Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 28.02.2000 - 5 Sa 2558/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stade, 12.10.1998 - 1 Ca 914/98
- LAG Niedersachsen, 28.02.2000 - 5 Sa 2558/98
Papierfundstellen
- NZI 2001, 84
- NZA-RR 2000, 474
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 31.01.1991 - 2 AZR 356/90
Verhaltensbedingte Kündigung; regelmäßige Beschäftigtenzahl
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2000 - 5 Sa 2558/98
Es bedarf zur Feststellung eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke des Betriebs und einer Einschätzung seiner zukünftigen Entwicklung (im Anschluß an BAG 31.01.1991 - 2 AZR 356/90 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 11).Zur Festlegung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl bedarf es daher eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke des Betriebes und einer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung (BAG 31.01.1991 - 2 AZR 356/90 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 11 unter II. der Gründe).
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.1996 - 3 Sa 870/95
Beschäftigtenzahl; Kündigungsschutz; Darlegungslast; Beweislast
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2000 - 5 Sa 2558/98
Auf den höheren Beschäftigungsstand in der Vergangenheit kommt es nicht an, wenn der Betrieb mit verringerter Belegschaft fortgeführt werden soll (im Anschluß an LAG Rheinland-Pfalz 16.02.1996 - 3 Sa 870/95 - NZA 1997, 315).Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16.02.1996 (3 Sa 870/95 - NZA 1997, 315) ist entscheidend, mit wievielen Arbeitnehmern der Betrieb seine Aufgaben in Zukunft regelmäßig erfüllen will, wenn Rückblick und Vorschau ergeben, dass der bei Kündigungszugang tatsächlich gegebene Beschäftigtenstand für den Betrieb nicht kennzeichnend ist.
- BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 73/75
Rechenschafts- und Auskehrungspflicht bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2000 - 5 Sa 2558/98
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich das Berufungsgericht anschließt, ist für die Bestimmung der Beschäftigtenzahl auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung abzustellen, nicht auf den Zugang der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 16.06.1976 - 3 AZR 73/75 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 8).
- BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 237/03
Kündigungsschutz
Wenn das Landesarbeitsgericht im Anschluss an eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (16. Februar 1996 - 3 Sa 870/95 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 14;… ebenso KR-Weigand 6. Aufl. § 23 KSchG Rn. 38) annimmt, auf einen höheren Beschäftigtenstand in der Vergangenheit komme es nicht an, wenn der Betrieb auf Dauer mit einer verringerten Belegschaft fortgeführt werden solle, so ist dem in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen (…einschränkend auch Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 896;… Kittner/Däubler/Zwanziger Kündigungsschutzrecht 5. Aufl. § 23 KSchG Rn. 14; LAG Niedersachsen 28. Februar 2000 - 5 Sa 2558/98 - LAGE KSchG § 23 Nr. 18). - LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2011 - 9 Sa 231/11
Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb - Ermittlung der Zahl …
Das Arbeitsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass dann, wenn eine umgesetzte unternehmerische Entscheidung zur nicht nur vorübergehenden Personalreduzierung zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs vorliegt, es nicht mehr entscheidend auf einen höheren Beschäftigtenstand in der Vergangenheit ankommt (vgl. LAG Niedersachsen 28.02.2000 - 5 Sa 2558/98- LAGE § 23 KSchG Nr. 18; BAG 22.01.2004 - 2 AZR 237/03- EzA § 23 KSchG Nr. 26).