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   LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 226/05   

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https://dejure.org/2005,8852
LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 226/05 (https://dejure.org/2005,8852)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.08.2005 - 5 Sa 226/05 (https://dejure.org/2005,8852)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. August 2005 - 5 Sa 226/05 (https://dejure.org/2005,8852)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Befristung eines Arbeitsvertrages bis zur Unterbringung eines Arbeitnehmers mit besonderem Bestandschutz - TV Begleitmaßnahmen Umgestaltung Bundeswehr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 TzBfG; § 14 Abs. 1 TzBfG
    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers nach Fristablauf; Abhängigkeit der Wirksamkeit einer kalendermäßigen Befristung von der Vereinbarung eines Sachgrunds im Arbeitsvertrag; Geltung des Schriftformerfordernisses für den der Befristungsvereinbarung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers nach Fristablauf; Abhängigkeit der Wirksamkeit einer kalendermäßigen Befristung von der Vereinbarung eines Sachgrunds im Arbeitsvertrag; Geltung des Schriftformerfordernisses für den der Befristungsvereinbarung ...

  • Judicialis

    TzBfG § 3 Abs. 1; ; TzBfG § 14 Abs. 1; ; TV Begleitmaßnahmen Umgestaltung Bundeswehr § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung eines Arbeitsvertrages bis zur Unterbringung eines Arbeitnehmers mit besonderem Bestandschutz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 218/04

    Befristung - Vorbehalt - Sonstiger Sachgrund

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 226/05
    Feststellung zur nachträglichen Änderung der Unterbringungsplanung nach Beweisaufnahme (im Anschluss an das Revisionsurteil des BAG vom 13.10.2004 - 7 AZR 218/04 - NZA 2005, 401).

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven vom 22.05.2003 - 2 Ca 602/02 - abgeändert, soweit die Klage nicht bereits durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.10.2004 - 7 AZR 218/04 - rechtskräftig abgewiesen worden ist, und wie folgt neu gefasst:.

    Durch Urteil vom 13.10.2004 (7 AZR 218/04 DB 2005, 451 = NZA 2005, 401 = EzA § 17 TzBfG Nr. 6) hat das Bundesarbeitsgericht das Berufungsurteil vom 8.3.2004 - 5 Sa 1393/03 - auf die Revision des Klägers teilweise abgeändert und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen:.

  • BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 226/05
    Dazu hat das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 13.10.2004 ausgeführt, dies gelte zu der bis zum 31.12.2000 geltenden Rechtslage jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber mit dem anderen, als Dauerbesetzung vorgesehenen Arbeitnehmer bereits vertraglich gebunden sei (BAG 13.10.2004 aaO unter III. 2. b aa der Gründe unter Hinweis auf BAG 06.11.1996 - 7 AZR 909/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 188 = EzA BGB § 620 Nr. 146).
  • LAG Niedersachsen, 08.03.2004 - 5 Sa 1393/03

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Vorübergehend bestehender

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 226/05
    Durch Urteil vom 13.10.2004 (7 AZR 218/04 DB 2005, 451 = NZA 2005, 401 = EzA § 17 TzBfG Nr. 6) hat das Bundesarbeitsgericht das Berufungsurteil vom 8.3.2004 - 5 Sa 1393/03 - auf die Revision des Klägers teilweise abgeändert und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen:.
  • BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 402/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 226/05
    Einen derartigen Vorbehalt, den die Parteien bei Abschluss des weiteren befristeten Vertrags vom 23.12.2002/02.01.2003 nicht erklärt hätten, ergebe sich im vorliegenden Fall nicht konkludent daraus, dass der Folgevertrag erst nach Einreichung der Befristungskontrollklage nach § 17 TzBfG abgeschlossen worden sei (BAG 10.03.2004 - 7 AZR 402/03 - EzA TzBfG § 14 Nr. 9 = DB 2004, 1434, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 1594/03

    Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 226/05
    Während die Befristung des Arbeitsvertrages mit dem Kläger im Hinblick auf den Unterbringungsanspruch des Arbeiters M... gerechtfertigt wurde, sollte die Besetzung des Dienstpostens des Arbeiters N... (Kläger im Parallelverfahren LAG Niedersachsen 5 Sa 1594/03) ab dem 30.06.2003 mit dem Arbeiter F... besetzt werden.
  • LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 1594/03

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers nach Fristablauf;

    Soweit die Sachbearbeiterin B... (vormals H... ) gegenüber der Wehrbereichsverwaltung am 17.04.2003 berichtet habe, es sei beabsichtigt, den Arbeitnehmer M... zum 01.07.2003 auf dem Dienstposten des Klägers unterzubringen und nicht auf dem des Klägers im Parallelverfahren B... (LAG Niedersachsen 5 Sa 226/05), handele es sich um einen bloßen Berichtsfehler, der durch die an diesem Tage verfassten Schreiben in beiden Rechtsstreiten verursacht sei.
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