Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - 5 Sa 271/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5033
LAG Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - 5 Sa 271/06 (https://dejure.org/2006,5033)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.11.2006 - 5 Sa 271/06 (https://dejure.org/2006,5033)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. November 2006 - 5 Sa 271/06 (https://dejure.org/2006,5033)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5033) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens nach erfolgloser Abmahnung; Einzelne, von eher geringer zeitlicher Dimension aber zu Betriebsablaufstörungen führende Verspätungen als Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung; ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Kündigung wegen mehrmaligen Zuspätkommens

Kurzfassungen/Presse (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 129
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96

    Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - 5 Sa 271/06
    Das wiederholte Zuspätkommen zur Arbeit kann nach vorangegangener einschlägiger Abmahnung grundsätzlich eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen sozial rechtfertigen (h. M.: BAG, Urt. v. 27.02.1997 - 2 AZR 302/96 -, AP Nr. 36 zu § 1 KSchG 1969 'Verhaltensbedingte Kündigung'; LAG, Baden-Württemberg, Urt. v. 08.09.2004 - 2 Sa 66/04 -, zit. n. Juris; Hessisches LAG, Urt. v. 20.05.2003 - 14 Sa 31/03 -, zit. n. Juris; KR-Etzel, 6. Aufl., Rn. 444 zu § 1 KSchG; ErfK-Ascheid, 6. Aufl., Rn. 369 zu § 1 KSchG; jeweils m. w. N.).
  • LAG Hessen, 20.05.2003 - 14 Sa 31/03

    Zuspätkommen (mehrmaliges) - Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - 5 Sa 271/06
    Das wiederholte Zuspätkommen zur Arbeit kann nach vorangegangener einschlägiger Abmahnung grundsätzlich eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen sozial rechtfertigen (h. M.: BAG, Urt. v. 27.02.1997 - 2 AZR 302/96 -, AP Nr. 36 zu § 1 KSchG 1969 'Verhaltensbedingte Kündigung'; LAG, Baden-Württemberg, Urt. v. 08.09.2004 - 2 Sa 66/04 -, zit. n. Juris; Hessisches LAG, Urt. v. 20.05.2003 - 14 Sa 31/03 -, zit. n. Juris; KR-Etzel, 6. Aufl., Rn. 444 zu § 1 KSchG; ErfK-Ascheid, 6. Aufl., Rn. 369 zu § 1 KSchG; jeweils m. w. N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.09.2004 - 2 Sa 66/04

    Verhaltensbedingte Kündigung; Zuspätkommen des Arbeitnehmers; Grundsätze des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - 5 Sa 271/06
    Das wiederholte Zuspätkommen zur Arbeit kann nach vorangegangener einschlägiger Abmahnung grundsätzlich eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen sozial rechtfertigen (h. M.: BAG, Urt. v. 27.02.1997 - 2 AZR 302/96 -, AP Nr. 36 zu § 1 KSchG 1969 'Verhaltensbedingte Kündigung'; LAG, Baden-Württemberg, Urt. v. 08.09.2004 - 2 Sa 66/04 -, zit. n. Juris; Hessisches LAG, Urt. v. 20.05.2003 - 14 Sa 31/03 -, zit. n. Juris; KR-Etzel, 6. Aufl., Rn. 444 zu § 1 KSchG; ErfK-Ascheid, 6. Aufl., Rn. 369 zu § 1 KSchG; jeweils m. w. N.).
  • LAG Köln, 03.05.1996 - 11 Sa 42/96

    Arbeitszeit: Umkleiden als Teil der vergütungspflichtigen Zeit; Abmahnung:

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - 5 Sa 271/06
    Denn das Umkleiden gehört grundsätzlich nicht zur geschuldeten Arbeitszeit (vgl. LAG Köln, Urt. v. 03.05.1996 - 11 Sa 42/96 -, zit. n. Juris).
  • ArbG Duisburg, 30.07.2008 - 3 Ca 1126/08

    Verhaltensbedingte Kündigung, Betriebsrat

    Spezifische Abwägungskriterien aus der Sicht des Arbeitgebers sind insbesondere die Intensität und die Beharrlichkeit der Vertragspflichtverletzung und die Bedeutung der verletzten Vertragspflicht im Gefüge des Arbeitsverhältnisses (Art, Schwere und Häufigkeit der Pflichtwidrigkeit) sowie die durch die Pflichtverletzung hervorgerufenen Störungen im Betriebsablauf (vgl. LAG Schleswig-Holstein v. 28.11.2006, NZA-RR 2007, 129).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht