Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010

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   LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10   

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LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10 (https://dejure.org/2011,39905)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10 (https://dejure.org/2011,39905)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 5 Sa 1863/10 (https://dejure.org/2011,39905)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung; Beleidigung des Vorgesetzten; Wahrnehmung berechtigter Interessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; StGB § 185; StGB § 193
    Außerordentliche Kündigung; Beleidigung des Vorgesetzten; Wahrnehmung berechtigter Interessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Kundgabe ehrverletzender Äußerungen und Beschwerderecht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
    Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffenen bedeuten, stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme dar (vgl. § 241 Abs. 2 BGB) und können eine außerordentliche Kündigung an sich rechtfertigen (vgl. BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 22, m. w. N., zitiert nach juris; Hessisches LAG 26. September 2007 - 3 Sa 637/07 - n. v.).

    Allerdings wird sie durch die allgemeinen Gesetze und das Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG) beschränkt und muss mit diesen in ein ausgeglichenes Verhältnis gebracht werden (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 26 m. w. N., zitiert nach juris).

    Auch gehört die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf die Interessen der anderen Vertragspartei (§ 241 Abs. 2 BGB) zu den allgemeinen Gesetzen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BAG 24, November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 26, zitiert nach juris).

    Das Grundrecht wird regelmäßig zurücktreten müssen, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als eine Formalbeleidigung, Schmähung oder eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen darstellt (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 27 m. w. N., zitiert nach juris; BVerfG 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - Rn. 50, 52, zitiert nach juris; BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - Rn. 93, 266 (293 f)).

    Einer Äußerung darf kein Sinn beigelegt werden, den sie nicht besitzt; bei mehrdeutigen Äußerungen muss eine ebenfalls mögliche Deutung ausgeschlossen werden (vgl. BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 27, zitiert nach juris, m. w. N.).

    Zwar stellt die Gleichsetzung noch so umstrittener betrieblicher Vorgänge und der Vergleich des Arbeitgebers oder der für ihn handelnden Menschen mit den vom Nationalsozialismus geförderten Verbrechen und den Menschen, die diese Verbrechen begingen, eine grobe Beleidigung der damit angesprochenen Personen und zugleich eine Verharmlosung des in der Zeit des Faschismus begangenen Unrechts und eine Verhöhnung seiner Opfer dar (vgl. BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Orientierungssatz 1, zitiert nach juris; BAG 09. August 1990 - 2 AZR 623/89 -).

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 177/02

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
    Auch eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und umso schwerwiegender je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgt (vgl. BAG 06. November 2003 - 2 AZR 177/02 - Rn. 42, zitiert nach juris; BAG 10. Oktober 2002 -2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797 zu B I 3 a der Gründe; BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - Rn. 13, zitiert nach juris).

    In minderschweren Fällen kann eine außerordentliche Kündigung ungerechtfertigt sein und nur eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG in Betracht kommen (vgl. BAG 06. November 2003 - 2 AZR 177/02 - Rn. 42, zitiert nach juris; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - DB 2006, 1567 (1567)).

    Für die Bewertung ist ferner wesentlich, ob die Kritik an dem Arbeitgeber, dem Betrieb oder dem Vorgesetzten nur in der Betriebsöffentlichkeit oder der Anwesenheit betriebsfremder Personen erfolgt ist (vgl. BAG 06. November 2003 - 2 AZR 177/02 - Rn. 42, zitiert nach juris).

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
    In grobem Maß unsachlicher Angriff muss der Arbeitgeber dagegen nicht hinnehmen (vgl. BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797 zu B I 3 a der Gründe; BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - Rn. 13, zitiert nach juris).

    Auch eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und umso schwerwiegender je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgt (vgl. BAG 06. November 2003 - 2 AZR 177/02 - Rn. 42, zitiert nach juris; BAG 10. Oktober 2002 -2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797 zu B I 3 a der Gründe; BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - Rn. 13, zitiert nach juris).

