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   LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12   

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https://dejure.org/2013,22618
LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12 (https://dejure.org/2013,22618)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.06.2013 - 5 Sa 400/12 (https://dejure.org/2013,22618)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 5 Sa 400/12 (https://dejure.org/2013,22618)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 145 BGB, § 174 S 1 BGB, § 2 KSchG, § 1 TVG
    Änderungskündigung durch Prokuristen - Bestimmtheit des Änderungsangebots - tariflicher Sonderkündigungsschutz

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Änderungskündigung, Zurückweisung, Vollmachtsurkunde, Fehlen einer Vollmacht, Prokura, Betriebsübergang (Teil-), Widerspruch, Betriebsratsanhörung, Betrieb, Zuordnung, Änderungsangebot, Bestimmtheit, Kündigungsschutz, tariflicher

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers durch Prokuristen; Bestimmtheit des Änderungsangebots bei Bestimmbarkeit des Beginns des Arbeitsverhältnisses trotz ausstehender Zustimmung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers durch Prokuristen; Bestimmtheit des Änderungsangebots bei Bestimmbarkeit des Beginns des Arbeitsverhältnisses trotz ausstehender Zustimmung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-hundertmark.de (Kurzinformation)

    Bei einer Änderungskündigung muß das Änderungsangebot hinreichend bestimmt sein

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung durch Prokuristen; Bestimmtheit des Änderungsangebots bei Bestimmbarkeit des Beginns des Arbeitsverhältnisses trotz ausstehender Zustimmung des Betriebsrats

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 6 Sa 195/10

    Änderungskündigung, betriebsbedingt, Betriebsübergang, Widerspruch,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12
    Dies hat bereits die 6. Kammer des hiesigen Landesarbeitsgerichts in einer Parallelsache zutreffend entschieden (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 -, juris).

    Ausgangspunkt ist die bisherige vertragliche Regelung, d. h., die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Vertragsverhältnisses entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Zieles erforderlich ist (BAG, Urt. v. 26.06.2008 - 2 AZR 139/07 -, juris; LAG Schl.-H., Urt. v. 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 -, juris).

    (LAG Schl.-H., Urt. v. 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 -, juris).

    Der Arbeitgeber kann sich vielmehr nur dann nicht auf dringende betriebliche Erfordernisse berufen, die die Kündigung bedingen sollen, wenn tatsächlich ein anderer freier Arbeitsplatz vorhanden war, auf dem der gekündigte Arbeitnehmer hätte weiterbeschäftigt werden können (LAG Schl.-H., Urt. v. 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 -, juris; BAG, Urt. v. 18.01.1990 - 2 AZR 357/89 -, juris).

    Hierzu hat bereits die 6. Kammer in dem Urteil vom 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 - zutreffend darauf hingewiesen, dass § 26 Abs. 3a MTV dem Kläger einen Schutz gewährt, der über denjenigen nach § 2 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 KSchG hinausgeht.

    Eine eigenständige Regelung wäre entbehrlich gewesen (LAG Schl.-H., Urt. v. 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 -, juris).

    Dabei wird nicht übersehen, dass das Bundesarbeitsgericht bei ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern im Rahmen der Prüfung einer außerordentlichen Kündigung mit notwendig einzuhaltender Auslauffrist "verschärfte Anforderungen" an die Pflicht des Arbeitgebers stellt, mit allen Mitteln, ggf. durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung im Betrieb oder Unternehmen zu versuchen (LAG Schl.-H., Urt. v. 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 -, juris; BAG, Urt. v. 06.10.2005 - 2 AZR 362/04 -, juris; BAG, Urt. v. 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 -, juris).

    Im vorliegenden Fall geht es aber um eine gemäß § 26 Abs. 3a MTV T. tariflich zulässige ordentliche Änderungskündigung (LAG Schl.-H., Urt. v. 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 -, juris).

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12
    Das bloße Abstellen auf den Arbeitsvertrag führt insbesondere dann nicht zum Ergebnis, wenn der Unternehmer mehrere Betriebe hat und der Arbeitsvertrag nicht erkennen lässt, welchem dieser Betriebe der Arbeitnehmer zuzuordnen ist (BAG, Urt. v. 21.03.1996 - 2 AZR 559/95 -, juris).

