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   LAG Niedersachsen, 14.12.2006 - 5 Sa 2106/05   

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LAG Niedersachsen, 14.12.2006 - 5 Sa 2106/05 (https://dejure.org/2006,29862)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.12.2006 - 5 Sa 2106/05 (https://dejure.org/2006,29862)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 5 Sa 2106/05 (https://dejure.org/2006,29862)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.12.2006 - 5 Sa 2106/05
    Zu den maßgebenden Tatsachen hierfür zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebs, der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen sowie die Dauer einer eventuellen Unterbrechung der Betriebstätigkeit (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an EuGH 11.03.1997 - Rs. C - 13/95 - EuGHE I 1997, 1259 AP EWJ - Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 = EzA § 613a BGB Nr. 145 - vgl. nur 15.12.2005 - 8 AZR 202/05 AP BGB § 613 a Nr. 264 = EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 45).

    Verantwortlich ist die Person, die den Betrieb im eigenen Namen führt (BAG 15.12.2005 a.a.O. B I. 1. c aa der Gründe; 20.03.2003 - 8 AZR 312/02 - EzA BGB 2002 § 613 a Nr. 7, zu II 3 b bb der Gründe).

    Diese Rechtsgrundsätze entsprechend dem Urteil vom 15.12.2005 (a.a.O., zu B I 1 c bb), in dem das BAG im Anschluss an die Entscheidung des EuGH vom 26.05.2005 (C - 478/03 - NZA 2005, 681) betont hat, für den Zeitpunkt des Betriebsübergangs sei exakt der tatsächliche Übergang und die Nutzung der wesentlichen Betriebsmittel entscheidend.

  • EuGH, 26.05.2005 - C-478/03

    Celtec - Richtlinie 77/187/EWG - Artikel 3 Absatz 1 - Wahrung von Ansprüchen der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.12.2006 - 5 Sa 2106/05
    Dementsprechend hat der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 26.05.2005 (- C - 478/03 - NZA 2005, 681) entschieden.

    Diese Rechtsgrundsätze entsprechend dem Urteil vom 15.12.2005 (a.a.O., zu B I 1 c bb), in dem das BAG im Anschluss an die Entscheidung des EuGH vom 26.05.2005 (C - 478/03 - NZA 2005, 681) betont hat, für den Zeitpunkt des Betriebsübergangs sei exakt der tatsächliche Übergang und die Nutzung der wesentlichen Betriebsmittel entscheidend.

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 159/98

    Betriebsübergang - Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Betriebsverpachtung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.12.2006 - 5 Sa 2106/05
    Allerdings tritt der Wechsel der Inhaberschaft nicht ein, wenn der neue "Inhaber" den Betrieb gar nicht führt (BAG 18.03.1999 - 8 AZR 159/98 - AP BGB § 613 a Nr. 189 = EzA BGB § 613 a Nr. 177, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 394/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch trotz Weiterbeschäftigung im Betrieb

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.12.2006 - 5 Sa 2106/05
    Insoweit könne die Grundsätze der früheren Rechtsprechung des BAG vom 19.11.1996 (3 AZR 394/95 - AP BGB § 613 a Nr. 152 = EzA § 613 a BGB Nr. 146) weiter herangezogen werden.
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 312/02

    Sicherungsübereignung und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.12.2006 - 5 Sa 2106/05
    Verantwortlich ist die Person, die den Betrieb im eigenen Namen führt (BAG 15.12.2005 a.a.O. B I. 1. c aa der Gründe; 20.03.2003 - 8 AZR 312/02 - EzA BGB 2002 § 613 a Nr. 7, zu II 3 b bb der Gründe).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.12.2006 - 5 Sa 2106/05
    Zu den maßgebenden Tatsachen hierfür zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebs, der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen sowie die Dauer einer eventuellen Unterbrechung der Betriebstätigkeit (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an EuGH 11.03.1997 - Rs. C - 13/95 - EuGHE I 1997, 1259 AP EWJ - Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 = EzA § 613a BGB Nr. 145 - vgl. nur 15.12.2005 - 8 AZR 202/05 AP BGB § 613 a Nr. 264 = EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 45).
  • BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 80/07

    Zeitpunkt eines Betriebsübergangs

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Dezember 2006 - 5 Sa 2106/05 - wird zurückgewiesen.
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