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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2006 - 5 Sa 298/05   

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https://dejure.org/2006,28229
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2006 - 5 Sa 298/05 (https://dejure.org/2006,28229)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.04.2006 - 5 Sa 298/05 (https://dejure.org/2006,28229)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. April 2006 - 5 Sa 298/05 (https://dejure.org/2006,28229)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wissenzurechnung eines Arbeitnehmers i.R.e. Beschäftigung von Mitarbeitern im Hochschulbereich; Kenntnis des Justitiars der Universität durch Zeichnung des Empfangsbekenntnisses über die Zustellung der Klageschrift als "Wissen des Arbeitgebers" i.S.v. § 15 Abs. 5 Teilzeit- ...

  • RA Hensche
  • hensche.de

    Befristung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 662/00

    Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2006 - 5 Sa 298/05
    Im Hochschulbereich sind das in erster Linie der Rektor und der Kanzler oder von diesen bevollmächtigte Personen (vgl. nur Bundesarbeitsgericht 20.02.2002 - 7 AZR 662/00 - PersR 2002, 352 = ZTR 2002, 439).
  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 25. April 2006 - 5 Sa 298/05 - aufgehoben.
  • LAG Hamm, 26.02.2014 - 5 Sa 1607/13

    Befristung; Fortsetzung nach Befristungsende; Klagefrist

    Der vorliegende Fall ist damit auch nicht mit bereits entschiedenen Fällen vergleichbar, bei denen am letzten Tag einer Befristung seitens des Arbeitgebers eine Nachtschicht anberaumt worden ist, die über 0.00 Uhr des Befristungsende hinausging (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 25.04.2006 - 5 Sa 298/05 -, juris, vom BAG allerdings aufgehoben und zurückverwiesen durch Urt. v. 11. Juli 2007, - 7 AZR 501/06 - , AP Nr. 12 zu § 57a HRG), einer dreitägigen Fortsetzung bei mehrfachem telefonischem Kontakt bezüglich anfallender Arbeitsfragen mit dem Geschäftsführer selbst (LAG Köln, Urteil vom 29.09.2009, - 7 Sa 314/09 -, juris) oder gar einer annähernd zweiwöchigen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers mit Wissen der zuständigen Personalbearbeiterin, die irrtümlich annahm, eine weitere Befristung könne auch später noch wirksam vereinbart werden (LAG Düsseldorf, Urt. v. 14.05.2009, - 5 Sa 108/09 -, LAGE § 15 TzBfG Nr. 6).
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