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   LAG Niedersachsen, 13.11.2006 - 5 Sa 402/06   

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LAG Niedersachsen, 13.11.2006 - 5 Sa 402/06 (https://dejure.org/2006,8177)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.11.2006 - 5 Sa 402/06 (https://dejure.org/2006,8177)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. November 2006 - 5 Sa 402/06 (https://dejure.org/2006,8177)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anspruch auf Elternzeit für ein 3. Jahr ohne Zustimmung des Arbeitgebers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 626 Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 1 KSchG; § 1 Abs. 2 KSchG; § 15 Abs. 2 S. 1 BErzGG; § 16 Abs. 1 BErzGG; § 16 Abs. 3 S. 1 BErzGG
    Beharrliche Arbeitsverweigerung als außerordentlicher Kündigungsgrund; Irrtum eines Arbeitnehmers über die Berechtigung zur Arbeitsverweigerung; Soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung; Frage der Zustimmungsbedürftigkeit der Inanspruchnahme von Elternzeit für ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beharrliche Arbeitsverweigerung als außerordentlicher Kündigungsgrund; Irrtum eines Arbeitnehmers über die Berechtigung zur Arbeitsverweigerung; Soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung; Frage der Zustimmungsbedürftigkeit der Inanspruchnahme von Elternzeit für ...

  • Judicialis

    BErzGG § 15 Abs. 2 Satz 1; ; BErzGG § 16 Abs. 1; ; BErzGG § 16 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elternzeit für ein 3. Jahr; keine Zustimmung des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2004 - 4 Sa 606/04

    Zustimmungserfordernis bei Elternzeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.11.2006 - 5 Sa 402/06
    Bei der Inanspruchnahme der Elternzeit für ein drittes Jahr handelt es sich hingegen nicht um eine zustimmungsbedürftige Verlängerung der Elternzeit, sondern um die Geltendmachung des in § 15 Abs. 2 Satz 1 geregelten Rechts, Elternzeit in einem weiteren Zeitabschnitt bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes in Anspruch zu nehmen (im Anschluss an LAG Rheinland-Pfalz 04.12.2004 - 4 Sa 606/04).

    Damit teilt das Berufungsgericht die vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Urteil vom 4. Dezember 2004 (4 Sa 606/04) und verschiedentlich im Schrifttum (Buchner/Becker MuSchG und BErzGG, 7. Aufl., § 16 Rn. 15, Sowka NzA 2000, 1185, 1188; a.A. ErfK/Dörner § 16 BErzGG Rn. 9) vertretene Auffassung der Klägerin.

  • BAG, 29.11.1983 - 1 AZR 469/82

    Kündigung wegen Teilnahme an rechtswidrigem Streik

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.11.2006 - 5 Sa 402/06
    Grundsätzlich handelt der Arbeitnehmer auch im Falle eines Rechtsirrtums auf eigene Gefahr, wenn er nach Aufklärung durch den Arbeitgeber auf Grund seiner falschen Rechtsauffassung die Arbeit nicht aufnimmt (BAG 29. November 1983 - 1 AZR 469/82 - AP BGB § 626 Nr. 78; ErfK/Ascheid/Oetker § 1 KSchG Rn. 347).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.11.2006 - 5 Sa 402/06
    Aufforderungen zum vertragsgemäßen Verhalten müssen erfolglos geblieben sein, wobei ausnahmsweise auch eine einmalige Vertragsverletzung den nachhaltigen Willen erkennen lassen kann, den arbeitsvertraglichen Pflichten zukünftig nicht nachkommen zu wollen (vgl. zur Rechtsprechung BAG 17. Juni 1992 - 2 AZR 568/91 -RzK I 6 a Nr. 90; 21. November 1996 - 2 AZR 357/95 - AP BGB § 626 Nr. 130; 5. April 2001 - 2 AZR 580/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 32; ErfK/Müller-Glöge, 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 104).
  • BAG, 17.06.1992 - 2 AZR 568/91

    Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund - Einmaliger Pflichtenverstoß -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.11.2006 - 5 Sa 402/06
    Aufforderungen zum vertragsgemäßen Verhalten müssen erfolglos geblieben sein, wobei ausnahmsweise auch eine einmalige Vertragsverletzung den nachhaltigen Willen erkennen lassen kann, den arbeitsvertraglichen Pflichten zukünftig nicht nachkommen zu wollen (vgl. zur Rechtsprechung BAG 17. Juni 1992 - 2 AZR 568/91 -RzK I 6 a Nr. 90; 21. November 1996 - 2 AZR 357/95 - AP BGB § 626 Nr. 130; 5. April 2001 - 2 AZR 580/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 32; ErfK/Müller-Glöge, 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 104).
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76

    Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.11.2006 - 5 Sa 402/06
    Irrt sich der Arbeitnehmer über die Berechtigung seiner Arbeitsverweigerung, kommt es für die Annahme eines Kündigungsgrundes darauf an, ob er trotz sorgfältiger Erkundigung und Prüfung der Rechtslage die Überzeugung gewinnen durfte, dass er zur Arbeit nicht verpflichtet sei (vgl. BAG 14. Februar 1978 - 1 AZR 103/76 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 58; ErfK/Müller-Glöge § 626 BGB Rn. 107).
  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.11.2006 - 5 Sa 402/06
    Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist infolge des Obsiegens in der Kündigungsschutzklage nach den Grundsätzen der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 15) ebenfalls begründet.
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.11.2006 - 5 Sa 402/06
    Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist infolge des Obsiegens in der Kündigungsschutzklage nach den Grundsätzen der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 15) ebenfalls begründet.
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.11.2006 - 5 Sa 402/06
    Aufforderungen zum vertragsgemäßen Verhalten müssen erfolglos geblieben sein, wobei ausnahmsweise auch eine einmalige Vertragsverletzung den nachhaltigen Willen erkennen lassen kann, den arbeitsvertraglichen Pflichten zukünftig nicht nachkommen zu wollen (vgl. zur Rechtsprechung BAG 17. Juni 1992 - 2 AZR 568/91 -RzK I 6 a Nr. 90; 21. November 1996 - 2 AZR 357/95 - AP BGB § 626 Nr. 130; 5. April 2001 - 2 AZR 580/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 32; ErfK/Müller-Glöge, 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 104).
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 103/76

