Rechtsprechung
LAG Hamburg, 23.02.2000 - 5 Sa 38/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung der Unwirksamkeit einer Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Sachlicher Grund für die Befristung; Dauer der Befristung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 14.07.1999 - 9 Ca 49/99
- LAG Hamburg, 23.02.2000 - 5 Sa 38/99
- BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 200/00
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 252/95
Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 11.11.1998 - 7 AZR 328/97
Mehrfach befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80
Befristeter Arbeitsvertrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 308/88
Befristung des Arbeitsvertrages
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88
Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84
Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Hamburg, 30.08.2001 - 7 Sa 53/00
Befristung eines Arbeitsverhältnisses zur Vertretung einer erkrankten …
Diese Umgehung war nach Auffassung der Kammer, auch wenn man mit dem Bundesarbeitsgericht davon ausgehen sollte, dass die wiederholte Befristung wegen einer sich mehrfach verlängernden Arbeitsunfähigkeit der zu vertretenden Stammkraft der Prognose des künftigen Wegfalls des Vertretungsbedarfs nur dann entgegensteht, wenn sich erhebliche Zweifel daran aufdrängen müssen, ob die Stammkraft ihre Tätigkeit überhaupt aufnehmen wird (so BAG…, Urteil vom 21. Februar 2001, a.a.O.; andere Auffassung LAG Hamburg, Urteil vom 23. Februar 2000 5 Sa 38/99 - ), nicht durch den Sachgrund der Vertretung gerechtfertigt.Die Berufungskammer folgt der Auffassung der Fünften Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg im Urteil vom 23. Februar 2000 (5 Sa 38/99 unter 2. a) bb) der Gründe) nach eigener Prüfung.
- LAG Hamburg, 04.09.2000 - 5 Sa 17/00
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Fehlen eines sachlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamburg, 18.10.2000 - 5 Sa 19/99 Eine Auseinandersetzung damit, ob diese Auffassung nach Inkrafttreten von § 1 Abs. 3 BeschFG in der vom 1. Oktober 1996 an geltenden Fassung noch zutreffend sein kann (siehe Urteil der Kammer vom 23. Februar 2000, 5 Sa 38/99 ), kann dahingestellt bleiben, weil vorliegend weder eine Befristung mit Sachgrund noch eine solche nach § 1 Abs. 1 BeschFG zulässig ist.
Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 11.02.2000 - 5 Sa 38/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Kündigungsschutzverfahren und Weiterbeschäftigungsklage; Einlassungslast des Arbeitnehmers bei Kündigung wegen krankheitsbedingten Unvermögens die Arbeitsleistungen zu erbringen; Soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung
- Judicialis
KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 4; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ArbGG § 72 a
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 19.01.1999 - 27 Ca 334/98
- LAG Baden-Württemberg, 11.02.2000 - 5 Sa 38/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 666/97
Annahmeverzug; Krankheit
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.02.2000 - 5 Sa 38/99
Schließlich ist die Kündigung auch nicht deshalb sozial ungerechtfertigt, weil ein Arbeitnehmer, der auf Dauer krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, die geschuldete Arbeit auf seinem bisherigen Arbeitsplatz zu leisten, zur Vermeidung einer Kündigung auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen weiterzubeschäftigen ist, falls ein solcher gleichwertiger oder jedenfalls zumutbarer Arbeitsplatz frei und der Arbeitnehmer für die dort zu leistende Arbeit geeignet ist sowie der Arbeitgeber gegebenenfalls einen solchen Arbeitsplatz durch Ausübung seines Direktionsrechts freizumachen hat (vgl. BAG AP Nr. 32 zu § 1KSchG 1969 Krankheit; NJW 1999, 3432). - BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.02.2000 - 5 Sa 38/99
Die auf Dauer bestehende Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers führt zu einer erheblichen Störung des nunmehr sinnentleerten Arbeitsverhältnisses und regelmäßig zu einer erheblichen betrieblichen Beeinträchtigung (vgl. etwa BAG AP Nr. 25, 32 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Umschulung; AP Nr. 7 zu § 626 BGB Krankheit).