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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 5 Sa 267/19   

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https://dejure.org/2021,5066
LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 5 Sa 267/19 (https://dejure.org/2021,5066)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.01.2021 - 5 Sa 267/19 (https://dejure.org/2021,5066)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - 5 Sa 267/19 (https://dejure.org/2021,5066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hinweispflicht des Arbeitgebers auf den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine präventive Hinweispflicht auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen gem. § 208 SGB IX.

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 175
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 5 Sa 267/19
    Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat seine bisherige Rechtsprechung im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 6. November 2018 (EuGH 06.11.2018 - C-684/16) dementsprechend weiterentwickelt (vgl. im Einzelnen BAG 19.02.2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 21 ff.; 26.05.2020 - 9 AZR 259/19 - Rn. 16 ff.).
  • BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 259/19

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 5 Sa 267/19
    Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat seine bisherige Rechtsprechung im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 6. November 2018 (EuGH 06.11.2018 - C-684/16) dementsprechend weiterentwickelt (vgl. im Einzelnen BAG 19.02.2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 21 ff.; 26.05.2020 - 9 AZR 259/19 - Rn. 16 ff.).
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 5 Sa 267/19
    Zur Begründung hat das Arbeitsgerichts im Wesentlichen ausgeführt, der Zusatzurlaub für die Jahre 2016 bis 2018 sei - wie der gesetzliche Mindesturlaub - am Ende des jeweiligen Kalenderjahrs nicht verfallen, weil die Beklagte den Kläger nicht über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt habe (vgl. BAG 19.02.2019 - 9 AZR 541/15).
  • LAG Niedersachsen, 16.01.2019 - 2 Sa 567/18

    Ansprüche eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei unterbliebenen Hinweis des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 5 Sa 267/19
    Der Arbeitgeber muss zwar im Anschluss an die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 6. November 2018 (C-684/16) einen schwerbehinderten Arbeitnehmer auf dessen Zusatzurlaub nach § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX nF hinweisen und konkret und in völliger Transparenz dafür sorgen, dass der schwerbehinderte Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen Urlaub zu nehmen (so auch LAG Niedersachsen 16.01.2019 - 2 Sa 567/18 - Rn. 95 ff).
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 5 Sa 267/19
    Der Zusatzurlaubsanspruch nach § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX nF, § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX aF teilt das rechtliche Schicksal des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs (vgl. BAG 22.01.2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 24 mwN).
  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Mitwirkungsobliegenheiten

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Januar 2021 - 5 Sa 267/19 - aufgehoben.
  • ArbG Köln, 30.09.2021 - 8 Ca 2545/21

    Keine Mitwirkungsobliegenheit zur Urlaubsgewährung bei langzeiterkrankten

    Es besteht auch im Nachgang zur Rechtsprechung des EuGH vom 06.11.2018 keinerlei Veranlassung zu ausufernden Hinweisen aufgrund fernliegender Sachverhaltskonstellationen (vgl. insofern auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.01.2021, 5 Sa 267/19: Keine anlasslose und prophylaktische Hinweispflicht auf Zusatzurlaub für Schwerbehinderte bei fehlender Kenntnis von der Schwerbehinderung).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2021 - 2 Sa 59/20

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Kenntnis - Urlaubsübertragung -

    Solange der Arbeitgeber nicht weiß, dass der Arbeitnehmer ein schwerbehinderter Mensch ist, besteht für ihn keine Verpflichtung, den Arbeitnehmer - gleichsam prophylaktisch - auf einen Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen hinzuweisen und diesen ggf. vorsorglich zu gewähren ( LAG Rheinland-Pfalz 14. Januar 2021 - 5 Sa 267/19 - Rn. 21 , NZA-RR 2021, 175 ; Schlegel/Voelzke jurisPK-SGB IX 3. Aufl. § 208 Rn. 38.1 ).
  • LAG Hamm, 25.02.2022 - 1 Sa 1282/21

    Keine Rückforderung von Fortbildungskosten bei rechtlichem Grund; Sofortige

    Sollen die Wirkungen des urlaubsrechtlichen Fristenregimes greifen, insbesondere also der Urlaub mit Ablauf des 31. Dezember eines Kalenderjahres erlöschen, ist dafür Voraussetzung, dass der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachkommt (BAG 26.05.2020 - 9 AZR 259/19, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16; LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 5 Sa 267/19).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2023 - 5 Sa 71/22

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Mitwirkungsobliegenheiten

    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (14. Januar 2021 - 5 Sa 267/19 ) hat die Klage auf Abgeltung von Zusatzurlaub abgewiesen und die Revision zugelassen.
  • LAG Nürnberg, 15.04.2021 - 3 Sa 401/20

    Urlaubsabgeltung nach Langzeiterkrankung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Dann kann dieser allerdings seinen Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten nicht nachkommen und de: Zusatzurlaub verfällt (ebenso LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.01.2021 - 5 Sa 267/19).
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