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   LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 289/20   

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LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 289/20 (https://dejure.org/2021,32992)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.04.2021 - 5 Sa 289/20 (https://dejure.org/2021,32992)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. April 2021 - 5 Sa 289/20 (https://dejure.org/2021,32992)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsbedingte Kündigung - sozial ungerechtfertigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Täuschungsanfechtung

  • rechtsportal.de

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Täuschungsanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12

    Anfechtung - ordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 289/20
    Die Anfechtung ist auch nicht durch die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, ausgeschlossen, vielmehr bestehen beide möglichen Gestaltungsrechte nebeneinander (vgl. BAG 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 26).

    b) Das Arbeitsgericht hat im Rahmen des Kündigungsschutzantrags die Wirksamkeit der von der Beklagten (im Schriftsatz vom 09.03.2020) erklärten Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB materiell-rechtlich nicht geprüft, obwohl der Erfolg der Kündigungsschutzklage auch von der Wirksamkeit der Anfechtung abhängt, wenn diese - ihre Berechtigung unterstellt - auf einen Zeitpunkt wirkt, der vor dem Auflösungstermin der Kündigung liegt (vgl. BAG 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 19 mwN; vgl. zur Rechtskraftwirkung BAG 18.02.2021 - 6 AZR 92/19).

  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 289/20
    28 Dringende betriebliche Erfordernisse, die iSv. § 1 Abs. 2 KSchG geeignet sind, eine Kündigung zu bedingen, liegen vor, wenn die Umsetzung einer unternehmerischen (Organisations-)Entscheidung spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist zu einem voraussichtlich dauerhaften Wegfall des Bedarfs an einer Beschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers führt (vgl. etwa BAG 27.02.2020 - 8 AZR 215/19 - Rn. 71 mwN).

    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (vgl. BAG 27.02.2020 - 8 AZR 215/19 - Rn. 72 mwN).

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 289/20
    Er gebietet dem Arbeitgeber, vor einer Beendigungskündigung dem Arbeitnehmer von sich aus eine mögliche anderweitige Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz, ggf. zu geänderten (gleichwertigen oder schlechteren) Bedingungen, anzubieten (vgl. BAG 26.03.2015 - 2 AZR 417/14 - Rn. 26 mwN).

    Wenn dem Arbeitnehmer eine Tätigkeit auf dem freien Arbeitsplatz nicht objektiv schlechthin unzumutbar ist, soll grundsätzlich er selbst entscheiden können, ob er eine Weiterbeschäftigung unter veränderten, möglicherweise erheblich schlechteren Arbeitsbedingungen akzeptiert oder nicht (vgl. BAG 26.03.2015 - 2 AZR 417/14 - Rn. 28 mwN).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 289/20
    Da das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die streitgegenständliche Kündigung vom 29.10.2019 noch die Anfechtung beendet worden ist, ist die Beklagte nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgestellten Grundsätzen (BAG 27.02.1985 - GS 1/84) verpflichtet, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits weiterzubeschäftigen.
  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16

    Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 289/20
    Der Titel verhindert keine spätere ersetzende Weisung durch Zuweisung eines anderen vertragsgerechten Arbeitsinhalts (vgl. BAG 21.03.2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 30 ff. mwN).
  • BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84

    Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 289/20
    Sie durften dem Kläger nicht vorgezogen werden (vgl. grundlegend BAG 25.04.1985 - 2 AZR 140/84 - Rn. 44).
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 289/20
    Es ist unschädlich, dass die Beklagte keine Berufungsrüge erhoben hat, denn das Berufungsgericht ist gemäß § 529 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu einer umfassenden materiell-rechtlichen Überprüfung des Streitstoffs verpflichtet (vgl. BAG 12.09.2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 11 mwN).
  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 86/11

    Versetzung und Auswahlverfahren nach TV Ratio DTKS

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 289/20
    Die Beklagte verkennt, dass eine Austauschbarkeit erst dann ausgeschlossen ist, wenn die betriebliche Spezialisierung und die aktuellen besonderen Umstände einen solchen Grad erreicht haben, dass ein Einsatz des zu kündigenden Arbeitnehmers auf dem Arbeitsplatz des "Spezialisten" auch nach einer angemessenen Einarbeitungsfrist nicht möglich ist (vgl. BAG 18.10.2012 - 6 AZR 86/11 - Rn. 46 mwN).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 289/20
    Außerdem hat sie noch nicht einmal in Ansätzen dargetan, dass die für § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG notwendige Abwägung stattgefunden hat, wie sie von der Rechtsprechung gefordert wird (vgl. BAG 05.06.2008 - 2 AZR 907/06 - Rn. 29).
  • BAG, 18.02.2021 - 6 AZR 92/19

    Anfechtung - Rechtskraft der Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 289/20
    b) Das Arbeitsgericht hat im Rahmen des Kündigungsschutzantrags die Wirksamkeit der von der Beklagten (im Schriftsatz vom 09.03.2020) erklärten Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB materiell-rechtlich nicht geprüft, obwohl der Erfolg der Kündigungsschutzklage auch von der Wirksamkeit der Anfechtung abhängt, wenn diese - ihre Berechtigung unterstellt - auf einen Zeitpunkt wirkt, der vor dem Auflösungstermin der Kündigung liegt (vgl. BAG 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 19 mwN; vgl. zur Rechtskraftwirkung BAG 18.02.2021 - 6 AZR 92/19).
  • BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05

    Änderungskündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 516/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 271/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Leiharbeitsverhältnis - Sozialauswahl

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz

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