    Weil der Arbeitnehmer der Belegschaft keines dieser Betriebe zugeordnet werden kann, fehlt das rechtliche Band, das seine Repräsentation durch einen dieser Betriebsräte rechtfertigen könnte (BAG, Urt. v. 21.03.1996 - 2 AZR 559/95 -, juris).

    Zudem begründet die bloße Pflicht des Arbeitgebers, ggf. Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten für den Arbeitnehmer in diesen Betrieben zu suchen, ebenso wenig eine Pflicht zur Anhörung der Betriebsräte der verbleibenden Betriebe, wie bei sonstigen betriebsbedingten Kündigungen, bei denen der Arbeitgeber auch nach § 1 Abs. 2 KSchG derartige Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten zu prüfen hat, ohne dass dadurch die Anhörungspflicht nach § 102 BetrVG ausgeweitet würde (BAG, Urt. v. 21.03.1996 - 2 AZR 559/95 -, juris).

    Der widersprechende Arbeitnehmer, der mit der Ausübung seines Widerspruchsrechts schon ein höheres Kündigungsrisiko eingeht, riskiert damit gleichzeitig also ein Leerlaufen der betrieblichen Mitbestimmung im Fall seiner Kündigung (BAG, Urt. v. 21.03.1996 - 2 AZR 559/95 -, juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 12.10.2005 - 12 Sa 931/05 -, juris).

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 139/07

    Änderungskündigung - Vergütungsreduzierung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12
    a) Eine betriebsbedingte ordentliche Änderungskündigung kann nur dann wirksam sein, wenn dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlass zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG, Urt. v. 26.06.2008 - 2 AZR 139/07 -, juris).

    Ausgangspunkt ist die bisherige vertragliche Regelung, d. h., die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Vertragsverhältnisses entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Zieles erforderlich ist (BAG, Urt. v. 26.06.2008 - 2 AZR 139/07 -, juris; LAG Schl.-H., Urt. v. 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 -, juris).

    Denn nur dann ist das konkrete Änderungsangebot erforderlich (BAG, Urt. v. 26.06.2008 - 2 AZR 139/07 -, juris; BAG, Urt. v. 22.09.2005 - 2 AZR 519/04 -, juris).

  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09

    Änderungskündigung - Versetzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12
    Danach ist für eine Änderungskündigung zum Zwecke der Versetzung die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung oder ihre gerichtliche Ersetzung als solche keine Wirksamkeitsvoraussetzung (st. Rspr.: vgl. nur: BAG, Urt. v. 22.04.2010 - 2 AZR 491/09 -, m. w. Rspr.-Nachw., juris).

    Die Kündigung als einseitige Gestaltungserklärung verträgt einen solchen Zustand der rechtlichen Ungewissheit nicht (BAG, Urt. v. 22.04.2010 - 2 AZR 491/09 -, juris; BAG, Urt. v. 30.09.1993 - 2 AZR 283/93 -, juris).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Betriebsrat des aufnehmenden Betriebes der Versetzung bereits widersprochen und der Zustimmungsersetzungsantrag von den Arbeitsgerichten rechtskräftig zurückgewiesen wurde, da der Arbeitgeber aufgrund geänderter Umstände das Anhörungsverfahren nach § 99 Abs. 1 BetrVG jederzeit erneut einleiten kann (BAG, Urt. v. 22.04.2010 - 2 AZR 491/09 -, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - 26 Sa 1052/12

    Bestimmtheitsanforderung an ein Änderungsangebot - Schriftformerfordernis

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12
    Sie führen zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung (BAG, Urt. v. 10.09.2009 - 2 AZR 822/07 -, juris; BAG, Urt. v. 29.09.2011 - 2 AZR 523/10 - LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.10.2012 - 26 Sa 1052/12 -, juris; BAG, Urt. v. 31.01.2012 - 10 AZR 575/11 -, juris).

    Bei formbedürftigen Erklärungen ist nur der Wille beachtlich, der unter Wahrung der vorgeschriebenen Form erklärt worden ist (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.10.2012 - 26 Sa 1052/12 -, juris; Palandt/Ellenberger, BGB, 72. Aufl., Rn. 19 zu § 133).

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12
    Sie führen zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung (BAG, Urt. v. 10.09.2009 - 2 AZR 822/07 -, juris; BAG, Urt. v. 29.09.2011 - 2 AZR 523/10 - LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.10.2012 - 26 Sa 1052/12 -, juris; BAG, Urt. v. 31.01.2012 - 10 AZR 575/11 -, juris).

