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   LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2009 - 5 Sa 313/08   

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https://dejure.org/2009,1195
LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2009 - 5 Sa 313/08 (https://dejure.org/2009,1195)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.01.2009 - 5 Sa 313/08 (https://dejure.org/2009,1195)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Januar 2009 - 5 Sa 313/08 (https://dejure.org/2009,1195)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, fristlos, Verdachtskündigung, Außerdienstliches Verhalten, Tätlichkeiten, Körperverletzung, schwere, Arbeitskollegin, Ehefrau

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung bei außerdienstlicher Körperverletzung zum Nachteil der im gleichen Betrieb beschäftigten getrennt lebenden Ehefrau

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung - Tätlichkeit unter Arbeitskollegen

  • Betriebs-Berater

    Fristlose Kündigung bei außerdienstlichem Verhalten

  • hensche.de

    Kündigung, Kündigung: Fristlos, Kündigung: Verdachtskündigung

  • Betriebs-Berater

    Fristlose Kündigung bei außerdienstlichem Verhalten

  • Judicialis

    ArbGG § 69 Abs. 2; ; ArbGG § 72 a; ; BGB § 626 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung bei außerdienstlicher Körperverletzung zum Nachteil der im gleichen Betrieb beschäftigten getrennt lebenden Ehefrau

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung bei außerdienstlicher Körperverletzung zum Nachteil der im gleichen Betrieb beschäftigten getrennt lebenden Ehefrau

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung wegen außerdienstlichen Verhaltens ? Tätlichkeit unter Arbeitskollegen (hier: Ehefrau) außerhalb der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht - Messerattacke auf Ex-Frau kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Messerattacke - oder: Wenn die Ex-Ehefrau eine Arbeitskollegin ist

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung nach Messerattacke auf Arbeitskollegin und Ex-Ehefrau

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung bei Messerattacke außerhalb der Arbeitszeiten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung nach Messerattacke außerhalb des Betriebs

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Fristlose Entlassung nach Messerattacke

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Fristlose Kündigung nach Messerattacke auf Arbeitskollegin und Ex-Ehefrau

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Tätlichkeiten außerhalb der Arbeitszeit - Kündigung?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung nach privater Messerattacke

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung - Messerstecherei außerhalb des Betriebs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung - Messerstecherei außerhalb des Betriebs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung nach Messerattacke auf Arbeitskollegin, die gleichzeitig Ex-Ehefrau ist - LAG weist Kündigungsschutzklage ab

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Verhaltensbedingte Kündigung bei so genanntem außerdienstlichem Verhalten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Messerangriff auf Arbeitskollegin in der Freizeit fristlose Kündigung!

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Messerattake auf Arbeitskollegen/in außerhalb des Betriebes rechtfertigt fristlose Kündigung

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Außerbetriebliche Tätlichkeit kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung wegen Körperverletzung einer Arbeitskollegin außerhalb der Dienstzeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 967
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2006 - 9 Sa 431/06

    Arbeitgeberkündigung: Tätlicher Angriff auf einen Arbeitskollegen als fristloser

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2009 - 5 Sa 313/08
    Dies gilt auch dann, wenn die Tätlichkeit außerhalb der Arbeitszeit und außerhalb des dem Arbeitnehmer zugewiesenen örtlichen und räumlichen Arbeitsplatzes erfolgte (LAG RheinlandPfalz, Urt. v. 23.08.2006 - 9 Sa 431/06 -, zit n. Juris).

    Eine Tätlichkeit unter Arbeitskollegen außerhalb der Dienstzeit und außerhalb des Betriebes, die noch dazu zur Arbeitsunfähigkeit des Opfers führt, hat immer auch innerbetriebliche Auswirkungen (LAG Düsseldorf Urt. v. 26.06.2008 - 13 Sa 506/08 -, zit. n. Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.08.2006 - 9 Sa 431/06 -, zit n. Juris).

