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   LAG Sachsen, 20.08.1996 - 5 Sa 387/96   

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https://dejure.org/1996,5659
LAG Sachsen, 20.08.1996 - 5 Sa 387/96 (https://dejure.org/1996,5659)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 20.08.1996 - 5 Sa 387/96 (https://dejure.org/1996,5659)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 20. August 1996 - 5 Sa 387/96 (https://dejure.org/1996,5659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Zweckbefristung; Unzulässigkeit einer als rechtliche Gestaltungsmöglichkeit funktionswidrig verwendeten Zweckbefristung; Zulässigkeit eines befristeten Arbeitsvertrages bei Vereitelung des durch die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620; KSchG § 1 Abs. 1, § 23

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Köln, 08.07.1994 - 4 Sa 469/94

    Arbeitsverhältnis; Öffentlicher Dienst; Befristung; Verlängerung;

    Auszug aus LAG Sachsen, 20.08.1996 - 5 Sa 387/96
    Der Auffassung des Arbeitsgerichts Zwickau in der angefochtenen Entscheidung und derjenigen des Landesarbeitsgerichts Köln im Urteil vom 08.07.1994, 4 Sa 459/94 (ZTR 1995, 41), wonach ein Arbeitsverhältnis, das im öffentlichen Dienst für die Dauer der krankheitsbedingten Abwesenheit des bisherigen Dienstposteninhabers begründet wurde, nach rechtzeitiger vorheriger Nichtverlängerungsmitteilung auch mit dem Ausscheiden des vertretenen Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis endet, vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.

    Die Kammer hat gem. § 72 Abs. 2 Ziff. 1 und 2 ArbGG die Revision zugelassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und die vorliegende Entscheidung von der Entscheidung des LAG Köln vom 08.07.1994, 4 Sa 469/94 abweicht und auf dieser Abweichung beruht.

  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 170/91

    Befristung für die Dauer eines Einarbeitungszuschusses

    Auszug aus LAG Sachsen, 20.08.1996 - 5 Sa 387/96
    Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden, weil auch im öffentlichen Dienst allein die Ungewißheit der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Arbeitskräftebedarfs ebensowenig einen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses darstellt wie die Ungewißheit, ob ein künftiger Haushaltsplan noch Mittel für eine bestimmte Stelle vorsieht (vgl. etwa BAG vom 27.01.1988, AP Nr. 116 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 16.01.1987, EzA § 620 BGB Nr. 93; BAG vom 11.12.1991, AP Nr. 145 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • LAG Sachsen, 19.05.1995 - 12 Sa 138/95

    Arbeitsverhältnis; Weiterbeschäftigungsanspruch; Arbeitsvertrag; Nebenabrede;

    Auszug aus LAG Sachsen, 20.08.1996 - 5 Sa 387/96
    Weshalb dies die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Vertreter rechtfertigen soll, ist nicht ersichtlich (vgl. auch Sächsisches LAG vom 19.05.1995, 12 Sa 138/95).
  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 659/93

    Befristung, Auflösung einer Einrichtung

    Auszug aus LAG Sachsen, 20.08.1996 - 5 Sa 387/96
    Die besondere Situation des öffentlichen Dienstes im Beitrittsgebiet rechtfertigt es nicht, an den Inhalt der arbeitsvertraglichen Befristungskontrolle geringere Anforderungen zu stellen (BAG vom 15.03.1995, 7 AZR 659/93).
  • BAG, 24.09.1997 - 7 AZR 669/96

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 20. August 1996 - 5 Sa 387/96 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
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