    Da sich das Schriftformerfordernis des § 623 BGB bei der Änderungskündigung nicht nur auf die Kündigungserklärung, sondern auch auf das Änderungsangebot erstreckt, ist nach der Ermittlung des einschlägigen rechtsgeschäftlichen Willens weiter zu prüfen, ob dieser in der Urkunde Ausdruck gefunden hat (BAG, Urt. v. 10.09.2009 - 2 AZR 822/07 -, juris; BAG, Urt. v. 16.09.2004 - 2 AZR 628/03 -, juris).

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12
    Folge der Zurückweisung nach § 174 Satz 1 BGB ist - unabhängig vom Bestehen der Vollmacht - die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts (BAG, Urt. v. 14.04.2011 - 6 AZR 727/09 -, juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt ein Inkenntnissetzen i. S. d. § 174 Satz 2 BGB vor, wenn der Arbeitgeber bestimmte Mitarbeiter - z. B. durch die Bestellung zum Prokuristen, Generalbevollmächtigten oder Leiter der Personalabteilung - in eine Stelle berufen hat, die üblicherweise mit dem Kündigungsrecht verbunden ist (BAG, Urt. v. 30.05.1972 - 2 AZR 298/71 -, juris; BAG, Urt. v. 14.04.2011 - 6 AZR 727/09 -, juris).

  • BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 164/61

    Neue tarifvertragliche Ordnung - Geltungsbereich - Verdrängung der bisherigen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12
    Die tarifliche Unkündbarkeit soll den Arbeitnehmer im Hinblick auf langjährig von ihm geleistete Dienste so sichern, dass er gegen den Verlust seines Arbeitsplatzes durch ordentliche Kündigung in Zukunft gesichert sein soll (BAG, Urt. v. 16.02.1962 - 1 AZR 164/61 -, juris).
  • ArbG Gelsenkirchen, 26.06.1998 - 3 Ca 3473/97

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Vorliegen einer Eigenkündigung des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12
    a) Die Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Kündigung ist auch in einem Kleinbetrieb oder betriebsratslosen Betrieb - mit Ausnahme der Verdachtskündigung - keine Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. BAG, Urt. v. 21.02.2001 - 2 AZR 579/99 -, juris; a. A.: ArbG Gelsenkirchen, Urt. v. 17.03.2010 - 2 Ca 319/10 und Urt. v. 26.06.1998 - 3 Ca 3473/97 -, juris; ArbG Dortmund, Urt. v. 30.10.2008 - 2 Ca 2492/08 -, juris).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03

    Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12
    Da sich das Schriftformerfordernis des § 623 BGB bei der Änderungskündigung nicht nur auf die Kündigungserklärung, sondern auch auf das Änderungsangebot erstreckt, ist nach der Ermittlung des einschlägigen rechtsgeschäftlichen Willens weiter zu prüfen, ob dieser in der Urkunde Ausdruck gefunden hat (BAG, Urt. v. 10.09.2009 - 2 AZR 822/07 -, juris; BAG, Urt. v. 16.09.2004 - 2 AZR 628/03 -, juris).
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 710/05

    Betriebsbedingte Kündigung - treuwidrige Vereitelung der

  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87

    Beschränkte Zulassung der Revision auf einzelne Rechtsfragen innerhalb eines

  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

  • ArbG Gelsenkirchen, 17.03.2010 - 2 Ca 319/10

    Anhörung des Arbeitnehmers vor Kündigung, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des

  • ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2492/08

    Fristlose Kündigung nur nach vorheriger Anhörung des Arbeitnehmers

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99

    Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde;

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04

    Außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2009 - 6 Sa 358/08

    Änderungskündigung, Weiterbeschäftigung, Verhältnismäßigkeit,

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04

    Kündigungsschutz; Schwerbehinderte

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06

    Rückwirkende Einschränkung des tariflichen Sonderkündigungsschutzes

  • LAG Düsseldorf, 12.10.2005 - 12 Sa 931/05

    Betriebsratsanhörung nach Betriebsübergang und Widerspruch

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2010 - 2 Sa 284/10

    Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmachtsurkunde

  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 107/91

    Kündigung durch Prokuristen ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

  • LAG Hessen, 09.03.2015 - 16 Sa 843/14

    Soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung; Anpassung des Inhalts des

    Dies reicht aus (vgl. insoweit auch: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein 20. Juni 2013-5 Sa 400/12-Rn. 40).
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