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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2004 - 5 Sa 358/04   

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https://dejure.org/2004,9213
LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2004 - 5 Sa 358/04 (https://dejure.org/2004,9213)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.09.2004 - 5 Sa 358/04 (https://dejure.org/2004,9213)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. September 2004 - 5 Sa 358/04 (https://dejure.org/2004,9213)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung; Auslegung eines Kündigungsschreibens; Umwandelung eines Arbeitsverhältnisses in ein freies Dienstverhältnis; Darlegungslastverteilung und Beweislastverteilung im Kündigungsschutzprozess; Weiterbeschäftigungsanspruch; ...

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 4; ; ArbGG § ... 69 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; ; KSchG § 4 S. 1; ; KSchG § 5 Abs. 3; ; KSchG § 9; ; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2; ; KSchG § 9 Abs. 1; ; KSchG § 10; ; KSchG § 13 Abs. 3; ; KSchG § 14; ; KSchG § 23 Abs. 1; ; BGB § 134; ; BGB § 242; ; BGB § 626; ; BGB § 626 Abs. 1; ; SGB IX § 91 Abs. 2; ; SGB IX § 91 Abs. 5; ; SGB IX § 85; ; BetrVG §§ 1 ff; ; BetrVG § 87; ; BetrVG § 99; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 102 Abs. 1; ; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 1; ; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 3; ; BetrVG § 102 Abs. 2; ; BetrVG § 105; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche und ordentliche Kündigung - Abmahnung bei Vertrauensstellung - Darlegungslast für Anhörung des Betriebsrates bei gemeinsamen Betrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.01.1977 - 5 AZR 593/75

    Kündigungsschutzklage - Rechtskraft - Urteil - Berufung des Arbeitgebers auf das

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2004 - 5 Sa 358/04
    Nach allgemeinen Grundsätzen trägt die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Parteien das Arbeitsverhältnis nach dem Zugang der ersten Kündigung vom 26.08.2002 - aber noch vor Zugang der beiden Kündigungen vom 04.09.2003 und vom 15.09.2003 vertraglich wirksam in ein Rechtsverhältnis anderer Art, - zum Beispiel in ein freies Mitarbeiterverhältnis umgewandelt haben (BAG vom 20.12.1995 - 5 AZB 28/95 -, dort unter Ziffer II. a E; vom 09.05.1985 - 2 AZR 330/84 - vgl. zur Rechtskraftwirkung im Übrigen auch BAG vom 12.01.1977 - 5 AZR 593/75 -).
  • BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 330/84

    GmbH-Geschäftsführer: Kündigung - sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2004 - 5 Sa 358/04
    Nach allgemeinen Grundsätzen trägt die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Parteien das Arbeitsverhältnis nach dem Zugang der ersten Kündigung vom 26.08.2002 - aber noch vor Zugang der beiden Kündigungen vom 04.09.2003 und vom 15.09.2003 vertraglich wirksam in ein Rechtsverhältnis anderer Art, - zum Beispiel in ein freies Mitarbeiterverhältnis umgewandelt haben (BAG vom 20.12.1995 - 5 AZB 28/95 -, dort unter Ziffer II. a E; vom 09.05.1985 - 2 AZR 330/84 - vgl. zur Rechtskraftwirkung im Übrigen auch BAG vom 12.01.1977 - 5 AZR 593/75 -).
  • BAG, 28.02.1995 - 5 AZB 24/94

    Rechtsweg - Präklusion durch früheren Kündigungsschutzrechtsstreit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2004 - 5 Sa 358/04
    a) Aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Arbeitsgerichts vom 30.07.2003 - 4 Ca 452/03 - steht unter dem Gesichtspunkt der inneren Rechtskraft zwischen den Parteien fest, dass (jedenfalls) zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vom 26.08.2002 ein Arbeitsverhältnis zwischen den streitenden Parteien bestanden hat (BAG vom 28.02.1995 - 5 AZB 24/94 -).
  • BAG, 20.12.1995 - 5 AZB 28/95

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen bei einem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2004 - 5 Sa 358/04
    Nach allgemeinen Grundsätzen trägt die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Parteien das Arbeitsverhältnis nach dem Zugang der ersten Kündigung vom 26.08.2002 - aber noch vor Zugang der beiden Kündigungen vom 04.09.2003 und vom 15.09.2003 vertraglich wirksam in ein Rechtsverhältnis anderer Art, - zum Beispiel in ein freies Mitarbeiterverhältnis umgewandelt haben (BAG vom 20.12.1995 - 5 AZB 28/95 -, dort unter Ziffer II. a E; vom 09.05.1985 - 2 AZR 330/84 - vgl. zur Rechtskraftwirkung im Übrigen auch BAG vom 12.01.1977 - 5 AZR 593/75 -).
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. September 2004 - 5 Sa 358/04 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
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