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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 2042/03   

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https://dejure.org/2004,7519
LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 2042/03 (https://dejure.org/2004,7519)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.05.2004 - 5 Sa 2042/03 (https://dejure.org/2004,7519)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - 5 Sa 2042/03 (https://dejure.org/2004,7519)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages auf ein Arbeitsverhältnis als Gegenstand einer Feststellungsklage; Vertragsauslegung von Bezugnahmeklauseln; Korrigierende Auslegung einer arbeitsvertragliche Verweisungsklausel nach einem Verbandswechsel durch ...

  • Judicialis

    ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § ... 133; ; BGB § 157; ; BGB § 328; ; BGB § 613a; ; BGB § 613a Abs. 1; ; BGB § 613a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; BAT § 26 Abs. 3; ; TVG § 3; ; TVG § 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortbestand dynamisch konstitutiver Bezugnahmeklausel bei Betriebsübergang

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 2042/03
    aa) Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht es im Urteil vom 04.09.1996 - 4 AZR 135/95 - = BAGE 84, 97 für notwendig erachtet, eine arbeitsvertragliche Verweisungsklausel, die einen konkret benannten Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung in Bezug nimmt, bei Verbandswechsel des Arbeitgebers in der Regel dahin korrigierend auszulegen, dass die Verweisung auf den jeweils für den Betrieb geltenden Tarifvertrag erfolgt.

    In einem Urteil, das zeitlich nach dem hier verfahrensgegenständlichen Betriebsübergang (= 31.07./01.08.1998) ergangen ist, hat das Bundesarbeitsgericht die im Urteil vom 04.09.1996 - 4 AZR 135/95 - entwickelten Grundsätze auch auf den Fall des Betriebsinhaberwechsels gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB angewandt:.

    Hätte die Beklagte die "(BAT-) Vereinbarung" gemäß § 2 des (jeweiligen) Arbeitsvertrages nur im Sinne einer ("korrigierend" auszulegenden) "Gleichstellungsabrede" im Sinne der diesbezüglichen BAG-Rechtsprechung (- damals im Sinne des Urteils vom 14.09.1996 - 4 AZR 135/95 -) behandelt bzw. verstanden wissen wollen, hätte sie dies fairerweise im Rahmen der vor dem 31.07./01.08.1998, d.h. vor der Betriebsübernahme, geführten Korrespondenz so klarstellen müssen.

  • BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69

    Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 2042/03
    Obwohl eine Willenserklärung im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ihren grundsätzlich unveränderlichen Erklärungswert erhält, kann auch späteres Verhalten der Parteien zumindest als Indiz für die Auslegung von Bedeutung sein (vgl. BAG vom 17.04.1970 - 1 AZR 302/69 -).

    Obwohl eine Willenserklärung im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ihren grundsätzlich unveränderlichen Erklärungswert erhält, kann auch späteres Verhalten der Parteien zumindest als Indiz für die Auslegung von Bedeutung sein (vgl. BAG v. 17.04.1970 - 1 AZR 302/69 -).

    b) Die unter Berücksichtigung einschlägiger Auslegungsgrundsätze (vgl. dazu weiter Palandt/Heinrichs 61. Aufl. BGB § 133 Rz. 14 ff. und BAG vom 17.04.1970 - 1 AZR 302/69 -) vorgenommene Auslegung des rechtsgeschäftlich relevanten Verhaltens des Landkreises und der Beklagten ergibt, dass es deren Willen entsprach, dass sich die Vergütung der übernommenen Belegschaft auch nach dem 31.07.1998 weiter nach den Vergütungstarifverträgen richten sollte, die die Tarifvertragsparteien jeweils in Ergänzung des BAT (§ 26 Abs. 3 BAT) abschließen.

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 2042/03
    Die - unter Berücksichtigung der zu den §§ 133 und 157 BGB entwickelten Auslegungsgrundsätzen vorgenommene - Vertragsauslegung ergibt zunächst, dass die Bezugnahmeklausel in § 2 des Arbeitsvertrages rechtsbegründende (konstitutive) Bedeutung hat (s. dazu BAG v. 19.03.2003 - 4 AZR 331/02 -, dort unter I.2.d) dd) = NZA 2003, 1207; vgl. auch BAG v. 26.09.2001 - 4 AZR 544/00 - dort unter Ziffer II. 1. c) bb) (3)).

