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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 5 Sa 209/16   

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https://dejure.org/2017,23400
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 5 Sa 209/16 (https://dejure.org/2017,23400)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.06.2017 - 5 Sa 209/16 (https://dejure.org/2017,23400)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. Juni 2017 - 5 Sa 209/16 (https://dejure.org/2017,23400)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 Abs 1 S 1 AÜG, § 10 Abs 4 S 1 AÜG, § 13 AÜG
    Arbeitnehmerüberlassung - Gemeinschaftsbetrieb - ambulante Dialyseeinrichtung

  • IWW

    §§ 126 Abs. 3, ... 127 SGB V, § 135 Abs. 2 SGB V, § 1 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG, § 84 SGB IX, § 13 AÜG, § 106 GewO, § 242 BGB, § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wesensmerkmale der Arbeitnehmerüberlassung; Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Entsendung in einen Gemeinschaftsbetrieb; Merkmale eines Gemeinschaftsbetriebes; Gestellung von Leitungspersonal und Beteiligung an der Personalleitung als Indizien für eine gemeinsame Führung ...

  • Betriebs-Berater

    Kennzeichen eines gemeinsamen Betriebs mehrerer Unternehmen

  • rewis.io
  • ra.de
  • templin-thiess.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vermeidung von Leiharbeit durch Gemeinschaftsbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wesensmerkmale der Arbeitnehmerüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaftsbetrieb schützt vor Arbeitnehmerüberlassung!

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerüberlassung und der Gemeinschaftsbetrieb

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Tätigkeit des Arbeitnehmers in einem Gemeinschaftsbetrieb

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kennzeichen eines gemeinsamen Betriebs mehrerer Unternehmen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Einheitlicher Leitungsapparat spricht gegen Arbeitnehmerüberlassung

Besprechungen u.ä. (3)

  • bblaw.com (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinschaftsbetrieb als probate Alternative zur Leiharbeit

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rbeitnehmerüberlassung oder Beschäftigung im Gemeinschaftsbetrieb?

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmerüberlassung und gemeinsamer Betrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2017, 477
  • BB 2017, 1908
  • BB 2017, 2816
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 5 Sa 209/16
    Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG, Urteil vom 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 29, juris = NZA 2017, 49).

    Die Vertragschließenden können das Eingreifen zwingender Schutzvorschriften des AÜG nicht dadurch vermeiden, dass sie einen vom Geschäftsinhalt abweichenden Vertragstyp wählen (BAG, Urteil vom 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 31, juris = NZA 2017, 49).

  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 5 Sa 209/16
    Um Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich nicht, wenn die Arbeitnehmer in einen Gemeinschaftsbetrieb entsandt werden, zu dessen gemeinsamer Führung sich ihr Vertragsarbeitgeber und ein Dritter rechtlich verbunden haben (BAG, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 7 AZR 487/99 - Rn. 24, juris = NJW 2001, 1516).
  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 5 Sa 209/16
    An der Wahrnehmung der maßgeblichen Arbeitgeberfunktionen in personellen und sozialen Angelegenheiten durch eine einheitliche Leitung fehlt es hingegen in Fällen einer unternehmerischen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, in denen sich die Beteiligung des einen Arbeitgebers auf das Zur-Verfügung-Stellen seiner Arbeitnehmer an den anderen Arbeitgeber beschränkt (BAG, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 34, juris = NZA 2010, 832).
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 5 Sa 209/16
    Die beteiligten Unternehmen müssen sich zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben (BAG, Urteil vom 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - Rn. 30, juris = NZA 2015, 162).
  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 853/12

    Befristungskontrollklage - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 5 Sa 209/16
    Gewerbsmäßig war nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Arbeitnehmerüberlassung, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht bestand (z. B. BAG, Urteil vom 23. Juli 2014 - 7 AZR 853/12 - Rn. 26, juris = NJW 2014, 3806).
  • BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16

    Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 5 Sa 209/16
    Eine Überlassung zur Arbeitsleistung liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (BAG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 - Rn. 21, juris = NZA 2017, 572).
  • LAG Bremen, 06.05.2020 - 3 Sa 47/19

    Klageänderung in der Berufungsinstanz; Arbeitnehmerüberlassung und

    b) An der Wahrnehmung der maßgeblichen Arbeitgeberfunktionen in personellen und sozialen Angelegenheiten durch eine einheitliche Leitung fehlt es hingegen in Fällen einer unternehmerischen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, in denen sich die Beteiligung des einen Arbeitgebers auf das Zur-Verfügung-Stellen seiner Arbeitnehmer an den anderen Arbeitgeber beschränkt (BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 34, juris = NZA 2010, 832; LAG Mecklenburg-Vorpommern 13. Juni 2017 - 5 Sa 209/16 -, Rn. 107 - 109, juris; BAG 16. April 2008, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 32).

    Die notwendige Voraussetzung eines Gemeinschaftsbetriebs, dass mindestens zwei Unternehmen gemeinsam einen eigenen arbeitstechnischen Zweck verfolgen, ist nicht erfüllt, wenn sich eines der Unternehmen auf die Zurverfügungstellung von Arbeitnehmern an das andere beschränkt (BAG 16. April 2008, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 32; LAG Mecklenburg-Vorpommern 13. Juni 2017, 5 Sa 209/16 mAnm Hamann jurisPR-ArbR 35/2017, Anm. 1; ArbG Osnabrück 17. März 2015, AuR 2015, 204 mAnm Hamann/Rudnik jurisPR-ArbR 31/2015, Anm. 1).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2019 - 3 Sa 63/18

    Anwendbarkeit des KSchG - Kleinbetrieb - gemeinsamer Betrieb

    Diese Voraussetzungen sind z. B. dann nicht erfüllt, wenn die Steuerung des Personaleinsatzes und die Nutzung der Betriebsmittel nur durch ein Unternehmen erfolgt (BAG 22.06.2005 EzA § 1 BetrVG 2001 Nr. 4; LAG MV 13.06.2017 - 5 Sa 209/16, LAGE § 1 AÜG n.F. Nr. 18).
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