Rechtsprechung
LAG Köln, 15.08.1996 - 5 Sa 233/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,7651) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 Abs. 1; HGB § 84 Abs. 1 Satz 2
Arbeitnehmerbegriff: Abgrenzung zum freien Mitarbeiter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Arbeitsverhältnis; Arbeitnehmer; Freier Mitarbeiter; Kabelfernsehen; Fernsehanschluß
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Vermittler von Dienstleistungs- und Mietverträgen für die Versorgung mit Hörfunk und Fernsehprogrammen über Kabel und Satelliten -, Abgrenzung AN / freier Mitarbeiter / HV, Scheinselbständigkeit, Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation, Zuteilung eines ...
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 03.11.1995 - 2 Ca 464/95
- LAG Köln, 15.08.1996 - 5 Sa 233/96
- BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 580/77
Rundfunkbeauftragter - Ermittlung von Schwarzhörern - Arbeitnehmer - Freie …
Auszug aus LAG Köln, 15.08.1996 - 5 Sa 233/96
Wie das Bundesarbeitsgericht - im Hinblick auf die zumindest teilweise mit der Tätigkeit des Klägers vergleichbaren Tätigkeit eines Rundfunkbeauftragten, der Schwarzhörer ermitteln soll - ausgeführt hat, kommt es bei Personen, die der Berufstätigkeit vorwiegend außerhalb des Betriebes nachgehen, nicht in erster Linie auf eine "Eingliederung in den Betrieb" an, sondern darauf, ob der Kläger im wesentlichen seine Tätigkeit frei gestalten und seine Arbeitszeit selbst bestimmen konnte oder ob dies nicht der Fall war (vgl. BAG AP Nr. 28 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
- BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96
Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. August 1996 - 5 Sa 233/96 - wird als unzulässig verworfen.