    In der Folgezeit hat das Bundesarbeitsgericht - wie von der Beklagten dargestellt - diese Rechtsprechung fortgesetzt (vgl. dazu etwa BAG vom 19.03.2003 - 4 AZR 331/02 -).

  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90

    Annahmeverzug und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 2042/03
    Nach der - zutreffend auf die Schutzzwecke des § 613a Abs. 1 BGB und der RL 77/187/EWG abstellenden - Rechtsprechung des BAG (- vgl. Urteil, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02 - dort bei B.I.2.c) -) bedeutet in diesem Sinne der vollständige Eintritt des Betriebsübernehmers in die Rechte und Pflichten des bisherigen Arbeitgebers nicht nur eine Nachfolge in rechtliche Beziehungen, sondern auch eine solche in rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten (Urteil, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90 -).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02

    Kündigungsfrist und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 2042/03
    Nach der - zutreffend auf die Schutzzwecke des § 613a Abs. 1 BGB und der RL 77/187/EWG abstellenden - Rechtsprechung des BAG (- vgl. Urteil, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02 - dort bei B.I.2.c) -) bedeutet in diesem Sinne der vollständige Eintritt des Betriebsübernehmers in die Rechte und Pflichten des bisherigen Arbeitgebers nicht nur eine Nachfolge in rechtliche Beziehungen, sondern auch eine solche in rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten (Urteil, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90 -).
  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 454/77

    Sozialplan - Leitende Angestellte - Betriebsstillegung - Abfindung - Verlust des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 2042/03
    Es ist anerkanntes Recht, dass Dritte mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen treffen können, aus denen die Arbeitnehmer unmittelbare Ansprüche gegen den (neuen) Arbeitgeber erwerben (vgl. BAG vom 28.02.1984 - 1 AZR 134/83 - vom 31.01.1979 - 5 AZR 454/77 - und vom 27.07.1994 - 10 AZR 710/93 -).
  • BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 710/93

    Sozialplan: Ausschluss bestimmter Arbeitnehmer von Leistungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 2042/03
    Es ist anerkanntes Recht, dass Dritte mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen treffen können, aus denen die Arbeitnehmer unmittelbare Ansprüche gegen den (neuen) Arbeitgeber erwerben (vgl. BAG vom 28.02.1984 - 1 AZR 134/83 - vom 31.01.1979 - 5 AZR 454/77 - und vom 27.07.1994 - 10 AZR 710/93 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2004 - 5 Sa 2048/03

    Gleichstellungsabrede

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 2042/03
    d) Dass die konstitutiv-dynamische (Weiter-)Wirkung der arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel dem Willen der Beklagten entsprach, wird zusätzlich durch die Vertragsgestaltung der Beklagten belegt, die diese in der Zeit zwischen dem 01.08.1998 und dem 01.05.1999 bei Neueinstellungen vorgenommen hat (s. dazu die Liste "Einstellungen ...", Bl. 289 d.A. - 5 Sa 2048/03 -).
  • BGH, 09.10.2000 - II ZR 345/98

    Auslegung eines Vertrages

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 2042/03
    Schließlich ist der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck - soweit im Rechtsgeschäft selbst genügend anklingend - und die bestehende Interessenlage - soweit nach dem Parteivortrag im jeweiligen Rechtsstreit erkennbar - zu berücksichtigen (vgl. insbesondere zur Bedeutung, den der Wortlaut einer Vertragsurkunde für die Vertragsauslegung hat: BGH, 09.10.2000, NJW 2001, 143).
  • BAG, 28.02.1984 - 1 AZR 134/83
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 2042/03
    Es ist anerkanntes Recht, dass Dritte mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen treffen können, aus denen die Arbeitnehmer unmittelbare Ansprüche gegen den (neuen) Arbeitgeber erwerben (vgl. BAG vom 28.02.1984 - 1 AZR 134/83 - vom 31.01.1979 - 5 AZR 454/77 - und vom 27.07.1994 - 10 AZR 710/93 -).
  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 295/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 158/79

    Änderungskündigung - Kündigungsverbot

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

  • BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 108/98
  • BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 323/04

    Vertrag zugunsten Dritter

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Mai 2004 - 5 Sa 2042/03 - wird zurückgewiesen.
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