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
    Arbeitnehmer können auch unternehmensöffentlich Kritik am Arbeitgeber und den betrieblichen Verhältnissen, ggfs. auch überspitzt und polemisch äußern (vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - Rn. 48, zitiert nach juris).

    In minderschweren Fällen kann eine außerordentliche Kündigung ungerechtfertigt sein und nur eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG in Betracht kommen (vgl. BAG 06. November 2003 - 2 AZR 177/02 - Rn. 42, zitiert nach juris; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - DB 2006, 1567 (1567)).

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
    In grobem Maß unsachlicher Angriff muss der Arbeitgeber dagegen nicht hinnehmen (vgl. BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797 zu B I 3 a der Gründe; BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - Rn. 13, zitiert nach juris).

    Auch eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und umso schwerwiegender je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgt (vgl. BAG 06. November 2003 - 2 AZR 177/02 - Rn. 42, zitiert nach juris; BAG 10. Oktober 2002 -2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797 zu B I 3 a der Gründe; BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - Rn. 13, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02

    Zwischenzeugnis

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
    Aus §§ 242, 241 Abs. 2 BGB kann sich während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ergeben, wenn zu Gunsten des Arbeitnehmers ein triftiger Grund für dessen Erteilung besteht (vgl. Hessisches LAG 28. März 2003 - 12 SaGa 1744/02 - Rn. 25, m. w. N., zitiert nach juris).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
    Das Grundrecht wird regelmäßig zurücktreten müssen, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als eine Formalbeleidigung, Schmähung oder eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen darstellt (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 27 m. w. N., zitiert nach juris; BVerfG 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - Rn. 50, 52, zitiert nach juris; BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - Rn. 93, 266 (293 f)).
  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 513/84

    Weiterbeschäftigungsanspruch bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
    Dies ist dann der Fall, wenn infolge der weiteren Kündigung der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses erneut in einem Maße ungewiss ist, wie vor Erlass des Urteils in dem ersten Kündigungsschutzprozess (BAG 21.01.1987 - 7 AZR 513/84 - Rn 24 zitiert nach juris).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
    Das Grundrecht wird regelmäßig zurücktreten müssen, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als eine Formalbeleidigung, Schmähung oder eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen darstellt (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 27 m. w. N., zitiert nach juris; BVerfG 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - Rn. 50, 52, zitiert nach juris; BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - Rn. 93, 266 (293 f)).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
    Zwar hat der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Zugang einer fristlosen Kündigung hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses gemäß § 242 BGB i.V.m. Art. 1, 2 GG, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen (seit BAG 27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

  • LAG Köln, 16.01.1998 - 11 Sa 146/97

    Kündigung; fristlos; verhaltensbedingt; Beleidigung; ehrenrührige Behauptung;

  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92

    Zur Rechtmäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung wegen Äußerungen in einem

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 623/89

    Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung - Vergleich der

  • BAG, 17.10.1980 - 7 AZR 687/78
  • LAG Hamm, 15.05.2012 - 19 Sa 1079/11

    Wirksamkeit einer Verdachtskündigung; Rechtsfolgen des Übergehens eines

    Da ein solcher Anspruch jedenfalls mit dem Ablauf der Kündigungsfrist entsteht, entfällt der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis spätestens zu diesem Zeitpunkt (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10 - Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02 -).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1863/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,47996
LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1863/10 (https://dejure.org/2010,47996)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.12.2010 - 5 Sa 1863/10 (https://dejure.org/2010,47996)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 5 Sa 1863/10 (https://dejure.org/2010,47996)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1863/10
    Soweit ein zwischen den Parteien möglicherweise begründetes Arbeitsverhältnis nicht unbefristet abgeschlossen bzw. zwischenzeitlich durch Fristablauf beendet wurde, war dies keine Frage der Zulässigkeit, sondern erst der Begründetheit dieses Klageantrages (vgl. Urteil des BAG vom 31.07.2002 - 7 AZR 181/01 -, EzA § 12 TzBfG Nr. 1).

