Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2014 - 5 Sa 386/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Ordentliche Kündigung wegen Privatentnahme aus der Kasse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Soziale Rechtfertigung der Kündigung eines Arbeitnehmers aus verhaltensbedingten Gründen
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Kündigung wegen Privatentnahme aus der Barkasse trotz Rückerstattung
- arbeitsrecht-hessen.de
Kündigung wegen Privatentnahme aus der Barkasse trotz Rückerstattung
- ra.de
- arbeitsrechtsiegen.de
Kündigung wegen Kassen-Privatentnahme - Urteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 30.01.2014 - 9 Ca 1889/13
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2014 - 5 Sa 386/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2014 - 5 Sa 386/14
Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (…vgl. BAG 10.04.2014 - 2 AZR 684/13 - Rn. 13 mwN; 11.07.2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 20 mwN; jeweils Juris).Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG 11.07.2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 21 mwN, Juris).
- BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2014 - 5 Sa 386/14
Der Arbeitgeber braucht dem Betriebsrat Sozialdaten nicht mitzuteilen, wenn und soweit sie - für den Betriebsrat erkennbar - für seinen Kündigungsentschluss völlig unmaßgeblich sind (vgl. BAG 23.04.2009 - 6 AZR 516/08 - Rn. 22 mwN, NZA 2009, 959). - BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13
Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2014 - 5 Sa 386/14
Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (vgl. BAG 10.04.2014 - 2 AZR 684/13 - Rn. 13 mwN;… 11.07.2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 20 mwN; jeweils Juris). - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2014 - 5 Sa 386/14
Es sei dem Beklagten jedoch zuzumuten, die Klägerin weiterzubeschäftigen und es bei einer Abmahnung als Reaktion zu belassen (vgl. BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - im Fall Emmely).