Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 20.03.2002 - 5 Sa 3/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Keine Zusammenrechnung von Arbeitsverhältnissen mit Betriebsveräußerer und -erwerber ohne Betriebsübergang oder sonstige Rechtsnachfolge im Hinblick auf längere Kündigungsfrist
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Keine Zusammenrechnung von Arbeitsverhältnissen mit verschiedenen Arbeitgebern ohne Betriebsübergang oder sonstige Rechtsnachfolge im Hinblick auf längere Kündigungsfrist
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 29.11.2001 - 28 Ca 364/01
- LAG Hamburg, 20.03.2002 - 5 Sa 3/02
- BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2003, 772
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03
Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang
(2) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte ist das Bestehen eines Fortsetzungs-/Wiedereinstellungsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Betriebserwerber bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz nach Ablauf der Kündigungsfrist auch im Geltungsbereich der Insolvenzordnung teilweise abgelehnt worden (Hessisches LAG 25. Januar 2001 - 11 Sa 908/99 - ZInsO 2002, 48; 8. Februar 2001 - 11 Sa 925/99 - LAG Hamburg 20. März 2002 - 5 Sa 3/02 - ZIP 2003, 772), teilweise ist die Anerkennung eines Wiedereinstellungs-/Fortsetzungsanspruchs im Rahmen des Insolvenzverfahrens überhaupt - unabhängig von dem Zeitpunkt des Betriebsüberganges (vor oder nach Ablauf der Kündigungsfrist) - abgelehnt worden (LAG Hamm 27. März 2003 - 4 Sa 189/02 - NZA-RR 2003, 652; vgl. auch 4. April 2000 - 4 Sa 1220/99 - ZInsO 2000, 292; 4. Juni 2002 - 4 Sa 593/02 - ZInsO 2003, 52: "mindestens jedoch begrenzt durch die Höchstfrist des § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO"). - BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 199/04
Wiedereinstellung nach Betriebsübergang in der Insolvenz
bb) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte ist das Bestehen eines Fortsetzungs-/Wiedereinstellungsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Betriebserwerber bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz nach Ablauf der Kündigungsfrist auch im Geltungsbereich der Insolvenzordnung teilweise abgelehnt worden (Hessisches LAG 25. Januar 2001 - 11 Sa 908/99 - ZInsO 2002, 48; 8. Februar 2001 - 11 Sa 925/99 - LAG Hamburg 20. März 2002 - 5 Sa 3/02 - ZIP 2003, 772), teilweise ist die Anerkennung eines Wiedereinstellungs-/Fortsetzungsanspruchs im Rahmen des Insolvenzverfahrens überhaupt - unabhängig von dem Zeitpunkt des Betriebsüberganges (vor oder nach Ablauf der Kündigungsfrist) - abgelehnt worden (LAG Hamm 27. März 2003 - 4 Sa 189/02 - NZA-RR 2003, 652; vgl. auch 4. April 2000 - 4 Sa 1220/99 - ZInsO 2000, 292; 4. Juni 2002 - 4 Sa 593/02 - AR-Blattei ES 915 Nr. 23: mindestens jedoch begrenzt durch die "Höchstfrist des § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO"). - BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02
Kündigungsfrist und Betriebsübergang
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 20. März 2002 - 5 Sa 3/02 - aufgehoben.