    Dieser kann sich aus den ausdrücklichen Erklärungen der Vertragsparteien, aber auch aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen ergeben, soweit sie Rückschlüsse auf den Willen der Vertragsparteien zulässt (vgl. Urteile des BAG vom 31.07.2002 - 7 AZR 181/01 -, aaO und vom 16.04.2003 - 7 AZR 187/02 -, EzA § 620 BGB 2002 Nr. 5 sowie Beschlüsse des BAG vom 07.05.2008 - 7 ABR 17/07 -, EzA § 9 BetrVG 2001 Nr. 4, und vom 12.11.2008 - 7 ABR 73/07 -, zitiert nach Juris-Datenbank).

    Anders als in den Fällen, die den Entscheidungen des BAG vom 22.04.1998 (- 5 AZR 2/97 -, EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 71 und 5 AZR 92/97 - EzA § 620 BGB Nr. 151) und vom 19.01.1993 - 9 AZR 53/92 -, EzA § 1 BUrlG Nr. 20) zugrunde lagen, hatten die Parteien im vorliegenden Fall mit dem Rahmenvertrag eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, die in § 2 Abs. 3 Satz 1 ausdrücklich darauf hinweist, dass aus ihr kein Anspruch auf Erteilung weiterer Einzelaufträge, insbesondere nicht auf eine bestimmte Anzahl und Häufigkeit der Einzelaufträge hergeleitet werden kann (so auch Urteil BAG vom 31.07.2002 - 7 AZR 181/01 -, aaO).

    Darin liegt weder eine Gesetzesumgehung noch der Missbrauch einer zulässigen Gestaltungsmöglichkeit (vgl. Urteile des BAG vom 31.07.2002 - 7 AZR 181/01 -, aaO und vom 16.04.2003 - 7 AZR 187/02 -, aaO).

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1863/10
    Dieser kann sich aus den ausdrücklichen Erklärungen der Vertragsparteien, aber auch aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen ergeben, soweit sie Rückschlüsse auf den Willen der Vertragsparteien zulässt (vgl. Urteile des BAG vom 31.07.2002 - 7 AZR 181/01 -, aaO und vom 16.04.2003 - 7 AZR 187/02 -, EzA § 620 BGB 2002 Nr. 5 sowie Beschlüsse des BAG vom 07.05.2008 - 7 ABR 17/07 -, EzA § 9 BetrVG 2001 Nr. 4, und vom 12.11.2008 - 7 ABR 73/07 -, zitiert nach Juris-Datenbank).

    Darin liegt weder eine Gesetzesumgehung noch der Missbrauch einer zulässigen Gestaltungsmöglichkeit (vgl. Urteile des BAG vom 31.07.2002 - 7 AZR 181/01 -, aaO und vom 16.04.2003 - 7 AZR 187/02 -, aaO).

  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1863/10
    Deshalb liegt in dem vorbehaltlosen Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags zugleich notwendig die Auflösung eines früheren unbefristeten Arbeitsverhältnisses (vgl. Urteil des BAG vom 04.04.1990 - 7 AZR 259/89 -, EzA § 620 BGB Nr. 107).
  • BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 872/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1863/10
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. zuletzt Urteil des BAG vom 22.04.2010 - 8 AZR 872/07 - zitiert nach Juris-Datenbank).
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97

    Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter -; befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1863/10
    Anders als in den Fällen, die den Entscheidungen des BAG vom 22.04.1998 (- 5 AZR 2/97 -, EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 71 und 5 AZR 92/97 - EzA § 620 BGB Nr. 151) und vom 19.01.1993 - 9 AZR 53/92 -, EzA § 1 BUrlG Nr. 20) zugrunde lagen, hatten die Parteien im vorliegenden Fall mit dem Rahmenvertrag eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, die in § 2 Abs. 3 Satz 1 ausdrücklich darauf hinweist, dass aus ihr kein Anspruch auf Erteilung weiterer Einzelaufträge, insbesondere nicht auf eine bestimmte Anzahl und Häufigkeit der Einzelaufträge hergeleitet werden kann (so auch Urteil BAG vom 31.07.2002 - 7 AZR 181/01 -, aaO).
  • BAG, 12.11.2008 - 7 ABR 73/07

