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   LAG München, 12.07.2006 - 5 Sa 298/06   

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LAG München, 12.07.2006 - 5 Sa 298/06 (https://dejure.org/2006,9338)
LAG München, Entscheidung vom 12.07.2006 - 5 Sa 298/06 (https://dejure.org/2006,9338)
LAG München, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 5 Sa 298/06 (https://dejure.org/2006,9338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortgeltung der Rechtsnorm eines Tarifvertrages als Inhalt des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang; Folgen des Eintritts der im Tarifvertrag geregelten Anspruchsvoraussetzung erst nach Betriebsübergang; Auswirkungen eines rechtsgeschäftlichen Betriebsübergangs für ...

  • Judicialis

    BGB § 613a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf tarifliche Einmalzahlung nach Betriebsübergang - statischer Bestandsschutz tariflicher Regelungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Nürnberg, 14.02.2006 - 6 Sa 603/05
    Auszug aus LAG München, 12.07.2006 - 5 Sa 298/06
    Waren die Arbeitsbedingungen allein durch solche Tarifnormen geregelt, bleibt - bis zur eventuellen Vereinbarung neuer Bedingungen - allein die Weiterwirkung dieser Tarifnormen, wenn auch in anderer Qualität, für die Regelung der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (BAG vom 15.10.2003 - 4 AZR 573/02; LAG Nürnberg vom 14.02.2006 - 6 Sa 603/05).
  • BAG, 15.10.2003 - 4 AZR 573/02

    Zeitliche Begrenzung der Nachwirkung von Tarifnormen

    Auszug aus LAG München, 12.07.2006 - 5 Sa 298/06
    Waren die Arbeitsbedingungen allein durch solche Tarifnormen geregelt, bleibt - bis zur eventuellen Vereinbarung neuer Bedingungen - allein die Weiterwirkung dieser Tarifnormen, wenn auch in anderer Qualität, für die Regelung der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (BAG vom 15.10.2003 - 4 AZR 573/02; LAG Nürnberg vom 14.02.2006 - 6 Sa 603/05).
  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 18/00

    Betriebsübergang, Tarifwechsel

    Auszug aus LAG München, 12.07.2006 - 5 Sa 298/06
    d) Wie das Bundesarbeitsgericht mehrfach erklärt hat, enthält § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB eine der Nachwirkung des § 4 Abs. 5 TVG vergleichbare Anordnung (so etwa BAG a.a.O.; BAG vom 21.02.2001 - 4 AZR 18/00).
  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00

    Dynamische tarifliche Verweisung bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG München, 12.07.2006 - 5 Sa 298/06
    c) Allerdings begründet § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB, der die Fortgeltung der Rechtsnormen eines Tarifvertrages als Inhalt des Arbeitsverhältnisses regelt, einen statischen Bestandsschutz im Hinblick auf die zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs geltenden Rechte und Pflichten (vgl. BAG vom 20.06.2001 - 4 AZR 295/00).
  • ArbG Köln, 30.08.2007 - 22 Ca 2394/07

    Bezugnahmeklausel, ERA-APF, Betriebsübergang

    (2) Nach Auffassung des LAG München ( 5 Sa 298/06 n.v. ) ist im Rahmen des § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB zwischen Normen, die bereits fest im Tarifvertrag vereinbart sind und somit keinen Spielraum lassen, und solchen, die einen Spielraum lassen, zu differenzieren.
  • ArbG Köln, 23.08.2007 - 1 Ca 3023/07

    Fortgeltung von tarifrechtlichen Normen nach einem rechtsgeschäftlichen

    Nach Auffassung des LAG München (5 Sa 298/06 - juris) ist im Rahmen des § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB zwischen Normen, die bereits fest im Tarifvertrag vereinbart sind und somit keinen Spielraum lassen, und solchen, die einen Spielraum lassen, zu differenzieren.
  • ArbG Köln, 30.08.2007 - 22 Ca 2395/07

    Anspruch auf Auszahlung von Strukturkomponenten des Entgeltrahmenabkommens

    (2) Nach Auffassung des LAG München ( 5 Sa 298/06 n.v. ) ist im Rahmen des § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB zwischen Normen, die bereits fest im Tarifvertrag vereinbart sind und somit keinen Spielraum lassen, und solchen, die einen Spielraum lassen, zu differenzieren.
  • ArbG Köln, 23.08.2007 - 1 Ca 3025/07

    Fortgeltung von tarifrechtlichen Normen nach einem rechtsgeschäftlichen

    Nach Auffassung des LAG München (5 Sa 298/06 - juris) ist im Rahmen des § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB zwischen Normen, die bereits fest im Tarifvertrag vereinbart sind und somit keinen Spielraum lassen, und solchen, die einen Spielraum lassen, zu differenzieren.
  • ArbG Köln, 23.08.2007 - 1 Ca 3024/07

    Fortgeltung von tariflichen Normen nach einem rechtsgeschäftlichen

    Nach Auffassung des LAG München (5 Sa 298/06 - juris) ist im Rahmen des § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB zwischen Normen, die bereits fest im Tarifvertrag vereinbart sind und somit keinen Spielraum lassen, und solchen, die einen Spielraum lassen, zu differenzieren.
  • ArbG Köln, 23.08.2007 - 1 Ca 3026/07

    Fortgeltung von tarifrechtlichen Normen nach einem rechtsgeschäftlichen

    Nach Auffassung des LAG München (5 Sa 298/06 - juris) ist im Rahmen des § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB zwischen Normen, die bereits fest im Tarifvertrag vereinbart sind und somit keinen Spielraum lassen, und solchen, die einen Spielraum lassen, zu differenzieren.
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 630/07

    Befristung - soziale Gründe

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Juli 2007 - 5 Sa 298/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das am 10./13. Februar 2006 begründete Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 31. Januar 2009 enden wird.
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