Gebets

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1970
  • NZA 2002, 675
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80
    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01
    Zu den subjektiven Leistungshindernissen im Sinne von § 616 BGB gehören auch die Erfüllung einer vorrangig religiösen Verpflichtung und die ungestörte Religionsausübung, da sie gemäß Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG unter Verfassungsschutz stehen (BAG vom 27.04.1983 - 4 AZR 506/80 - AP Nr. 61 zu § 616 BGB).
  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01
    Selbst wenn ein zwingender Charakter des religiösen Gebots erforderlich wäre, steht dem nicht entgegen, dass die Religion in Ausnahmefällen auf die Gewissensnot von Gläubigen Rücksicht nimmt (BVerfG vom 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99 - unter B II 1 b (3) (b) der Gründe, noch nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01
    Das mit Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Grundrecht der Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG schützt ebenfalls juristischen Personen (BVerfG vom 17.02.1998 - 1 BvF 1/91 - NJW 1998, S. 1627).
  • LAG Hamm, 26.02.2002 - 5 Sa 1582/01

    Anforderungen für die Darlegung eines Verfügungsgrundes beim Antrag auf

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01
    Über die Ansprüche des Klägers auf Entfernung der Abmahnungen, insbesondere wegen der von ihm vorgenommenen Arbeitspausen zum Zwecke des Betens sind zwei Rechtsstreitigkeiten anhängig (ArbG Münster 4 Ca 915/01 nunmehr LAG Hamm 5 Sa 1582/01; ArbG Münster 4 Ca 2710/01).
  • LAG Hamm, 18.02.1998 - 3 Sa 297/98

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01
    Nach § 62 Abs. 2 ArbGG, § 936 ZPO i. V. m. §§ 917, 918 ZPO ist ein Verfügungsgrund nur gegeben, wenn der Arbeitnehmer auf die sofortige Erfüllung des Anspruchs im Sinne einer Notlage dringend angewiesen ist (LAG Hamm vom 18.02.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41, unter 1. der Gründe).
  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99
    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01
    Beschränkungen können sich nur aus Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag ergeben (vgl. BAG vom 07.12.2000 - 6 AZR 444/99 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86
    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01
    Das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung ist nämlich bereits im Begriff der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Artikel 4 Abs. 1 GG enthalten (BVerfG vom 05.02.1991 - 2 BvR 263/86 - NJW S. 2623, 2624).
  • LAG Düsseldorf, 14.02.1963 - 7 Sa 581/62
    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01
    Ein solcher Verzicht wird unter anderem angenommen, wenn der Arbeitnehmer bei Abschluss des Arbeitsvertrages damit rechnen musste, dass die ordnungsgemäße Erfüllung des Arbeitsvertrages mit seinen Verpflichtungen gegenüber seinem Glauben und Gewissen kollidieren könnte (LAG Düsseldorf, vom 14.02.1963 - 7 Sa 581/62 - BB 1964, S. 597).
  • LAG Hamm, 26.02.2002 - 5 Sa 1582/01

    Entfernung einer Abmahnung wegen Verlassen des Arbeitsplatzes zum Zwecke des

    Hierauf hat das Gericht in den Entscheidungsgründen aus dem Urteil vom 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01 - bereits hingewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht