Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 04.04.2012

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43315
LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12 (https://dejure.org/2012,43315)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.08.2012 - 5 Sa 27/12 (https://dejure.org/2012,43315)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. August 2012 - 5 Sa 27/12 (https://dejure.org/2012,43315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,43315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit

  • Betriebs-Berater

    Vorsorgliche nur unkonkrete Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit ist unwirksam

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Notwendiger Inhalt einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorsorgliche nur unkonkrete Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit ist unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers - Kurzarbeitsvereinbarung kann unwirksam sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 747
  • BB 2013, 1012
  • NZA-RR 2013, 244
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08

    Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12
    (siehe hierzu nur BAG, Urt. v. 16.12.2008, 9 AZR 164/08, NZA 2009, 689 m.w.N; ständige Rechtsprechung).

    Hierunter fällt auch die Einführung von Kurzarbeit, und zwar auch dann, wenn Tage oder Wochen endgültig ausfallen und damit die Dauer der Arbeitszeit berührt wird (BAG, Urt. v. 16.12.2008, 9 AZR 164/08, NZA 2009, 689 unter Verweis auf BAG 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 -, AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 4).

    (BAG, Urt. v. 16.12.2008, 9 AZR 164/08, a.a.O.; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 24. Auflage, § 87 Rn. 158).

    Die Regelungskompetenz hierfür ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (BAG, Urt. v. 16.12.2008, 9 AZR 164/08, a.a.O. unter Verweis auf BAG 12. Oktober 1994 - 7 AZR 398/93 -, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 66; BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 557/89 -, BAGE 65, 260).

  • LAG Baden-Württemberg, 25.11.2005 - 20 Sa 112/04

    Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12
    Für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit ist es erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen im Anschluss an Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, - juris - Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, - juris - Arbeitsgericht Herford, Urteil v. 26.02.2010, - 1 Ca 241/09, - juris -) .

    Nach Auffassung anderer Landesarbeitsgerichte ist für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, - juris - Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, - juris - Arbeitsgericht Herford, Urteil v. 26.02.2010, - 1 Ca 241/09, - juris -) .

    (Fitting u.a., a.a.O., § 77 Rz. 21; in diesem Sinne auch LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.11.2005, - 20 Sa 112/04, a.a.O.; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, a.a.O.) Die Vereinbarung von Kurzarbeit kann daher wirksam nur schriftlich und nur unter Festlegung der für die einzelnen Arbeitnehmer geltenden Bedingungen hinsichtlich Dauer und Inhalt der Kurzarbeit vereinbart werden.

  • LAG Hessen, 14.03.1997 - 13 Sa 162/96

    Klage einer Arbeitnehmerin (Buchhalterin) gegen den Arbeitgeber auf Zahlung von

    Auszug aus LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12
    Für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit ist es erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen im Anschluss an Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, - juris - Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, - juris - Arbeitsgericht Herford, Urteil v. 26.02.2010, - 1 Ca 241/09, - juris -) .

    Nach Auffassung anderer Landesarbeitsgerichte ist für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, - juris - Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, - juris - Arbeitsgericht Herford, Urteil v. 26.02.2010, - 1 Ca 241/09, - juris -) .

    (Fitting u.a., a.a.O., § 77 Rz. 21; in diesem Sinne auch LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.11.2005, - 20 Sa 112/04, a.a.O.; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, a.a.O.) Die Vereinbarung von Kurzarbeit kann daher wirksam nur schriftlich und nur unter Festlegung der für die einzelnen Arbeitnehmer geltenden Bedingungen hinsichtlich Dauer und Inhalt der Kurzarbeit vereinbart werden.

  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90

    Verzugslohn bei Regelungsabrede über Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12
    Hierunter fällt auch die Einführung von Kurzarbeit, und zwar auch dann, wenn Tage oder Wochen endgültig ausfallen und damit die Dauer der Arbeitszeit berührt wird (BAG, Urt. v. 16.12.2008, 9 AZR 164/08, NZA 2009, 689 unter Verweis auf BAG 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 -, AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 4).

    Dass diese nur den Anforderungen an die Erfüllung der Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 3 BetrVG genügt, nicht aber denen für eine wirksame Absenkung der Arbeitszeit und damit den Lohnanspruch des Arbeitnehmers nicht berührt, ist in Rechtsprechung und Literatur soweit ersichtlich Konsens (siehe nur Fitting u.a., a.a.O., § 87 Rn. 158; BAG, Urt. v. 14.02.1991, - 2 AZR 415/90, NZA 91, 607).

  • LAG Sachsen, 31.07.2002 - 2 Sa 910/01

    Anforderungen an eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12
    Für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit ist es erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen im Anschluss an Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, - juris - Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, - juris - Arbeitsgericht Herford, Urteil v. 26.02.2010, - 1 Ca 241/09, - juris -) .

    Nach Auffassung anderer Landesarbeitsgerichte ist für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, - juris - Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, - juris - Arbeitsgericht Herford, Urteil v. 26.02.2010, - 1 Ca 241/09, - juris -) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 609/05

    Betriebsvereinbarung und Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12
    Für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit ist es erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen im Anschluss an Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, - juris - Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, - juris - Arbeitsgericht Herford, Urteil v. 26.02.2010, - 1 Ca 241/09, - juris -) .

    Nach Auffassung anderer Landesarbeitsgerichte ist für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, - juris - Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, - juris - Arbeitsgericht Herford, Urteil v. 26.02.2010, - 1 Ca 241/09, - juris -) .

  • ArbG Herford, 26.02.2010 - 1 Ca 241/09

    1. Durch eine Betriebsvereinbarung kann keine Verpflichtung gekündigter

    Auszug aus LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12
    Für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit ist es erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen im Anschluss an Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, - juris - Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, - juris - Arbeitsgericht Herford, Urteil v. 26.02.2010, - 1 Ca 241/09, - juris -) .

    Nach Auffassung anderer Landesarbeitsgerichte ist für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, - juris - Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, - juris - Arbeitsgericht Herford, Urteil v. 26.02.2010, - 1 Ca 241/09, - juris -) .

  • LAG Brandenburg, 10.08.1994 - 5 Sa 286/94

    Streitigkeit über Vergütungsansprüche im Zusammenhang mit der Anordnung von

    Auszug aus LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12
    So wird zum Teil die Auffassung vertreten, eine Betriebsvereinbarung genüge den Anforderungen für eine wirksame Gestaltung von Kurzarbeit, wenn sie abstrakt die Einführung von Kurzarbeit aus einem bestimmten Anlass regele und die personelle Festlegung des Personenkreises einer formlosen Absprache der Betriebsparteien überlasse (so Thüringer Landesarbeitsgericht, Urt. v. 07.10.1999, 2 Sa 404/98, - juris - Landesarbeitsgereicht Brandenburg, Urt. v. 10.08.1994, 5 Sa 286/94, - juris -).
  • BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 557/89

    Lohnanspruch während einer Kurzarbeitsperiode

    Auszug aus LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12
    Die Regelungskompetenz hierfür ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (BAG, Urt. v. 16.12.2008, 9 AZR 164/08, a.a.O. unter Verweis auf BAG 12. Oktober 1994 - 7 AZR 398/93 -, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 66; BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 557/89 -, BAGE 65, 260).
  • LAG Thüringen, 07.10.1999 - 2 Sa 404/98

    Betriebsvereinbarung: Ausgestaltung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12
    So wird zum Teil die Auffassung vertreten, eine Betriebsvereinbarung genüge den Anforderungen für eine wirksame Gestaltung von Kurzarbeit, wenn sie abstrakt die Einführung von Kurzarbeit aus einem bestimmten Anlass regele und die personelle Festlegung des Personenkreises einer formlosen Absprache der Betriebsparteien überlasse (so Thüringer Landesarbeitsgericht, Urt. v. 07.10.1999, 2 Sa 404/98, - juris - Landesarbeitsgereicht Brandenburg, Urt. v. 10.08.1994, 5 Sa 286/94, - juris -).
  • BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 398/93

    Betriebsvereinbarung über die Durchführung von Kurzarbeit; tarifvertragliche

  • LAG Hamm, 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13

    Kurzarbeit; Annahmeverzug

    In der Betriebsvereinbarung müssen Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die betroffene Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt sein (so bereits LAG Hamm 01.08.2012 - 5 Sa 27/12 -).

    Nach aktueller Rechtsprechung des LAG Hamm ( Urteil 01.08.2012 - 5 Sa 27/12 - ) sei für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten solle, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen solle, festgelegt werde, um den für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen.

    Die Betriebsvereinbarung muss den Beginn und die Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die betroffene Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festlegen ( LAG Hamm 01.08.2012 - 5 Sa 27/12 - rechtskräftig [die zugelassene Revision ist nicht eingelegt worden]; ebenso: LAG Baden-Württemberg 25.11.2005 - 20 Sa 112/04 - Hess. LAG 14.03.1997 NZA-RR 1997, 479; ArbG Hagen 09.10.2012 - 1 Ca 1420/12 - m. zust. Anmerkung Kothe/Paschke jurisPR-ArbR 25/2013 Anm. 4; Fitting, BetrVG, 27.Aufl.2014, § 87 BetrVG Rn. 158; GK-Wiese, BetrVG, 10.Aufl. 2014, § 87 BetrVG Rn. 363 - a.A.: Thür.

    Damit sind die Voraussetzungen des § 295 BGB erfüllt ( vgl. BAG 10.10.2006 AP BPersVG § 75 Nr. 85; LAG Hamm 01.08.2012 - 5 Sa 27/12 - unter II. a.E./Rn.51 ).

  • ArbG Kiel, 30.03.2021 - 3 Ca 1779 e/20

    Betriebsvereinbarung, Kurzarbeit, Gebot der Bestimmtheit, Gebot der

    Erforderlich sind mindestens die Bestimmung von Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Regelung der Lage und Verteilung der Arbeitszeit sowie die Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer (BAG 18. November 2015 - 5 AZR 491/14 - Rn. 15, BAGE 153, 256; zuvor bereits LAG Hamm 12. Juni 2014 - 11 Sa 1566/13 - zu I 1 b) cc) der Gründe; LAG Hamm 1. August 2012 - 5 Sa 27/12 - zu II b) der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 30. März 2006 - 11 Sa 609/05 - zu B I 1 b) aa) der Gründe; Sächsisches LAG 31. Juli 2002 - 2 Sa 910/01 - zu I 2 b) der Gründe).
  • LAG Hamm, 19.11.2014 - 4 Sa 1108/14

    Kurzarbeit, Betriebsvereinbarung, Annahmeverzug

    Die wirksame Anordnung von Kurzarbeit auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung setzt voraus, dass in dieser selbst und nicht in einer ergänzend getroffenen Regelungsabrede Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die betroffene Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ausfallen soll, festgelegt sind (im Anschluss an LAG Hamm, Urteil vom 01.08.2012 - 5 Sa 27/12 und Urteil vom 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13).

    Für die wirksame Einführung von Kurzarbeit ist es erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung Beginn und Dauer der Kurzarbeit, Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die betroffenen Abteilungen sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (LAG Hamm, Urteil vom 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13 - juris; LAG Hamm, Urteil vom 01.08.2012 - 5 Sa 27/12 = NZA-RR 2013, 244 ff. jeweils m. w. N.).

  • ArbG Herford, 31.10.2013 - 3 Ca 1287/12

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit;

    Nach aktueller Rechtsprechung des LAG Hamm (v. 01.08.2012 - 5 Sa 27/12, juris) ist für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (LAG Baden-Württemberg v. 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, juris; Sächsisches LAG v. 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches LAG v. 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; LAG Rheinland-Pfalz v. 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, juris; ArbG Herford v. 26.02.2010 - 1 Ca 241/09, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17

    Betriebsrentenanpassung - entsprechend der Rentenerhöhung in der gesetzlichen

    Den Arbeitnehmern im Anwendungsbereich einer Betriebsvereinbarung muss aus dieser heraus mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar sein, wann dort niedergelegte Regelungen greifen und welche Rechtsfolgen sich hieraus ergeben (vgl. LAG Hamm 1.8.2012 - 5 Sa 27/12 - NZA-RR 2013, 244).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2019 - 3 Sa 501/17

