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   LAG Niedersachsen, 23.06.2003 - 5 Sa 1938/02   

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LAG Niedersachsen, 23.06.2003 - 5 Sa 1938/02 (https://dejure.org/2003,3856)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.06.2003 - 5 Sa 1938/02 (https://dejure.org/2003,3856)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2003 - 5 Sa 1938/02 (https://dejure.org/2003,3856)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zur Frage des Betriebsübergangs eines Call-Centers in der Insolvenz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Überleitung von Arbeitsverhältnissen durch Betriebsübergang; Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit eines Call-Centers; Fortführen der Tätigkeit durch einen neuen Auftragnehmer (Funktionsnachfolge); Übergang von Kunden und leitenden Angestellten

  • IWW

    BGB § 613 a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überleitung von Arbeitsverhältnissen durch Betriebsübergang; Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit eines Call-Centers; Fortführen der Tätigkeit durch einen neuen Auftragnehmer (Funktionsnachfolge); Übergang von Kunden und leitenden Angestellten

  • Judicialis

    BGB § 613 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613 a
    Zur Frage des Betriebsüberganges eines Call-Centers in der Insolvenz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 185
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 162/99

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2003 - 5 Sa 1938/02
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 11.03.1997 - RsC- 13/95 - AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 , vgl. etwa BAG 11.12.1997 - 8 AZR 426/94 - AP Nr. 171 zu § 613 a BGB zu B I der Gründe; 18.03.1999 - 8 AZR 159/98 und 8 AZR 196/98 - AP Nr. 189 und 190 zu § 613 a BGB; 24.02.2000 - 8 AZR 162/99 - RzK I 5e Nr. 129).

    Führt ein anderer Unternehmer einen erheblich eingeschränkten und grundlegend anders organisierten Betrieb mit den sächlichen Betriebsmitteln eines früheren Betriebsinhabers, so liegt nicht ohne weiteres ein Betriebsübergang in Verbindung mit einer Änderung des Betriebes durch den zweiten Unternehmer vor(vgl. BAG 24.02.2000 - 8 AZR 162/99 - unter II 2 c aa der Gründe).

    Das schließt einen Betriebsübergang aus (vgl. BAG 24.02.2000 a.a.O. unter II 2 a der Gründe).

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 196/98

    Betriebsübergang (Grundstücksverwaltung)

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2003 - 5 Sa 1938/02
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 11.03.1997 - RsC- 13/95 - AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 , vgl. etwa BAG 11.12.1997 - 8 AZR 426/94 - AP Nr. 171 zu § 613 a BGB zu B I der Gründe; 18.03.1999 - 8 AZR 159/98 und 8 AZR 196/98 - AP Nr. 189 und 190 zu § 613 a BGB; 24.02.2000 - 8 AZR 162/99 - RzK I 5e Nr. 129).

    Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann es neben anderen Kriterien ausreichen, dass wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (vgl. BAG 11.12.1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB unter B I 2 b der Gründe sowie 18.03.1999 - 8 AZR 196/98 - a.a.O. unter B I der Gründe und 10.12.1998 - 8 AZR 676/97 - unter II 1 a der Gründe).

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 159/98

    Betriebsübergang - Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Betriebsverpachtung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2003 - 5 Sa 1938/02
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 11.03.1997 - RsC- 13/95 - AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 , vgl. etwa BAG 11.12.1997 - 8 AZR 426/94 - AP Nr. 171 zu § 613 a BGB zu B I der Gründe; 18.03.1999 - 8 AZR 159/98 und 8 AZR 196/98 - AP Nr. 189 und 190 zu § 613 a BGB; 24.02.2000 - 8 AZR 162/99 - RzK I 5e Nr. 129).

