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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 5 Sa 243/15   

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https://dejure.org/2016,11091
LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 5 Sa 243/15 (https://dejure.org/2016,11091)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.04.2016 - 5 Sa 243/15 (https://dejure.org/2016,11091)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. April 2016 - 5 Sa 243/15 (https://dejure.org/2016,11091)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 615 BGB, § 138 ZPO, § 81 Abs 4 SGB 9, § 266 BGB, § 294 BGB
    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - Schwerbehinderung

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § 14 Abs. 1 BRTV, § ... 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 8 Ziff. 6.2 BRTV, §§ 611, 615, 293 ff. BGB, § 294 BGB, § 138 Abs. 2 ZPO, § 266 BGB, § 297 BGB, § 447 ZPO, § 5 Ziff. 3 BRTV, § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX, § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX, § 146 Abs. 2 SGB IX, § 615 S. 2 BGB, Art. 12 GG, § 3 Ziff. 1.1 BRTV, § 14 BRTV, § 14 Ziff. 1 Halbs. 1 BRTV, § 5 Ziff. 7.2 BRTV, § 271 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - Schwerbehinderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Verzugslohnklage eines schwerbehinderten Schachtmeisters bei unschlüssigen Darlegungen zur eigenen Leistungsfähigkeit während einer Wiedereingliederung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug; Fälligkeit; Leistungsfähigkeit; Schwerbehinderung; Urlaubsabgeltung; Weihnachtsgeld; behindertengerechte Beschäftigung

  • rechtsportal.de

    Unbegründete Verzugslohnklage eines schwerbehinderten Schachtmeisters bei unschlüssigen Darlegungen zur eigenen Leistungsfähigkeit während einer Wiedereingliederung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 5 Sa 243/15
    In einem solchen Falle ist die Klage unschlüssig, wenn der Arbeitnehmer die selbst geschaffene Indizwirkung nicht ausräumt und substantiiert seine Arbeitsfähigkeit darlegt (vgl. BAG 24.09.2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 17, NZA 2014, 1407; BAG 15.05.2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 27, NZA 2013, 1076).

    Es besteht deshalb kein Anspruch auf die arbeitsvertraglich vereinbarte Vergütung (vgl. BAG 24.09.2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 32 mwN).

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 5 Sa 243/15
    Auf die angebotene Teilleistung brauchte sich die Beklagte gem. § 266 BGB nicht einzulassen (vgl. BAG 09.04.2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 24).
  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 5 Sa 243/15
    Die objektive Leistungsfähigkeit ist - neben dem Leistungswillen - eine vom Leistungsangebot unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen muss (vgl. BAG 21.10.2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 22 mwN).
  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 5 Sa 243/15
    Ein Verdienst aus einer anderen Beschäftigung bleibt nur unberücksichtigt, soweit er auch bei Erfüllung der Vertragspflichten möglich gewesen wäre (vgl. ausführlich BAG 06.09.1990 - 2 AZR 165/90 - NZA 1991, 221).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 5 Sa 243/15
    Zur behinderungsgerechten Beschäftigung des schwerbehinderten Menschen ist der Arbeitgeber dann nicht verpflichtet, wenn ihm die Beschäftigung unzumutbar oder eine solche nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden ist, § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Er ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (BAG 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 23; BAG 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 19).
  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05

    Wiedereingliederung - Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 5 Sa 243/15
    Ist der schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeit wegen Art oder Schwere seiner Behinderung zu verrichten, kann er Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben (vgl. BAG 13.06.2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 25 mwN).
  • BAG, 29.06.1954 - 2 AZR 13/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darstellung der Revisionsrügen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 5 Sa 243/15
    Es ist so rechtzeitig zu zahlen, dass der Arbeitnehmer mit dem Geldbetrag noch vor dem Fest einkaufen kann (so schon BAG 29.06.1954 - 2 AZR 13/53 - NJW 1954, 1343; vgl. auch Staudinger/Bitter (2014) BGB § 271 Rn. 23).
  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 146/13

    Zusätzliche Leistungen nach einer freiwilligen Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 5 Sa 243/15
    Bei verschiedenen Streitgegenständen gilt dies für jeden von ihnen gesondert, wenn das Arbeitsgericht die einzelnen Ansprüche aus unterschiedlichen Gründen abgewiesen hat (BAG 09.12.2014 - 1 AZR 146/13 - Rn. 19).
  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 5 Sa 243/15
    In einem solchen Falle ist die Klage unschlüssig, wenn der Arbeitnehmer die selbst geschaffene Indizwirkung nicht ausräumt und substantiiert seine Arbeitsfähigkeit darlegt (vgl. BAG 24.09.2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 17, NZA 2014, 1407; BAG 15.05.2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 27, NZA 2013, 1076).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 5 Sa 243/15
    Zur behinderungsgerechten Beschäftigung des schwerbehinderten Menschen ist der Arbeitgeber dann nicht verpflichtet, wenn ihm die Beschäftigung unzumutbar oder eine solche nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden ist, § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Er ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (BAG 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 23; BAG 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 19).
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.08.2017 - 5 Sa 75/17

    Außerordentliche Kündigung - Meldung eines Arbeitsunfalls - Angebot der

    Eine eigenständige Begründung ist nur entbehrlich, wenn die Entscheidung über den einen Streitgegenstand notwendig von der Entscheidung über den anderen abhängt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21.04.2016 - 5 Sa 243/15 - Rn. 54 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 299/15

    Teilurteil über eine widerklagend geltend gemachte Aufrechnung - Darlegungslast

    Die Berufung war daher insoweit als unzulässig zu verwerfen (§ 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 522 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO), ohne dass dies im Tenor des Berufungsurteils gesondert zum Ausdruck gebracht werden musste (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21. April 2016 - 5 Sa 243/15 - Rn. 55; 29. Juli 2015 - 4 Sa 4/15 - Rn. 27, jeweils zitiert nach juris).
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