    Außerordentliche Kündigung - Teilnahme an rechtswidriger Arbeitsniederlegung -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.11.2006 - 5 Sa 402/06
    Irrt sich der Arbeitnehmer über die Berechtigung seiner Arbeitsverweigerung, kommt es für die Annahme eines Kündigungsgrundes darauf an, ob er trotz sorgfältiger Erkundigung und Prüfung der Rechtslage die Überzeugung gewinnen durfte, dass er zur Arbeit nicht verpflichtet sei (vgl. BAG 14. Februar 1978 - 1 AZR 103/76 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 58; ErfK/Müller-Glöge § 626 BGB Rn. 107).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 390/18

    Elternzeit - Verlängerung - Ablehnung - Schriftform - Zustimmungsfiktion -

    75 (b) Demgegenüber gehen die landesarbeitsgerichtliche Rechtsprechung ( LAG Düsseldorf 24. Januar 2011 - 14 Sa 1399/10 - Rn. 19 ff. zitiert nach juris; Sächsisches LAG 17. Mai 2011 - 7 Sa 1367/10 - Rn. 56 zitiert nach juris sowie noch zu § 16 BErzGG LAG Rheinland-Pfalz 4.November 2004 - 4 Sa 606/04 - Rn. 29 ff. zitiert nach juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2006 - 5 Sa 402/06 - Rn 38 zitiert juris) und die ganz überwiegende Meinung in der Literatur ( siehe z.B. Küttner/Poeche, Personalbuch 25. Aufl. Elternzeit Rn. 22; HK-MuSchG/BEEG/Rancke, 5. Aufl. § 16 BEEG Rn. 11; HK-ArbR/Velikova, 4. Aufl. § 16 BEEG Rn. 9; NKGA/Theiss, 1. Aufl. § 16 BEEG Rn. 13; BeckOK ArbR/Schrader, Stand 01.06.2018 § 16 BEEG Rn. 6;; Fecker/Scheffzek, NZA 2015, 778, 781 f.; Aschmoneit, NZA 2012, 247, 248 ) davon aus, dass es sich bei der Geltendmachung von Elternzeit für das dritte Lebensjahr eines Kindes um ein zustimmungsfreies Verlangen iSv. § 16 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG handele .
  • LAG Düsseldorf, 24.01.2011 - 14 Sa 1399/10

    Fortbestehen der Elternzeit für das dritte Jahr ohne Zustimmung der Arbeitgeberin

    Die Inanspruchnahme von Elternzeit für das dritte Jahr nach der Geburt eines Kindes im Anschluss an eine zunächst für zwei Jahre verlangte Elternzeit bedarf in Anwendung von § 16 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG keiner Zustimmung des Arbeitgebers ( im Anschluss an LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.11.2004 - 4 Sa 606/04 - juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2006 - 5 Sa 402/06 - juris ).

    § 16 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG handelt (vgl. Buchner/Becker, 8. Aufl., § 16 BEEG Rn. 15; HK-ArbG/ Reinecke, § 16 BEEG Rn. 12; dies., Personalbuch 2010, "Stichwort "Elternzeit" Rn. 19; Sowka, NZA 2001, 1888; ders., Festschrift 50 Jahre BAG, S. 229, 231; Rolfs/Kreikebohm-Neumann, § 16 BEEG Rn. 6; Oberthür, ArbRB 2005, 189; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.11.2004 - 4 Sa 606/04 -juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2006 - 5 Sa 402/06 - juris; so wohl auch LAG Baden-Württemberg, a. a. O., juris Rn. 46; ArbG Frankfurt, Urteil vom 22.04.2010, NZA-RR 2010, 487 f.).

  • ArbG Düsseldorf, 29.09.2010 - 4 Ca 4023/10

    3. Jahr Elternzeit

    Ein Teil der Literatur aber auch Rechtsprechung vertritt die Auffassung, bei der Inanspruchnahme des dritten Jahres der Eltern handele es sich nicht um eine Verlängerung, sondern um eine Inanspruchnahme des Stammrechts aus § 15 Abs. 2 BEEG (LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2006, 5 Sa 402/06; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.12.2004, 4 Sa 606/04; Küttner-Reinecke, Stichwort Elternzeit Rdnr. 12; Rolfs/Kreikebohm-Neumann § 16 BEEG Rdnr. 6; Buchner/Becker § 16 BEEG Rdnr. 15; Rancke, § 16 BEEG Rdnr. 3; Sowka in Festschrift 50 Jahre Bundesarbeitsgericht, S. 229 (231); Göhle -Sander, juris PraxisReport, Anmerkung zu LAG Niedersachsen vom 13.11.2006).
  • ArbG Hannover, 20.02.2013 - 2 Ca 182/12

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    (LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2004 - 4 Sa 606/04, LAG Hannover, 13.11.2006 - 5 Sa 402/06).
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