Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 25.08.2016 - 5 Sa 384/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Tarifvertragliche Altersgrenzenregelung
- IWW
§ 235 SGB VI, § ... 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 10 Satz 3 Nr. 5 AGG, § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 15 Abs. 5 TzBfG, § 41 Satz 2 SGB VI, § 15 TzBfG, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 Nachweisgesetz, §§ 133, 157 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziff. 1, Ziff. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der nachträglichen Befristung eines im Jahr 1976 laut Arbeitsvertrag "auf unbestimmte Zeit" geschlossenen Arbeitsverhältnisses durch tarifliche oder betriebliche Altersgrenzenregelungen
- LAG Düsseldorf
Tarifvertragliche Altersgrenzenregelung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 15 Abs. 5
Zulässigkeit der nachträglichen Befristung eines im Jahr 1976 laut Arbeitsvertrag "auf unbestimmte Zeit" geschlossenen Arbeitsverhältnisses durch tarifliche oder betriebliche Altersgrenzenregelungen - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Arbeitsvertragliche Klausel "Dieser Arbeitsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen" und ihre Bedeutung
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 23.03.2016 - 8 Ca 5756/15
- LAG Düsseldorf, 25.08.2016 - 5 Sa 384/16
- BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 797/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- ArbG Düsseldorf, 23.03.2016 - 8 Ca 5756/15
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2016 - 5 Sa 384/16
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.03.2016 - 8 Ca 5756/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, 1.das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf, Az. 8 Ca 5756/15, vom 23.03.2016 abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund Altersbefristung mit Ablauf des 30.09.2015 geendet hat, sondern auf unbestimmte Zeit fortbesteht, 2.die Kosten des Rechtsstreits der Beklagten aufzuerlegen.
- BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07
Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2016 - 5 Sa 384/16
Das ist ausreichend (vgl. zu allem Vorstehenden BAG vom 24.09.2008 - 6 AZR 76/07 - AP Nr. 11 zu § 305 c BGB Rz. 31). - BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 469/01
Altersgrenze - Änderung des Geburtsdatums
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2016 - 5 Sa 384/16
Bedenkt man, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 14.08.2002 - 7 AZR 469/01 -) Altersgrenzenregelungen erstmals ab dem Jahre 2002 nicht mehr als auflösende Bedingung, sondern als Höchstbefristungsregelung angesehen wurden, konnte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Jahre 1976 wohl kaum der Ausschluss einer evtl. nachträglichen Altersgrenzenbefristung mit der Wendung "auf unbestimmte Zeit" gemeint gewesen sein, hätte bei dieser Wendung eine evtl. künftig anwendbare Altersgrenzenregelung mit dem damaligen Verständnis als auflösende Bedingung nicht verhindert werden können. - BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12
Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2016 - 5 Sa 384/16
Wie in den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen (BAG vom 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 - BAG vom 08.12.2010 - 7 AZR 438/09) ist auch hier davon auszugehen, dass der Kläger die streitgegenständliche Klausel nicht dahingehend verstehen konnte, dass das Arbeitsverhältnis bis zu seinem Ableben nur durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag beendet werden konnte, sondern nur klargestellt werden sollte, dass das Arbeitsverhältnis nicht für eine im Voraus konkret bestimmte Frist abgeschlossen wird. - BAG, 08.12.2010 - 7 AZR 438/09
Tarifvertragliche Altersgrenze
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2016 - 5 Sa 384/16
Wie in den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen (BAG vom 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 - BAG vom 08.12.2010 - 7 AZR 438/09) ist auch hier davon auszugehen, dass der Kläger die streitgegenständliche Klausel nicht dahingehend verstehen konnte, dass das Arbeitsverhältnis bis zu seinem Ableben nur durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag beendet werden konnte, sondern nur klargestellt werden sollte, dass das Arbeitsverhältnis nicht für eine im Voraus konkret bestimmte Frist abgeschlossen wird.
- BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 797/16
Altersgrenze - Bezugnahmeklausel - Auslegung
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. August 2016 - 5 Sa 384/16 - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2017 - 5 Sa 384/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 261 Abs 3 Nr 1 ZPO, § 123 Abs 1 BGB
Anfechtung eines Prozessvergleichs - betriebsbedingte Kündigung - Wiedereinstellungsanspruch - unzulässiger Klageantrag - IWW
§ 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 528 ZPO, § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 123 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer
- ra.de
- rechtsportal.de
Zulässigkeit einer Feststellungsklage in einem neuen Verfahren nach Anfechtung eines Prozessvergleichs
- rechtsportal.de
BGB § 779 ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1
Zulässigkeit einer Feststellungsklage in einem neuen Verfahren nach Anfechtung eines Prozessvergleichs - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 21.07.2016 - 6 Ca 1037/15
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2017 - 5 Sa 384/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98
Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2017 - 5 Sa 384/16
Grundsätzlich ist der Streit darüber, ob nach Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs dessen Geschäftsgrundlage weggefallen ist, nicht in dem alten, sondern in einem neuen Prozess auszutragen (vgl. BAG 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - Rn. 9). - BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 716/14
Kündigungsschutzklage - Wirksamkeit eines Prozessvergleichs
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2017 - 5 Sa 384/16
Werden hinsichtlich eines Prozessvergleichs sowohl anfängliche als auch nachträgliche Mängel geltend gemacht, ist die Klärung seiner Wirksamkeit im Ausgangsverfahren herbeizuführen (vgl. BAG 24.09.2015 - 2 AZR 716/14 - Rn. 16, 17 mwN). - BGH, 05.03.2009 - IX ZR 141/07
Zulässigkeit einer Klage auf Festellung des Erlöschens einer titulierten …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2017 - 5 Sa 384/16
Das Berufungsgericht kann deshalb eine von der ersten Instanz sachlich abgewiesene Klage im Falle des Fehlens von Verfahrensvoraussetzungen regelmäßig als unzulässig abweisen (…vgl. BGH 21.10.2016 - V ZR 230/15 - Rn. 30; BGH 05.03.2009 - IX ZR 141/07 - Rn. 15 mwN).
- BGH, 21.10.2016 - V ZR 230/15
Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners bei einer Vollstreckungsabwehrklage während …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2017 - 5 Sa 384/16
Das Berufungsgericht kann deshalb eine von der ersten Instanz sachlich abgewiesene Klage im Falle des Fehlens von Verfahrensvoraussetzungen regelmäßig als unzulässig abweisen (vgl. BGH 21.10.2016 - V ZR 230/15 - Rn. 30;… BGH 05.03.2009 - IX ZR 141/07 - Rn. 15 mwN). - BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07
Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2017 - 5 Sa 384/16
Nur dann stellt sich die Frage einer "Wiedereinstellung" (vgl. BAG 08.05.2008 - 6 AZR 517/07 - Rn. 17). - BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 864/12
Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2017 - 5 Sa 384/16
Die anderweitige Rechtshängigkeit ist ein Prozesshindernis, das grundsätzlich von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BAG 20.02.2014 - 2 AZR 864/12 - Rn. 36 mwN).