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung eines betrieblichen Versorgungswerks -

    Den normunterworfenen Arbeitnehmern muss aus der Betriebsvereinbarung heraus mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar sein, wann die dort nieder-gelegten Regelungen greifen und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben (vgl. LAG Hamm 01.08.2012 - 5 Sa 27/12- NZA-RR 2013, 244).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.04.2012 - I-5 Sa 27/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4156
OLG Düsseldorf, 04.04.2012 - I-5 Sa 27/12 (https://dejure.org/2012,4156)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.04.2012 - I-5 Sa 27/12 (https://dejure.org/2012,4156)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. April 2012 - I-5 Sa 27/12 (https://dejure.org/2012,4156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1119
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.08.2008 - X ARZ 105/08

    Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Bestimmung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2012 - 5 Sa 27/12
    Ist noch kein Gericht gemäß § 36 Abs. 2 ZPO mit der Sache befasst, so ist für die Gerichtsstandsbestimmung grundsätzlich das zuerst angerufene Oberlandesgericht zuständig; dabei ist gleichgültig, ob einer der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand im Bezirk dieses Oberlandesgerichts hat (vgl. BGH NJW 2008, 3789).

    Diesem Sinn der Vorschrift entspricht es am ehesten, dass die Bestimmung durch das Oberlandesgericht erfolgt, das im Bestimmungsverfahren zuerst befasst worden ist, wenn eine Klage noch nicht erhoben worden ist und es deshalb noch kein mit der Sache befasstes Gericht gibt (BGH NJW 2008, 3789 m. w. N.).

    Das widerspräche aber nicht nur dem geschilderten Sinn der Vorschrift, sondern auch dem in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO zum Ausdruck kommenden, allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsatz der perpetuatio fori, der im öffentlichen Interesse vermeiden soll, dass sich mehrere Gerichte mit dem gleichen Rechtsstreit befassen (vgl. BGHZ 173, 47 Rn. 10; NJW 2008, 3789).

    Dieser Grundsatz beansprucht erst recht Geltung im Verfahren nach § 36 ZPO, das gerade dazu bestimmt ist, die alsbaldige Beschäftigung des zuständigen Gerichts mit der Sache selbst zu ermöglichen (BGH NJW 2008, 3789).

  • BGH, 09.10.1986 - I ARZ 487/86

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei mehreren beklagten Streitgenossen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2012 - 5 Sa 27/12
    Ist ein Gericht für einen Streitgenossen ausschließlich zuständig, so kann es auch dann als gemeinsam zuständiges Gericht bestimmt werden, wenn keiner der Streitgenossen dort seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH NJW 1987, 439; BGH NJW-RR 2008, 1514; Zöller/Vollkommer, aaO, § 36 Rn. 18 m. w. N.).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2012 - 5 Sa 27/12
    Das widerspräche aber nicht nur dem geschilderten Sinn der Vorschrift, sondern auch dem in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO zum Ausdruck kommenden, allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsatz der perpetuatio fori, der im öffentlichen Interesse vermeiden soll, dass sich mehrere Gerichte mit dem gleichen Rechtsstreit befassen (vgl. BGHZ 173, 47 Rn. 10; NJW 2008, 3789).
  • BGH, 20.05.2008 - X ARZ 98/08

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung im Streitgenossenprozess

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2012 - 5 Sa 27/12
    Ist ein Gericht für einen Streitgenossen ausschließlich zuständig, so kann es auch dann als gemeinsam zuständiges Gericht bestimmt werden, wenn keiner der Streitgenossen dort seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH NJW 1987, 439; BGH NJW-RR 2008, 1514; Zöller/Vollkommer, aaO, § 36 Rn. 18 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 19.09.2013 - 1 (Z) Sa 53/13

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Zuständigkeit des zuerst angerufenen

    Das im Bestimmungsverfahren zuerst angerufene Oberlandesgericht bleibt zuständig, auch wenn bei Klagezustellung keine der Beklagten ihren allgemeinen Gerichtsstand im Bezirk dieses Oberlandesgerichts hat (BGH NJW 2008, 3789 m. w. N.; OLG Düsseldorf MDR 2012, 1119).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht