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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 5 Sa 291/18   

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https://dejure.org/2019,7064
LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 5 Sa 291/18 (https://dejure.org/2019,7064)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.01.2019 - 5 Sa 291/18 (https://dejure.org/2019,7064)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - 5 Sa 291/18 (https://dejure.org/2019,7064)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 140 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 248b StGB, § 79 BPersVG
    Ordentliche Kündigung - Umdeutung - Abmahnung - milderes Mittel - Dienstfahrzeug - private Nutzung

  • IWW

    § 626 Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, § 140 BGB, § 79 BPersVG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 323 Abs. 2 BGB, § 248b StGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitsvertragskündigung wegen unerlaubter Privatnutzung von Dienstfahrzeugen - Abmahnungserfordernis

  • Wolters Kluwer

    Abmahnung; Dienstfahrzeug; ordentliche Kündigung; Privatnutzung; Verdachtskündigung; verhaltensbedingt; Ordentliche Kündigung wegen ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Private Nutzung des Dienstwagens - Abmahnung oder Kündigung ?

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Abmahnungserfordernis bei unerlaubter Privatnutzung von Dienstfahrzeugen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Abmahnungserfordernis bei unerlaubter Privatnutzung von Dienstfahrzeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 2
    Abmahnung; Dienstfahrzeug; ordentliche Kündigung; Privatnutzung; Verdachtskündigung; verhaltensbedingt; Ordentliche Kündigung wegen unerlaubter Privatnutzung von Dienstfahrzeugen; Abmahnungserfordernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Private Nutzung eines Dienstfahrzeuges Unerlaubte Nutzung begründet Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Nutzung von Dienst-Pkw: Kündigung ohne Abmahnung unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte private Nutzung eines Dienstwagens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2017 - 3 Sa 285/17

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Sachbearbeiterin im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 5 Sa 291/18
    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat die Berufung der Beklagten durch Urteil vom 23.10.2017 (3 Sa 285/17) zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.

    In Bezug auf die außerordentliche Kündigung der US-Streitkräfte ist das Berufungsurteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.10.2017 (3 Sa 285/17) rechtskräftig geworden.

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 5 Sa 291/18
    Soweit die Beklagte darauf abstellt, dass die Kenntnis der Klägerin über die Abmahnung des Arbeitskollegen M., der "dies genauso praktizieren" würde, mit einer "vorweggenommenen" Abmahnung verglichen werden könne (vgl. dazu BAG 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 - Rn. 45; LAG Schleswig-Holstein 29.06.2017 - 5 Sa 5/17 - Rn. 53; KR/Fischermeier 12. Aufl. § 626 BGB Rn. 280 mwN; Schaub ArbR-HdB/Linck 16. Aufl. § 132 Rn. 1; jeweils mwN), führt dies im Streitfall nicht zur Entbehrlichkeit einer auf die konkret begangenen Pflichtverletzungen der Klägerin bezogenen Abmahnung.
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 5 Sa 291/18
    Mit der Frage der Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf verhaltensbedingte Kündigungen (vgl. hierzu BAG 16.07.2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 76; KR/Rachor 12. Aufl. § 1 KSchG Rn. 247; ErfK/Niemann 19. Aufl. § 626 BGB Rn. 199, 199a, jeweils mwN) hat das nichts zu tun.
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 5 Sa 291/18
    Nur unter dieser Voraussetzung ist die Kündigung schon durch den bloßen Verdacht pflichtwidrigen Verhaltens "bedingt" (vgl. BAG 18.06.2015 - 2 AZR 256/14 - Rn. 22 mwN).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.06.2017 - 5 Sa 5/17

    Kündigung, fristlos, Dienstfahrzeug, Privatnutzung, Verbot, Abmahnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 5 Sa 291/18
    Soweit die Beklagte darauf abstellt, dass die Kenntnis der Klägerin über die Abmahnung des Arbeitskollegen M., der "dies genauso praktizieren" würde, mit einer "vorweggenommenen" Abmahnung verglichen werden könne (vgl. dazu BAG 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 - Rn. 45; LAG Schleswig-Holstein 29.06.2017 - 5 Sa 5/17 - Rn. 53; KR/Fischermeier 12. Aufl. § 626 BGB Rn. 280 mwN; Schaub ArbR-HdB/Linck 16. Aufl. § 132 Rn. 1; jeweils mwN), führt dies im Streitfall nicht zur Entbehrlichkeit einer auf die konkret begangenen Pflichtverletzungen der Klägerin bezogenen Abmahnung.
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 5 Sa 291/18
    Das deckt auch eine Beteiligung zur ordentlichen Kündigung ab (vgl. BAG 23.10.2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 41 ff).
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 5 Sa 291/18
    Maßgebend ist der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (vgl. BAG 21.06.2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 17 mwN).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 5 Sa 291/18
    25 1. Eine unwirksame außerordentliche Kündigung kann grundsätzlich in eine ordentliche Kündigung nach § 140 BGB umgedeutet werden, wenn dies dem mutmaßlichen Willen des Kündigenden entspricht und dieser Wille dem Kündigungsempfänger im Zeitpunkt des Kündigungszugangs erkennbar ist (vgl. BAG 25.10.2012 - 2 AZR 700/11 - Rn. 21 mwN).
  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 42/16

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Stellung eines Strafantrags

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 5 Sa 291/18
    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG 15.12.2016 - 2 AZR 42/16 - Rn. 11 mwN).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 245/21

    Außerordentliche Kündigung wegen Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs -

    Die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs ohne Erlaubnis des Arbeitgebers kann sowohl eine außerordentliche als auch eine ordentliche Kündigung rechtfertigen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Januar 2019 - 5 Sa 291/18 - Rn. 29 f., juris = EzTöD 100 § 34 Abs. 1 TVöD-AT Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 31; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29. Juni 2017 - 5 Sa 5/17 - Rn. 44, juris = NZA-RR 2017, 591).

    Das Vermögen des Arbeitgebers wird durch den Verbrauch von Treibstoff und die Abnutzung des Fahrzeugs verletzt (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Januar 2019 - 5 Sa 291/18 - Rn. 29 f., juris = EzTöD 100 § 34 Abs. 1 TVöD-AT Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 31).

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