Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 02.05.2002 - 5 Sa 216/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Teilzeitanspruch, Ablehnung durch den Arbeitgeber
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 8 TzBfG
Teilzeitanspruch, Ablehnung durch den Arbeitgeber - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in ein Teilzeitarbeitsverhältnis; Geltendmachung eines Teilzeitanspruchs; Ablehnung eines Teilzeitwunsches durch den Arbeitgeber; Rechtswirkung einer vor Erörterung erfolgten Ablehnung; Rechtzeitigkeit einer Ablehnung
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Ablehnung des Teilzeitwunsches
- LAG Düsseldorf
§ 8 TzBfG
Teilzeitanspruch, Ablehnung durch den Arbeitgeber - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 8
Teilzeitanspruch, Ablehnung durch den Arbeitgeber - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
TzBfG § 8
Erfordernis der Erörterung des Wunsches auf Verringerung der Arbeitszeit nach TzBfG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 15.01.2002 - 1 (6) Ca 5550/01
- LAG Düsseldorf, 02.05.2002 - 5 Sa 216/02
- BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02
Papierfundstellen
- BB 2002, 2232
- DB 2002, 1778
- NZA-RR 2003, 241
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- ArbG Wuppertal, 15.01.2002 - 1 (6) Ca 5550/01
Teilzeit, Reduzierung Arbeitszeit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.05.2002 - 5 Sa 216/02
1) Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 15.01.2002 - 1 (6) Ca 5550/01 v - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt neu gefasst wird: .Mit Urteil vom 15.01.2002 hat die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Wuppertal - 1 (6) Ca 5550/01 v - dem Klagebegehren der Klägerin entsprochen.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 15.01.2000 - 1 (6) Ca 5550/01 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
- LAG Düsseldorf, 01.03.2002 - 18 (4) Sa 1269/01
Teilzeitverlangen; Zur Ordnungsgemäßheit der Ablehnung eines solchen durch den …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.05.2002 - 5 Sa 216/02
Steht demgegenüber nicht fest, dass eine Einigung zumindest nicht rechtzeitig vor Ablauf der Monatsfrist erreicht werden kann, verbieten es Sinn und Zweck der Regelungen in § 8 TzBfG dem Arbeitgeber, eine ablehnende Bescheidung des Teilzeitwunsches der Arbeitnehmerin zu artikulieren (so auch: LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2002 - 18 (4) Sa 1269/01 - noch nicht veröffentlicht).3.4.3 Fehlt es demgemäß an einer nach § 8 Abs. 3 TzBfG notwendigen Erörterung über die Teilzeitwünsche der Klägerin, so beruft sich die Klägerin hinsichtlich der Ablehnung der Beklagten mit Schreiben vom 05.12.2001 zu Recht auf eine unzulässige Rechtsausübung im Sinne des § 242 BGB (so auch: LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2002, a. a. O.).
- BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02
Anspruch auf Teilzeitarbeit
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. Mai 2002 - 5 Sa 216/02 - aufgehoben. - LAG Baden-Württemberg, 04.11.2002 - 15 Sa 53/02
Arbeitszeitverteilung bei Einigung über deren Verringerung
Eine Ablehnung vor Abschluss von Erörterungen verstoße gegen den Grundsatz von Treu und Glauben mit der Folge, dass die Ablehnung unwirksam sei (so LAG Düsseldorf, Urteil vom 1. März 2002 - 18 (4) Sa 1269/01, LAGE § 8 TzBfG Nr. 5; Urteil vom 2. Mai 2002 - 5 Sa 216/02, LAGE § 8 TzBfG Nr. 8).