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00

    Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2009 - 5 Sa 313/08
    Zwar stellt die Kündigung wegen des dringenden Verdachts einer Straftat oder schwerwiegenden Vertragsverletzung neben der Kündigung wegen der Tat einen eigenständigen Kündigungstatbestand dar, indessen ist der Arbeitgeber auch bei Ausspruch einer Verdachtskündigung nicht durch § 626 Abs. 1 BGB gehindert, sich im Kündigungsrechtsstreit auf die nachweislich begangene Tat zu berufen (BAG Urt. v. 06.12.2001 - 2 AZR 496/00 -, AP Nr. 36 zu § 626 BGB ,Verdacht strafbarer Handlung'; BAG Urt. v. 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 -, AP Nr. 38 zu § 626 BGB ,Verdacht strafbarer Handlung').
  • LAG München, 25.10.2007 - 3 Sa 572/07

    Tätlichkeit unter Arbeitskollegen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2009 - 5 Sa 313/08
    Ein Arbeitgeber hat nicht nur dafür Sorge zu tragen, dass die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer keinen Tätlichkeiten ausgesetzt sind, sondern hat auch ein eigenes Interesse daran, dass die betriebliche Zusammenarbeit nicht durch solche Auseinandersetzungen beeinträchtigt wird und durch Verletzungen Arbeitskräfte ausfallen (LAG München Urt. v. 25.10.2007 - 3 Sa 572/07 -, a.a.O.).
  • LAG Düsseldorf, 26.06.2008 - 13 Sa 506/08

    Zulässigkeit einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2009 - 5 Sa 313/08
    Eine Tätlichkeit unter Arbeitskollegen außerhalb der Dienstzeit und außerhalb des Betriebes, die noch dazu zur Arbeitsunfähigkeit des Opfers führt, hat immer auch innerbetriebliche Auswirkungen (LAG Düsseldorf Urt. v. 26.06.2008 - 13 Sa 506/08 -, zit. n. Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.08.2006 - 9 Sa 431/06 -, zit n. Juris).
  • LAG Hamm, 14.01.1998 - 3 Sa 1087/97

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung; Kündigung eines inaktiven

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2009 - 5 Sa 313/08
    Besucht beispielsweise der Leiter einer kleinen Bankfiliale wiederholt eine Spielbank, so bedarf es der konkreten Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis, um einen wichtigen Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu geben (LAG Hamm Urt. v. 14.01.1998 - 3 Sa 1087/97 -, LAGE BGB § 626 Nr. 119).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 437/02

    Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2009 - 5 Sa 313/08
    Zwar stellt die Kündigung wegen des dringenden Verdachts einer Straftat oder schwerwiegenden Vertragsverletzung neben der Kündigung wegen der Tat einen eigenständigen Kündigungstatbestand dar, indessen ist der Arbeitgeber auch bei Ausspruch einer Verdachtskündigung nicht durch § 626 Abs. 1 BGB gehindert, sich im Kündigungsrechtsstreit auf die nachweislich begangene Tat zu berufen (BAG Urt. v. 06.12.2001 - 2 AZR 496/00 -, AP Nr. 36 zu § 626 BGB ,Verdacht strafbarer Handlung'; BAG Urt. v. 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 -, AP Nr. 38 zu § 626 BGB ,Verdacht strafbarer Handlung').
  • BAG, 18.06.1959 - 2 AZR 585/56

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Abwägung des wichtigen Grundes - Rechtlich

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2009 - 5 Sa 313/08
    Zwar stellt die Kündigung wegen des dringenden Verdachts einer Straftat oder schwerwiegenden Vertragsverletzung neben der Kündigung wegen der Tat einen eigenständigen Kündigungstatbestand dar, indessen ist der Arbeitgeber auch bei Ausspruch einer Verdachtskündigung nicht durch § 626 Abs. 1 BGB gehindert, sich im Kündigungsrechtsstreit auf die nachweislich begangene Tat zu berufen (BAG Urt. v. 06.12.2001 - 2 AZR 496/00 -, AP Nr. 36 zu § 626 BGB ,Verdacht strafbarer Handlung'; BAG Urt. v. 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 -, AP Nr. 38 zu § 626 BGB ,Verdacht strafbarer Handlung').
  • LAG Hessen, 10.07.2015 - 14 Sa 1119/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Löschung der aus Anlass vom Arbeitgeber

    Dass es sich bei gegen Kollegen - sogar bei gegen deren Angehörige - gerichtete Straftaten wegen der insoweit in Rede stehenden Störung des Betriebsfriedens grundsätzlich nicht um außerdienstliches Verhalten handelt, bei dem arbeitsrechtliche Sanktionen ausschieden, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt ( BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 -, BAGE 137, 54370; Hess. LAG 21. Februar 2014 - 14 Sa 609/13 - Juris; LAG Schleswig3 Holstein 6. Januar 2009 - 5 Sa 313/08 - Juris ).
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