    Einer besonderen Übertragung einer irgendwie gearteten Leitungsmacht bedarf es daneben nicht (vgl. BAG 18.03.1999 - 8 AZR 159/98 - a.a.O. unter II 1 der Gründe entgegen der früheren Rechtsprechung des BAG vom 26.03.1996 - 3 AZR 965/94 - EzA § 613 a BGB Nr. 143).

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2003 - 5 Sa 1938/02
    Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann es neben anderen Kriterien ausreichen, dass wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (vgl. BAG 11.12.1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB unter B I 2 b der Gründe sowie 18.03.1999 - 8 AZR 196/98 - a.a.O. unter B I der Gründe und 10.12.1998 - 8 AZR 676/97 - unter II 1 a der Gründe).
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97

    Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2003 - 5 Sa 1938/02
    Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann es neben anderen Kriterien ausreichen, dass wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (vgl. BAG 11.12.1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB unter B I 2 b der Gründe sowie 18.03.1999 - 8 AZR 196/98 - a.a.O. unter B I der Gründe und 10.12.1998 - 8 AZR 676/97 - unter II 1 a der Gründe).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2003 - 5 Sa 1938/02
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 11.03.1997 - RsC- 13/95 - AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 , vgl. etwa BAG 11.12.1997 - 8 AZR 426/94 - AP Nr. 171 zu § 613 a BGB zu B I der Gründe; 18.03.1999 - 8 AZR 159/98 und 8 AZR 196/98 - AP Nr. 189 und 190 zu § 613 a BGB; 24.02.2000 - 8 AZR 162/99 - RzK I 5e Nr. 129).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2003 - 5 Sa 1938/02
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 11.03.1997 - RsC- 13/95 - AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 , vgl. etwa BAG 11.12.1997 - 8 AZR 426/94 - AP Nr. 171 zu § 613 a BGB zu B I der Gründe; 18.03.1999 - 8 AZR 159/98 und 8 AZR 196/98 - AP Nr. 189 und 190 zu § 613 a BGB; 24.02.2000 - 8 AZR 162/99 - RzK I 5e Nr. 129).
  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 965/94

    Zeitpunkt des Betriebserwerbs - Betriebserwerb im Konkurs

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2003 - 5 Sa 1938/02
    Einer besonderen Übertragung einer irgendwie gearteten Leitungsmacht bedarf es daneben nicht (vgl. BAG 18.03.1999 - 8 AZR 159/98 - a.a.O. unter II 1 der Gründe entgegen der früheren Rechtsprechung des BAG vom 26.03.1996 - 3 AZR 965/94 - EzA § 613 a BGB Nr. 143).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2003 - 5 Sa 1938/02
    Der auf (Weiter-) Beschäftigung bei den Beklagten zu 2) und 3) gerichtete Antrag der Klägerin kann nach §§ 611, 613 i. V. m. § 242 BGB unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung der Art. 1 und 2 GG über den Persönlichkeitsschutz begründet sein, der den Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Beschäftigungsinteressen des Arbeitnehmers zu fördern, soweit nicht schutzwerte eigene Interessen entgegenstehen (vgl. BAG 10.11.1955, AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 2 für den Beschäftigungsanspruch und BAG 27.02.1985, AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14 für den sog. allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch).
  • LAG Hamm, 24.09.2004 - 10 Sa 826/04

    Ordentliche Kündigung wegen Betriebsstilllegung Betriebsübergang beim

    Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann es neben anderen Kriterien ausreichen, dass wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile ihrer Belegschaft übernommen werden (BAG, Urteil vom 11.12.1997 - AP BGB § 613 a Nr. 172 - unter B. I. 2. b) der Gründe; BAG, Urteil vom 22.10.1998 - 8 AZR 752/96 - n.v.; LAG Niedersachsen, Urteil vom 23.06.2003 - NZA-RR 2004, 185; LAG Hamm, Urteil vom 18.07.2003 - NZA-RR 2004, 415; LAG Köln, Urteil vom 24.07.2003 - NZA-RR 2004, 237 m.w.N.).
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