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   LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 5 Sa 264/06   

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https://dejure.org/2006,7576
LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 5 Sa 264/06 (https://dejure.org/2006,7576)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.12.2006 - 5 Sa 264/06 (https://dejure.org/2006,7576)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 5 Sa 264/06 (https://dejure.org/2006,7576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prognoseentscheidung bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages im öffentlichen Dienst; Bedeutung des vorhersehbaren Beschäftigungsbedarfs der Dienststelle ; Rechtfertigung der Befristung eines Arbeitsvertrags durch einen sicher feststellbaren, vorübergehenden ...

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Befristeter Arbeitsvertrag; sachlicher Grund; vorübergehender Bedarf; künftiger Minderbedarf; Prognoseentscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 666
  • NZA-RR 2007, 221
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95

    Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 5 Sa 264/06
    Eine bloße Unsicherheit über die künftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs reicht für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht aus (BAG, Urt. v. 12.09.1996 - 7 AZR 790/95 -, AP Nr. 182 zu § 620 'Befristeter Arbeitsvertrag').

    Hat sich die Prognose hingegen nicht bestätigt, muss der Arbeitgeber die ihm bei Vertragsabschluss bekannten Tatsachen vorbringen, die ihm jedenfalls zum damaligen Zeitpunkt den hinreichend sicheren Schluss darauf erlaubten, dass nach Ablauf der Befristung kein konkreter Bedarf mehr an der Arbeitsleistung des eingestellten Arbeitnehmers bestehen werde (BAG, Urt. 23.01.2002 - 7 AZR 461/00 -, ZTR 2002, 437; BAG Urt. v. 12.09.1996 - 7 AZR 790/95 -, AP 182 zu § 620 BGB 'Befristeter Arbeitsvertrag').

  • BAG, 25.08.2004 - 7 AZR 7/04

    Befristeter Arbeitsvertrag - Projektbefristung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 5 Sa 264/06
    Die Prognose des Arbeitgebers ist nicht deshalb unzutreffend, weil der Arbeitnehmer nach Fristablauf aufgrund seiner Qualifikation auf einem freien Arbeitsplatz in einem anderen Projekt, in einer anderen Dienststelle oder an einem anderen Standort befristet oder unbefristet hätte beschäftigt werden können und der Arbeitgeber dies bei Vertragsschluss erkennen konnte (BAG, Urt. v. 25.08.2003 - 7 AZR 7/04 -, NZA 2005, 357).
  • BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 218/04

    Befristung - Vorbehalt - Sonstiger Sachgrund

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 5 Sa 264/06
    In diesem Fall ist im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem befristet eingestellten Arbeitnehmer die Prognose gerechtfertigt, dass nach dem Ende der Vertragslaufzeit kein Bedürfnis mehr für dessen Beschäftigung besteht (BAG, Urt. v. 13.12.2004 - 7 AZR 218/04 -, AP Nr. 14 zu § 14 TzBfG).
  • LAG Niedersachsen, 12.01.2004 - 5 Sa 1174/03

    Wirksamkeit von zwei aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen; Frist

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 5 Sa 264/06
    Ein solcher absehbarer Minderbedarf kommt u. a. bei Rationalisierungs- und Outsourcingmaßnahmen bzw. bei (Teil-)Betriebsstilllegungen in Betracht (LAG Niedersachsen, Urt. v. 12.01.2004 - 5 Sa 1174/03 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 28.03.2001 - 7 AZR 701/99

    Befristung und tarifliche Befristungsgrundform

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 5 Sa 264/06
    Der Prognose müssen konkrete Umstände zugrunde liegen, die subjektive Einschätzung des Arbeitgebers reicht nicht aus BAG, Urt. v. 28.03.2001 - 7 AZR 701/99 -, AP Nr. 277 zu § 620 BGB 'Befristeter Arbeitsvertrag').
  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 461/00

    Befristeter Arbeitsvertrag - Aushilfsangestellter

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 5 Sa 264/06
    Hat sich die Prognose hingegen nicht bestätigt, muss der Arbeitgeber die ihm bei Vertragsabschluss bekannten Tatsachen vorbringen, die ihm jedenfalls zum damaligen Zeitpunkt den hinreichend sicheren Schluss darauf erlaubten, dass nach Ablauf der Befristung kein konkreter Bedarf mehr an der Arbeitsleistung des eingestellten Arbeitnehmers bestehen werde (BAG, Urt. 23.01.2002 - 7 AZR 461/00 -, ZTR 2002, 437; BAG Urt. v. 12.09.1996 - 7 AZR 790/95 -, AP 182 zu § 620 BGB 'Befristeter Arbeitsvertrag').
  • LAG München, 10.12.2008 - 10 Sa 765/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Doppelbefristung

    Ob daher der konkret betroffene Arbeitsplatz nach der Verlagerung weiter besteht ist für die Frage der Wirksamkeit der Befristung genauso unerheblich wie die Frage, ob der Arbeitnehmer in einem anderen Projekt einer andern Dienststelle oder einem anderen Standort weiterbeschäftigt werden könnte und der Arbeitgeber dies bei Befristung erkennen konnte (vgl. BAG vom 25.08.2004 - NZA 2005, 357; LAG Schleswig-Holstein NZA-RR 2007, 221).
  • ArbG Rheine, 14.06.2010 - 1 Ca 2005/09

    Befristung, vorübergehender Bedarf

    In diesem Zusammenhang zitiert der Beklagte die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 19.12.2006 (5 Sa 264/06).
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