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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017 - 5 Sa 361/16   

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https://dejure.org/2017,3354
LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017 - 5 Sa 361/16 (https://dejure.org/2017,3354)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.01.2017 - 5 Sa 361/16 (https://dejure.org/2017,3354)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - 5 Sa 361/16 (https://dejure.org/2017,3354)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 85 SGB 9, § 90 Abs 2a SGB 9
    Sonderkündigungsschutz - schwerbehinderter Mensch

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 85 SGB IX, § 134 BGB, § 69 Abs. 1 S. 1 SGB IX, § 48 SGB X, § 6 Abs. 1 S. 2 SchwbAwV, § 90 Abs. 2a SGB IX, § 69 Abs. 1 S. 2 SGG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 17 Abs. 1 KSchG, § 622 Abs. 2 Ziff. 3 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Offensichtliche Schwerbehinderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber dem Arbeitgeber

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Offenkundige Schwerbehinderung muss nicht mitgeteilt werden

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Offenkundige Schwerbehinderung muss nicht mitgeteilt werden

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung - Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber dem Arbeitgeber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 69; SGB IX § 85; SGB IX § 90 Abs. 2 a
    Kündigung; Schwerbehinderter; Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 69 ; SGB IX § 85 ; SGB IX § 90 Abs. 2 a
    Anforderungen an den Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber dem Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bei Offenkundigkeit der Schwerbehinderung kein Nachweis erforderlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz wegen einer Behinderung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wenn die Schwerbehinderung augenfällig ist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber Arbeitgeber bei Offenkundigkeit der Schwerbehinderung - Offenkundigkeit des Vorliegens von Beeinträchtigungen sowie von Grad der Behinderung von wenigstens 50

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017 - 5 Sa 361/16
    In der Regel liegt ein starkes Indiz für einen ernstlichen und endgültigen Stilllegungsplan vor, wenn der Arbeitgeber den Stilllegungsbeschluss gegenüber Lieferanten, Kunden, Banken usw. bekannt gibt, weil ein Arbeitgeber, der die Betriebsfortführung oder Veräußerung ernsthaft ins Auge fasst, die Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten, Kunden, Banken etc. in der Regel nicht durch die Bekanntgabe einer Stilllegungsentscheidung gefährden will (vgl. BAG 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 51 mwN).

    Die im Kündigungszeitpunkt gestellte Prognose, mit Ablauf der Kündigungsfrist werde der Beschäftigungsbedarf entfallen, wird so bestätigt (vgl. BAG 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 40 mwN).

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017 - 5 Sa 361/16
    Dabei muss jedoch nicht nur das Vorliegen einer oder mehrerer Beeinträchtigungen offenkundig sein, sondern auch, dass der Grad der Behinderung auf wenigstens 50 in einem Feststellungsverfahren festgesetzt würde (Anschluss an BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 42).

    Dabei muss jedoch nicht nur das Vorliegen einer oder mehrerer Beeinträchtigungen offenkundig sein, sondern auch, dass der Grad der Behinderung auf wenigstens 50 in einem Feststellungsverfahren festgesetzt würde (vgl. BAG 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 42 mwN).

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017 - 5 Sa 361/16
    Erforderlich ist dazu aber, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den ernsthaften und endgültigen Entschluss gefasst hat, den Betrieb endgültig stillzulegen (vgl. unter vielen BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 51 ff. mwN).

    Erforderlich, aber auch ausreichend für eine Stilllegungsabsicht ist, dass bis zum Ende der Kündigungsfristen keine Tätigkeiten mehr ausgeführt werden; nicht erforderlich ist, dass der Arbeitgeber bis dahin ineffizient arbeitet oder es unterlässt, mögliche Geschäfte zu tätigen (vgl. BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 56).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017 - 5 Sa 361/16
    Beim Vorliegen einer ernsthaft und endgültig beabsichtigten Betriebsstilllegung muss vor Zugang der Kündigung nicht bereits mit der Verwirklichung der Entscheidung begonnen worden sein (vgl. BAG 20.11.2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 24 mwN).
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 790/12

    Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017 - 5 Sa 361/16
    Die Kündigung vom 28.04.2014 ist nicht gem. § 134 BGB nichtig, weil sie vor Erstattung der Massenentlassungsanzeige gem. § 17 Abs. 1 KSchG erklärt wurde (vgl. BAG 19.12.2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 71 mwN).
  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017 - 5 Sa 361/16
    Der Arbeitgeber erfüllt damit gegenüber den tatsächlich eingesetzten Arbeitnehmern lediglich seine auch im bereits gekündigten Arbeitsverhältnis bestehende Beschäftigungspflicht (vgl. BAG 20.06.2013 - 6 AZR 805/11 - Rn. 53 mwN).
  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 613/06

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017 - 5 Sa 361/16
    Das heißt, bei Zugang der Kündigung muss entweder bereits die Schwerbehinderung anerkannt (oder eine Gleichstellung erfolgt) oder der Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung (bzw. der Gleichstellungsantrag) muss vom Arbeitnehmer mindestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung gestellt worden sein (BAG 29.11.2007 - 2 AZR 613/06 - Rn. 15 mwN).
  • BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R

    Schwerbehindertenrecht - besonderes Interesse an der rückwirkenden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017 - 5 Sa 361/16
    Dazu gehört auch die Regelung des § 6 Abs. 1 S. 2 SchwbAwV (vgl. BSG 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R - Rn. 37).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017 - 5 Sa 361/16
    Die in den vorgelegten Bescheiden angeführten gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers sind jedenfalls nicht so auffallend, dass sie ohne weiteres "ins Auge springen" (vgl. zu diesem Maßstab BAG 24.11.2005 - 2 AZR 514/04 - Rn. 33).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 2 Sa 2/17

    Sonderkündigungsschutz - Nachweis der Schwerbehinderung - Offenkundigkeit

    Dabei muss jedoch nicht nur das Vorliegen einer oder mehrerer Beeinträchtigungen offenkundig sein, sondern auch, dass der Grad der Behinderung auf wenigstens 50 in einem Feststellungsverfahren festgesetzt würde ( vgl. BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 42, juris; LAG Rheinland-Pfalz 12. Januar 2017 - 5 Sa 361/16 - Rn. 38, juris ).
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