Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2004 - 5 Sa 219/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Krankenpflegehelfers auf Rückzahlung von Weiterbildungskosten; Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen "Mobbing"; Zulässigkeit von Rückzahlungsvereinbarungen über die vom Arbeitsgeber verauslagten Fortbildungskosten und Weiterbildungskosten zwischen ...
- Judicialis
ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 138; ; BGB § 162; ; BGB § 226; ; BGB § 242; ; BGB § 278; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; BGB §§ 305 ff; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 831; ; ZPO § 308 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138 § 242 § 305; GG Art. 12
Begründete Rückforderung von Weiterbildungskosten bei Eigenkündigung der Arbeitnehmerin - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 29.01.2004 - 3 Ca 2035/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2004 - 5 Sa 219/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 5 Sa 219/04
- BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 452/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 430/82
Ausbildungskosten: Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2004 - 5 Sa 219/04
Auch wenn man berücksichtigt, dass die Ausbildung nur tageweise bzw. stundenweise so erfolgte, wie sich dies aus den einzelnen Dienstplänen für die Zeit ab Oktober 1999 ergibt, - angefallen sind ca. 1.500 Ausbildungsstunden monatlich - im Durchschnitt also ca. 41, 5 Stunden - rechtfertigt diese Ausbildungsdauer - unter den gegebenen Umständen - (gerade noch) eine Bindungsdauer von 24 Monaten (vgl. BAG, 11.04.1984, NZA 1984, 288; LAG Düsseldorf, 23.01.1989, DB 1989, 1295). - LAG Düsseldorf, 23.01.1989 - 4 Sa 1518/88
Zweimonatige Ausbildung; Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses; Kürzung des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2004 - 5 Sa 219/04
Auch wenn man berücksichtigt, dass die Ausbildung nur tageweise bzw. stundenweise so erfolgte, wie sich dies aus den einzelnen Dienstplänen für die Zeit ab Oktober 1999 ergibt, - angefallen sind ca. 1.500 Ausbildungsstunden monatlich - im Durchschnitt also ca. 41, 5 Stunden - rechtfertigt diese Ausbildungsdauer - unter den gegebenen Umständen - (gerade noch) eine Bindungsdauer von 24 Monaten (vgl. BAG, 11.04.1984, NZA 1984, 288; LAG Düsseldorf, 23.01.1989, DB 1989, 1295).
- BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 452/04
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Juli 2004 - 5 Sa 219/04 - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 5 Sa 219/04 |
Zitiervorschläge
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 5 Sa 219/04 (https://dejure.org/2004,31247)
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 29.01.2004 - 3 Ca 2035/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2004 - 5 Sa 219/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 5 Sa 219/04
- BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 452/04