    Betriebsratswahl - Anzahl zu wählender Betriebsratsmitglieder - Aushilfen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1863/10
    Dieser kann sich aus den ausdrücklichen Erklärungen der Vertragsparteien, aber auch aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen ergeben, soweit sie Rückschlüsse auf den Willen der Vertragsparteien zulässt (vgl. Urteile des BAG vom 31.07.2002 - 7 AZR 181/01 -, aaO und vom 16.04.2003 - 7 AZR 187/02 -, EzA § 620 BGB 2002 Nr. 5 sowie Beschlüsse des BAG vom 07.05.2008 - 7 ABR 17/07 -, EzA § 9 BetrVG 2001 Nr. 4, und vom 12.11.2008 - 7 ABR 73/07 -, zitiert nach Juris-Datenbank).
  • BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1863/10
    Auf die Wartezeit sind Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, wenn das neueste Arbeitsverhältnis in engem sachlichen Zusammenhang mit diesen früheren Arbeitsverhältnissen steht (vgl. Urteil des BAG vom 09.02.2000 - 7 AZR 730/98 -, EzA § 1 BeschFG 1985 Klagefrist Nr. 2).
  • BAG, 28.11.1990 - 7 ABR 51/89

    Arbeitnehmereigenschaft von Sprachlehrern - Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1863/10
    Ein Vertrag, der keine Verpflichtung zur Dienstleistung begründet, ist kein Dienstvertrag und damit auch kein Arbeitsvertrag (so bereits Beschluss des BAG vom 28.11.1990 - 7 ABR 51/89 -, ZTR 1991, S. 435 ff.).
  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92

    Urlaub für studentische Hilfskräfte

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1863/10
    Anders als in den Fällen, die den Entscheidungen des BAG vom 22.04.1998 (- 5 AZR 2/97 -, EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 71 und 5 AZR 92/97 - EzA § 620 BGB Nr. 151) und vom 19.01.1993 - 9 AZR 53/92 -, EzA § 1 BUrlG Nr. 20) zugrunde lagen, hatten die Parteien im vorliegenden Fall mit dem Rahmenvertrag eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, die in § 2 Abs. 3 Satz 1 ausdrücklich darauf hinweist, dass aus ihr kein Anspruch auf Erteilung weiterer Einzelaufträge, insbesondere nicht auf eine bestimmte Anzahl und Häufigkeit der Einzelaufträge hergeleitet werden kann (so auch Urteil BAG vom 31.07.2002 - 7 AZR 181/01 -, aaO).
  • BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 17/07

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Anzahl der Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1863/10
    Dieser kann sich aus den ausdrücklichen Erklärungen der Vertragsparteien, aber auch aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen ergeben, soweit sie Rückschlüsse auf den Willen der Vertragsparteien zulässt (vgl. Urteile des BAG vom 31.07.2002 - 7 AZR 181/01 -, aaO und vom 16.04.2003 - 7 AZR 187/02 -, EzA § 620 BGB 2002 Nr. 5 sowie Beschlüsse des BAG vom 07.05.2008 - 7 ABR 17/07 -, EzA § 9 BetrVG 2001 Nr. 4, und vom 12.11.2008 - 7 ABR 73/07 -, zitiert nach Juris-Datenbank).
  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 159/91

    Schadensersatzpflicht aus Rahmenvertrag zwischen Architekten und

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; befristetes Arbeitsverhältnis

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 113/04

    Zweckbefristung - Weiterbeschäftigung nach Kündigung

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Dezember 2010 - 5 Sa 1863/10 - wird zurückgewiesen.
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